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Wie weit darf die EU gehen? - Die Europäische Kommission plant aktuell eine Überarbeitung der sogenannten EU-Tabakproduktrichtlinie. Die geplanten Vorschläge umfassen u.a. die Einführung von einheitlich aussehende Verpackungen ohne Markenlogos, -farben oder Schriftzügen, Präsentationsverboten in den Geschäften, ein komplettes Verbot von Zusatzstoffen und die Einführung von großflächigen, aggressiven Schockbildern auf den Verpackungen,
Was das für die mittelständische Rauchtabakindustrie bedeutet lesen Sie hier.
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Wie wirksam sind Schock-Bilder? - Mit abschreckenden Bildern auf Verpackungen von Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos will die EU die Verbraucher bezüglich der Entscheidung für oder gegen das Rauchen beeinflussen. Aber wie wirksam sind die Schock-Bilder auf Verpackungen wirklich? Eine Untersuchung des Bundes-gesundheitsministeriums kommt zu dem Ergebnis: „Der geringste oder kein Effekt von Warnhinweisen ist auf das Rauchverhalten zu erwarten.”
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Wirksames Mittel gegen Schmuggel - Hätten Sie`s gewusst? Tabak zum Selbstfertigen von Zigaretten kommt fiskalpolitisch eine ganz besondere Pufferfunktion zu. Ohne ihn hätte der preissensible Raucher nur die Wahl zwischen höher besteuerten Fabrikzigaretten und nicht in Deutschland versteuerter bzw. illegaler Ware.
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Nichtraucherschutz ohne Diskriminierung von Rauchern - „Sind Raucher generell gegen Rauchverbote?“ Eine Debatte, die leider häufig ideologisch geführt wird. Beim Thema Nichtraucherschutz sollten stattdessen ausgewogene Lösungen für Raucher und Nichtraucher gefunden werden.
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Darf ein legales Produkt auch beworben werden? - Feinschnitt, Pfeifentabaken, Zigarren/Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabake sind beratungsintensive Produkte für erwachsene Konsumenten. Seitens der EU wurde bereits jede Werbung mit grenzüberschreitendem Charakter (z.B. Internet), sowie in Zeitschriften und Zeitungen verboten. Ist das Ende der Regulierung damit erreicht?
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Offenlegung der Zusatzstoffe ja – aber auch „geschmacklose Produkte“? - Tabakzusatzstoffe geben den unterschiedlichen Marken ihren besonderen Charakter und machen die Produkte somit für den Konsumenten unterscheidbar. Pauschale Verbote für Tabakzusatzstoffe entbehren einer wissenschaftlichen Grundlage und würden zu gravierenden Marktverwerfungen, insbesondere bei Pfeifentabaken, führen.
Zudem sind Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen in Deutschland bereits heute verpflichtet, jährlich eine Liste der verwendeten Zusatzstoffe bei der zuständigen Landesbehörde einzureichen, und damit ihre Rezepturen offenzulegen.
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Keine Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren - Die deutsche Rauchtabakindustrie nimmt ihre Verantwortung beim Jugendschutz sehr ernst und unterstützt das Mindestabgabe- und Mindestkonsumalter von 18 Jahren für Tabakwaren.
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