EU-Tabakprodukt-richtlinie
Die Europäische Kommission wird die Tabakprodukt-Richtlinie aus dem Jahre 2001 überarbeiten. Ein entsprechender Vorschlag könnte im 1. Halbjahr 2012 vorliegen. Bislang regelt die Richtlinie europaweit Herstellung und Vertrieb von Tabakerzeugnissen, z.B. Größe und Inhalt der Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen und die Offenlegung der Inhaltsstoffe. Mit Blick auf das in 2011 durchgeführte Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie erwägt die EU unter anderem die Einführung von
* einheitlich aussehende Verpackungen ohne Markenlogos, -farben oder Schriftzügen
* Präsentationsverboten in den Geschäften,
* ein komplettes Verbot von Zusatzstoffen.
* von großflächigen, aggressiven Schockbildern auf den Verpackungen,
Ferner könnte die Tabakprodukt-Richtlinie beispielsweise den Verkauf der traditionellen Produkte Schnupf- und Kautabak verbieten.
Tabakwaren sind Genussmittel, die einen verantwortungsvollen Umgang erfordern. Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) hat die Europäische Union stets unterstützt, wenn es um eine sinnvolle Produktregulierungen ging. Doch bei dem Vorstoß der EU-Kommission zur Verschärfung der Tabakprodukt-Richtlinie rückt nach dem Abschluss der öffentlichen Konsultation immer häufiger die Frage nach Verhältnismäßigkeit, Sinn, Zweck und Nutzen einzelner Maßnahmen der Produktregulierung in den Vordergrund. Zudem stellt sich die Frage der Zuständigkeit der EU im Rahmen des Lissaboner Vertrags, insbesondere unter Berücksichtigung der Binnenmarktrelevanz und mit Blick auf die Subsidiarität
Umstritten: Die Bildwarnhinweise
So sollen beispielweise die Bilder von Menschen mit faulen Zähnen oder von Operationen am offenen Herzen mit dem Hinweis „Rauchen verstopft die Arterien und führt zum Herzinfarkt“ auf den Verkaufsverpackungen verpflichtend sein und für die Konsumenten abschreckend wirken. Seitens der Kommission wird argumentiert, Text-Warnhinweise allein würden von Rauchern kaum beachtet werden, Bilder seien wesentlich eindrucksvoller und zeigten eine abschreckende Wirkung. Es stellt sich die Frage, ob es hier um sinnvolle Verbraucheraufklärung geht oder vielmehr um eine Verunglimpfung eines legalen Produktes.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Einführung von Bildwarnhinweisen und der Reduzierung der Raucherquote ist nicht gegeben.
Interessanter Aspekt in der Debatte: In Großbritannien haben zwei Jahre nach Einführung der Bildwarnhinweise weniger Verbraucher die Absicht bekundet, mit dem Rauchen aufzuhören als zuvor. Laut Eurobarometer bekundeten dort im Jahre 2009 (verglichen mit 2006), 14 Prozent weniger Raucher das Rauchen aufzugeben1. Ähnliche Beobachtungen konnten im Rahmen der gleichen Studie in Belgien gemacht werden. Dort nahm die Verbreitung des Rauchens nach Einführung von Bildwarnhinweisen (2006) sogar wieder zu. Beide Beispiele unterstreichen die Richtigkeit der Einschätzung eines vom Bundesgesundheitsministeriums 2007 in Auftrag gegebenen Gutachtens, dass zu dem Ergebnis kam: „Der geringste oder kein Effekt von Warnhinweisen ist auf das Rauchverhalten zu erwarten.“2
Eine unverhältnismäßige Vergrößerung der Bildwarnhinweise würde zudem die Markenrechte der Hersteller betreffen und käme einer einheitlichen Verpackungsgestaltung „durch die Hintertür“ gleich.
Umstritten: Die einheitliche Verpackungsgestaltung (plain packaging)
Die EU will als weiteren Schritt zur Diskriminierung des Produktes Tabak den Herstellern den Gebrauch ihrer bekannten Farben, Logos und Schriftzüge auf den Verpackungen verbieten. Alle Tabakprodukte wären davon betroffen, u.a. Feinschnitt, Pfeifentabake, Zigarren oder Zigarillos. Alle Verpackungen sähen gleich aus: mit großen Bildwarnhinweisen und nur in kleiner, einheitlicher Schrifttype aufgedruckte Markennamen. Grundlage ist ein Bericht des Beratungsunternehmens Sambrook Research International, in dem behauptet wird, dass „mit einer unattraktiven Standardfarbe (schwarz) und Schriftgröße“ für Tabakprodukte, das Rauchen insgesamt – aber besonders für Anfänger – unattraktiver werde3. Der Nachweis für die Wirksamkeit wird hingegen nicht erbracht.
