POLITIKBRIEFE

Politikbrief 1/2021

Tabaksteuer:

Ausgewogenes Modell sichert Milliardeneinnahmen

Die Bundesregierung will die Tabaksteuer erhöhen. Einen entsprechenden Kabinettsentwurf hat sie Ende März vorgelegt. Positiv daran ist das Festhalten am ausgewogenen, differenzierten Tabaksteuermodell. Dieses hat sich in der Krise eindrucksvoll bewährt, denn trotz geschlossener Grenzen und fehlender Ausweichmöglichkeiten auf das grenznahe Ausland gab es keinen signifikanten Zuwachs auf dem Schwarzmarkt. Stattdessen griffen preisbewusste Verbraucher zum versteuerten Feinschnitt, der damit einmal mehr seiner fiskalischen Pufferfunktion gerecht wurde.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Quelle: Europäische Kommission; indexiert 2010=100

STEUERERHÖHUNGEN: UNAUSGEWOGEN UND AUCH INNERHALB DER MINISTERIEN UMSTRITTEN  
2020 flossen erneut 14,8 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt – diese Mittel können mit dem Beschluss der Bundesregierung langfristig gesichert werden. Das ist angesichts der massiven Ausgaben in der Corona-Pandemie schließlich dringend geboten. Die geplanten, nach Tabakprodukten differenzierten Steuererhöhungen in den Jahren 2022 bis 2026 können für stetige Tabaksteuereinnahmen sorgen, auch wenn Feinschnitt im Vergleich zu Zigaretten überproportional hoch belastet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Während bei Zigaretten die Erhöhung in fünf Jahresschritten bis 2026 erfolgt, werden die Genussprodukte Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos bereits frühzeitig – nämlich 2024 – voll belastet. Hier sieht der VdR ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.     

AUSWEITUNG DER STEUERN AUF NEUARTIGE PRODUKTE UNERLÄSSLICH!
Mehreinnahmen versprechen die angestrebten Steuern auf Liquids für E-Zigaretten. Diese sind derzeit tabaksteuerfrei. Erstaunlich, da sie zum Teil Nikotin enthalten und aufgrund der sogenannten zytotoxischen Wirkung ein hohes Gesundheitsrisiko aufweisen. Die geltende Steuerfreiheit ist auch eine Folge fehlender Regelungen zu neuartigen Tabakprodukten in der EU-Tabaksteuerrichtlinie. Das führt zudem dazu, dass die Besteuerung von Tabakerhitzern EU-weit unterschiedlich gehandhabt wird. So wird sogenannter Heated Tobacco in Deutschland als Pfeifentabak klassifiziert und entsprechend gering besteuert. EU-Kommission und Rat sind übereingekommen, für neuartige Produkte eine eindeutige Zuordnung zur Tabaksteuer anzustreben. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs fordert ebendies auch der VdR.

Vor diesem Hintergrund ist es um so frappierender, dass einzelne Hersteller von E-Zigaretten-Systemen die Politik zu massiven Steuererhöhungen beim Tabak drängen. Das offensichtliche Kalkül: Solange die E-Zigarette in Deutschland nicht besteuert wird, verschafft jede Tabaksteuererhöhung den Unternehmen einen weiteren Wettbewerbsvorteil.

EINHEITSSTEUERSATZ GEFÄHRDET TABAKMITTELSTAND
Ein für sämtliche Tabakprodukte geltender einheitlicher Steuersatz, wie von den Grünen gefordert, wäre für die größtenteils mittelständisch hergestellten Genussprodukte fatal. Denn für die seit Jahrzehnten erfolgreiche Differenzierung der Steuersätze zwischen Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos sprechen eine Vielzahl von Gründen:

