Weitere Werbeverbote – das Ende der Kommunikation zwischen Herstellern und Verbrauchern?
Bereits seit vielen Jahren verzichten die Mitgliedsfirmen des VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie auf die Werbung in Jugendzeitschriften, Sportstätten, in der unmittelbaren Nähe von Schulen und Jugendzentren, auf öffentlichen Verkehrsmitteln usw.
Da es sich bei Feinschnitt, Pfeifentabaken und Zigarren/Zigarillos um beratungsintensive Produkte für erwachsene Konsumenten handelt, dient die Berichterstattung über Tabakerzeugnisse in den Medien, insbesondere in Fachzeitschriften, dem Informationsanspruch der Konsumenten, wie z. B. Beschreibungen zu unterschiedlichen Tabakmischungen.
Zum jüngsten Tabakpräventionsprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit weist der VdR darauf hin, dass ein Verbot der Plakatwerbung aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen ist. Er teilt die Auffassung
des Bundesverfassungsgerichts, dass die berufliche Außendarstellung eines Unternehmens, einschließlich der Werbung für dessen Produkte, durch Berufsausübung – Art. 12 GG – geschützt ist. Die Bundesregierung hat sich unlängst (Dez. 2008) gegen weitere Werbebeschränkungen und -verbote auf nationaler und europäischer Ebene ausgesprochen. Sie sieht auf diesem Gebiet keinen weiteren Regulierungsbedarf.
Der VdR spricht sich weiterhin für eine angemessene Möglichkeit der Konsumentenkommunikation aus, die dem Verbraucherwunsch nach Information über oftmals beratungsintensive Nischenprodukte nachkommen kann. Für ein legales Produkt muss in einer verantwortungsbewussten Weise Produktwerbung möglich sein.
VdR Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V.
German Smoking Tobacco Association Stand: 28.04.2009
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