Was spricht noch dagegen?
* Dem Konsument wird die optische Unterscheidungsmöglichkeit zwischen verschiedenen Tabakmarken genommen. Damit wird er in seiner Entscheidungs- und Wahlfreiheit eingeschränkt
* Plain Packaging verstößt gleich gegen mehrere Grundrechte. Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz), auf Eigentums-Garantie (Art. 14 GG) und auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Zudem wird der freie Warenverkehr eingeschränkt (Art. 34, AEUV).
* Plain Packaging zerstört Markenrechte und greift in unzulässiger Weise in die Bilanzwerte der betroffenen Unternehmen ein.
* Plain Packaging öffnet dem illegalen Handel Tor und Tür. Fälscherbanden haben es
bei einer einheitlichen Verpackungsgestaltung sehr leicht das Design nachzuahmen.
Umstritten: Ein Verbot von Zusatzstoffen
Die Befürworter eines Verbotes sämtlicher Zusatzstoffe bei Tabakerzeugnissen führen ins Feld, Zusatzstoffe würden das Suchtpotenzial, das Krebsrisiko sowie die Attraktivität von Tabakerzeugnissen erhöhen. Wieder fehlen wissenschaftlich validierte Beweise mit der eine solch wichtige Entscheidung untermauert werden muss. Zudem fehlt jegliche wissenschaftliche-qualitative Definition der verwendeten Begriffe Attraktivität und suchterzeugende Wirkung.
Nicht einmal der wissenschaftliche EU-Ausschuss SCENIHR (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks) konnte in einer entsprechenden Stellungnahme hinreichende Beweise dafür finden, dass Zusatzstoffe süchtig machen oder suchterzeugende Wirkungen verstärken. Das Fehlen von Zusatzstoffen zeigt nicht, dass diese weniger schädlich sind.4
Im Übrigen ist in Deutschland der Einsatz von Tabakzusatzstoffen in der Verordnung über Tabakerzeugnisse geregelt. Die Verordnung enthält eine Liste der Zusatzstoffe, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen zugelassen sind, sowie eine Liste der Stoffe, die nicht verwendet werden dürfen. Diese Liste sollte regelmäßig überprüft und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden. Für weitgehende Verbote oder gar ein Totalverbot von Zusatzstoffen gibt es hingegen keine wissenschaftlich haltbaren Gründe.
Umstritten: Das Werbe- und Präsentationsverbot von Tabakwaren am Verkaufspunkt (display ban)
Feinschnitttabak, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak sowie Zigarren/Zigarillos sollen aus den öffentlichen Auslagen des Tabakwarenhandels verbannt werden und hinter „blicksicheren“ Regalen oder unter der Ladentheke verschwinden. Für den Konsumenten eine Entmündigung, für den Tabakeinzelhandel eine existenzielle Bedrohung, für die Hersteller eine Diskriminierung. Dabei sind es gerade diese Produkte, die im Fachhandel einer besonderen Beratung und Präsentation durch das geschulte Fachpersonal bedürfen.
Mit einem drohenden Existenzverlust des Fachhandels wäre ein wichtiger Handelsweg für viele andere Markteilnehmer wie Verlage oder Anbieter von Lotto/Toto gefährdet. Das Beispiel Kanada könnte zudem eine Warnung sein. Eine Studie des „Instituts für Economic Affairs“ hat gezeigt, dass nach dem Verbot der Produktpräsentation der Verkauf illegal gehandelter Produkte zugenommen hat (Beleg!). Ganz abgesehen von vielen umstrittenen rechtlichen Aspekten, die hier berührt werden, wie das Handels- oder das Urheberrecht, sind Präsentationsverbote der falsche Weg, z.B. den Jugendschutz zu gewährleisten. Dies ist in Deutschland durch ein Abgabeverbot an Jugendliche gesetzlich geregelt und wird insbesondere im Fachhandel durch entsprechende Abgabekontrollen gewährleistet.
