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Standpunkt Rauchverbote

Rauchverbote und Alternativen

Der VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie setzt sich für einen verantwortungsbewussten Umgang beim Genuss von Feinschnitttabaken, Pfeifentabaken sowie Zigarren/Zigarillos ein.


An bestimmten öffentlichen Orten sollte aus der Sicht des VdR das Rauchen gesetzlich oder durch Hausrecht geregelt werden, dazu gehören u.a. Behörden, Schulen und Krankenhäuser. Für diese Orte ist ein Rauchverbot, evtl. mit Ausnahmeregelungen wie Raucherzonen, zu befürworten.

Für Orte und Einrichtungen, an bzw. in denen man sich freiwillig aufhält, ist ein generelles Rauchverbot abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Restaurants, Gaststätten, Bars und Diskotheken. Für diese Lebensbereiche schlägt der VdR intelligente und differenzierte Lösungen vor und begrüßt daher u. a. das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008, nach dem das Rauchen in gekennzeichneten Einraumgaststätten bis zu 75 m² (für Gäste ab 18 Jahren) wieder zulässig ist. Mit ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter einen pragmatischen und ausgleichenden Weg aufgezeigt, der zwischen dem Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie und Gästen vermittelt und der sich nunmehr auch in den gesetzlichen Bestimmungen fast aller Bundesländer wiederfindet.

Daneben befürwortet der VdR die Prüfung innovativer technischer Lösungen in Restaurants und Gaststätten zur Verbesserung der Innenraumluft.

In der zum Teil ideologisch geführten Debatte um das Thema Nichtraucherschutz sollte die gegenseitige Verständigung zwischen Rauchern und Nichtrauchern Vorrang vor gesetzlichen Regelungen erhalten, um auf diese Weise eine gesellschaftspolitische Akzeptanz im Wege der „Freiwilligkeit” des Zusammenlebens zu gewinnen.

VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V.
German Smoking Tobacco Association Stand: 28.04.2009

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