  • Produktunterschiede berücksichtigen: Nur Zigaretten sind Fertigprodukte. Im Gegensatz dazu ist das Herstellungsritual bei anderen Tabakprodukten Teil des Genusses. Ob Blättchen, Filter oder Pfeifen: Der Kunde ist beim Drehen und Stopfen gefordert.
  • Tabaksteueraufkommen optimieren: Dank der fein austarierten Differenzierung konnte die Tabaksteuer 2019 über 14,4 Milliarden Euro zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Bundeshaushalt beitragen.
  • Schmuggel bekämpfen: Die „fiskalische Pufferfunktion“ des Feinschnitts begrenzt den illegalen Tabakhandel. Einkommensschwache Verbraucher finden eine legale Alternative zu Fabrikzigaretten und werden nicht auf den Schwarzmarkt gedrängt – eine deutlich effektivere Maßnahme als Track & Trace.
  • Zum Mittelstand bekennen: Die Tabakkultur wird in Deutschland primär von kleinen und mittleren Tabakunternehmen gelebt. Sie stehen für eine traditionelle Produktvielfalt von 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabaken und 100 Kau- und Schnupftabakprodukten.
     

Einzig eine moderate und planbare Anhebung der Tabaksteuersätze kann das Steueraufkommen stabilisieren. Bei dem Zeitplan für die Erhöhungen ist eine zeitlich gestreckte Regelung auch für Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos erstrebenswert – insbesondere im Sinne der meist mittelständischen Hersteller. Mehreinnahmen können durch die Besteuerung von neuartigen Produkten generiert werden. 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Lobbyregister:

Gleiche Regeln für alle

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag ein Lobbyregister beschlossen. Aufgrund vieler Ausnahmen ist die Regelung jedoch halbherzig. Der VdR spricht sich seit jeher für Transparenz aus – und für einen weitergehenden exekutiven Fußabdruck.

VDR STEHT FÜR TRANSPARENTE INTERESSENVERTRETUNG
Die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie haben sich seit Bestehen der Bundesrepublik bewährt. Die Interessenvertretung ist dabei ein zentrales Element: Die Politik benötigt beispielsweise bei Folgenabschätzungen und Gesetzesinitiativen die Erfahrungen und das Know-how aus Wirtschaft und Gesellschaft.

IN DIESEM SINNE BRINGT SICH AUCH DER VDR OFFEN IN DEN POLITISCHEN DISKURS EIN:

  • Offenlegung der Interessen: Der VdR vertritt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und wird ausschließlich durch diese finanziert. Anders als ein Teil der NGOs. Hier ist der wahre Absender ihrer Kampagnen oft nicht eindeutig erkennbar. Der VdR ist gemeinsam mit 2.300 weiteren Interessenvertretungen in der öffentlichen Verbändeliste des Bundestags gelistet, ebenso seit über zehn Jahren im EU-Lobbyregister. Die dort frei verfügbaren Informationen beinhalten unter anderem auch das in Brüssel eingesetzte Budget.
  • Offener Dialog: Demokratie ist auch ein Wettstreit um die besten Argumente. Dem stellen wir uns. Unsere Interessen kommunizieren wir offen, zum Beispiel mit diesem Politikbrief, der auch online auf unserer Website verfügbar ist. Gleichzeitig trägt der VdR mit seiner transparenten Positionierung auf Social-Media-Plattformen wie Twitter, Facebook und LinkedIn zum öffentlichen Diskurs um Tabak- und Mittelstandsthemen bei.
  • Dokumentation der Gespräche: Wenn die Tabakwirtschaft Gespräche mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium führt, kann sich darüber jeder interessierte Bürger auf der BMEL-Website informieren. Eine einmalige Transparenz, die für die Anti-Tabak-Lobby bisher nicht gilt.
     

LOBBYREGISTER FÜR ALLE INTERESSENVERTRETER – AUSNAHMSLOS!
Das verabschiedete Gesetz zum Lobbyregister sieht eine Registrierung von Interessenvertretern, einen Verhaltenskodex sowie Bußgelder vor. Der VdR begrüßt ausdrücklich das Ziel, die Entstehungsprozesse von Gesetzen transparenter zu machen. Einen echten Mehrwert schafft ein solches Register jedoch nur, wenn es alle Akteure im politischen Berlin einbezieht: Dazu zählen einerseits NGOs, Rechtsanwälte und selbstständige Politikberater – eben jene Strippenzieher, die heute schon weniger transparent agieren als wir Verbände. Andererseits sollte der exekutive Fußabdruck im Gesetzgebungsverfahren nachvollziehbar sein, also sollte ersichtlich sein, welche Gesetzestexte auf welche Weise in der Ministerialbürokratie durch Interventionen von Lobbyisten geändert wurden. An diesen Stellen hat das neue Gesetz Verbesserungsbedarf. 

