Die Verwendung von Tabakzusatzstoffen
Bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen werden häufig Tabakzusatzstoffe eingesetzt. Diese Stoffe dienen der Aromatisierung, der Feuchthaltung sowie der Konservierung hochwertiger Tabakmischungen.
Der Einsatz von Tabakzusatzstoffen in Deutschland ist in der Verordnung über Tabakerzeugnisse geregelt. Die Verordnung enthält eine Liste der Zusatzstoffe, die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen zugelassen sind, sowie eine Liste der Stoffe, die nicht verwendet werden dürfen.
Gemäß der Tabakproduktverordnung sind die Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen verpflichtet, jährlich eine Liste der verwendeten Zusatzstoffe pro Marke bei der für sie zuständigen Landesbehörde einzureichen. Anhand dieser Informationen wird für jede Marke eine Liste der Zusatzstoffe auf der Website des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) (www.bmelv.de) veröffentlicht.
Bei der gesetzlich verankerten Offenlegung der Zusatzstoffe ist es ein grundsätzliches Anliegen des VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie, dass das verfassungsrechtlich verankerte Betriebs-/Rezepturgeheimnis der Hersteller und Importeure gemäß Art. 14 GG (Eigentum) geschützt wird.
VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V.
German Smoking Tobacco Association Stand: 28.04.2009
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