Stattdessen käme es mangels Präsentationsmöglichkeiten im Handel zu einer Marktzementierung und der Wettbewerb im Tabaksektor würde insbesondere zu Lasten kleinerer und mittlerer Anbieter verschlechtert. Letzteren würde damit praktisch die Chance genommen, neue Produkte auf dem Markt zu platzieren oder generell als neuer Anbieter im Tabaksektor tätig zu sein.
Unumstritten: Konsumenten werden entmündigt – Grundprinzipien unserer Wirtschaftsordnung werden außer Kraft gesetzt
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass nicht die Gestaltung der Produkte, sondern soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen verantwortlich für den Konsum von Genusswaren sind5. Setzen sich die Gedanken in der EU mit allen Maßnahmen zur Veränderung der Tabakprodukt-Richtlinie durch, wird dem Verbraucher ein weiterer objektiver Entscheidungsspielraum genommen und durch staatliche Bevormundung ersetzt.
Mit Überregulierungen wie Einheitsverpackung und dem Auslageverbot werden darüber hinaus Marktanteile großer Anbieter zementiert und vor allem mittlere und kleinere Unternehmen getroffen, denen kaum Möglichkeiten zur Differenzierung z.B. bei der Produktgestaltung verbleiben. Dies stellt eine massive Einschränkung des Wettbewerbs und der freien Marktwirtschaft dar.
Schließlich wirft die neue EU-Tabakproduktrichtlinie auch gesellschaftlich relevante Fragen auf, z.B.: Wie weit greift der Staat in die Entscheidungskompetenz seiner Bürger ein? Wo wird dem Konsument noch ein eigenverantwortliches Handeln „zugemutet“?
Es ist die Pflicht des Staates, den Verbraucher aufzuklären und wo notwendig zu schützen, aber nicht zu bevormunden. Eigenverantwortung und Lebenskompetenz lassen sich nicht durch Verbote erzwingen. Nur so wird eine Gesellschaft langfristig den Umgang mit Genussmitteln bewusst und verantwortungsvoll ausgestalten können.
Tabakerzeugnisse sind legale Produkte, die den strengen Regelungen des Vorläufigen Tabakgesetzes, des Tabaksteuergesetzes, der Tabakverordnung sowie weiterer Gesetze und Verordnungen entsprechen. Die seitens der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sind dazu geeignet, legale Produkte aus dem Blickwinkel zu verbannen und damit ungewollt den Weg für eine deutliche Zunahme des Schmuggels und Fälschungen mit Tabakwaren zu bereiten. Zudem könnte das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung deutlich sinken. Bereits heute wird jede 5. Zigarette nicht in Deutschland versteuert aber hier konsumiert6.
Stand 22. Juli 2011
_____________________________________________
1 European Commission: Special Eurobarometer 332: May 2010 – Wave 72.3 TNS Opinion and Social
2 Aus Bühler, Metz, Kröger: Literaturauswertung zur Wirksamkeit von Warnhinweisen auf Zigaretten-packungen; Reihe IFT-Berichte, Band Nr. 166. Ähnliches gilt auch für die uns bekannten internationalen Studien.
3 Sambrook Research International: A review of the science base to support the development of health warnings for tobacco packages; 18th May 2009; Ref. R 306
4 Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) - Addictiveness and Attractiveness of Tobacco Additives – Final opinion as of 12.11. 2010 DG Health and Consumers
5 U.a.: Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.): Rauchende Kinder und Jugendliche in Deutschland – leichter Einstieg, schwerer Ausstieg, Heidelberg, 2008; Kapitel 4.5 Soziale Akzeptanz des Rauchens im Elternhaus und in der Öffentlichkeit, Seite 43 ff.;
Scott T. Leatherdale, PhD; Paul. W. McDonald, PhD; Roy Cameron, PhD K. Stephen Brown, PhD (2005): A Multilevel Analysis Examining the Relationship Between Social Influences for Smoking and Smoking Onset
American Journal of Public Health, 29(6), S. 520-530.
KiGGS-Studie 2006, S. 63: “Die Ergebnisse zeigen weiterhin, dass der Sozialstatus beim Rauchen [von Heranwachsenden] eine wesentliche Bedeutung hat.“
6 http://www.zigarettenverband.de/pos-data/page_img/Grafiken/Karten/D_Karte_1Q-11.pdf
Standpunkt EU-Tabakproduktrichtlinie herunterladen
Pdf, 21 KB