Quelle: BMEL

100 Jahre VdR:

Anker der Mittelstandspolitik

Seit einem Jahrhundert setzt sich der VdR für die Belange der mittelständischen Tabakunternehmen ein. Zeit für einen Rück- und Ausblick mit dem Vorsitzenden des VdR, Patrick Engels, Geschäftsführender Gesellschafter Pöschl Tabak GmbH & Co. KG, und Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR.

WARUM GIBT ES DEN VDR NOCH?
Michael von Foerster:
Es gibt uns noch, weil wir seit 100 Jahren erfolgreich gegen Kartelle, global agierende Konzerne und gegen Verbotsphantasien und Mittelstandsfeinde bei den Politikern kämpfen. In unserer Gründungszeit in den 1920er Jahren bildete sich aus Handwerksbetrieben das heraus, was wir heute als Mittelstand bezeichnen: regional verankerte, solide und nachhaltig wirtschaftende Betriebe mit international wettbewerbsfähigen Produkten. Wir sehen uns traditionell als Anwalt mittelständischer Unternehmen in einer sehr stark regulierten Branche.

WIE SIND DIE BESONDERHEITEN VON MITTELSTÄNDISCHEN TABAKUNTERNEHMEN?
Patrick Engels:
Den größten Teil der deutschen Rauchtabakindustrie machen unsere familiengeführten Mitgliedsunternehmen aus, die in ihrer jeweiligen Region unternehmerische Verantwortung übernehmen. Die Herstellung von traditionellen Produkten wie Pfeifentabak oder Schnupftabak erfordert hohe Handwerkskunst. 

WIE BERÜCKSICHTIGT DAS DIE POLITIK?
Patrick Engels:
Der Gesetzgeber hat aus dem Blick verloren, dass überbordende Bürokratie in erster Linie den Mittelstand trifft. Ein Beispiel: Die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2 hat allein die im VdR organisierten Unternehmen einen hohen zweistelligen Millionenbetrag gekostet – ohne Aussicht, dass sich diese Investitionen eines Tages in irgendeiner Form amortisieren. Börsennotierte Tabakkonzerne können solche Kosten leichter schultern als der Mittelstand. 

Michael von Foerster: Dass kleine Tabakproduzenten dabei auf der Strecke bleiben, ist kein Schreckgespenst, sondern bittere Realität. Seit Umsetzung der TPD2 mussten in Deutschland drei Traditionsunternehmen aus unserer Mitgliedschaft ihre Produktion einstellen, weil der Gesetzgeber sie schlicht überfordert hat. Zum Beispiel mit Verpackungsvorgaben, die neue, teure Maschinen erfordern und die ein Familienbetrieb sich kaum leisten kann. Und dies, obwohl der bestehende Maschinenpark absolut funktionsfähig war.

WIE DEFINIEREN SIE DIE AUFGABEN DES VDR?
Michael von Foerster:
Wir sehen uns als Dienstleister unserer Mitglieder. Erstens liefert der VdR den Unternehmen Informationen, beispielsweise über Sachstand politischer Diskussionen. Zweitens geben wir juristische Hilfestellungen in industriepolitischer Hinsicht, vor allem für kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Und drittens bündeln wir die Interessen unserer Mitglieder und vertreten sie gegenüber der Politik. So haben wir uns als verlässlicher Ansprechpartner für Ministerien und Abgeordnete etabliert. Wir sind nicht die bösen Lobbyisten, die Politiker korrumpieren; wir sind das Gegenteil und darauf sind wir stolz. 

WIE HAT SICH DIE POLITIK IM LAUFE DER LETZTEN JAHRE VERÄNDERT?
Patrick Engels: Mich stört insgesamt die Tendenz, dass die Verbraucherschutzpolitik den Bürger nicht mehr für voll nimmt. Den Menschen wird nicht mehr zugetraut, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Fakt ist, dass rund ein Viertel der Erwachsenen gerne raucht. Das sollte die Politik respektieren. 

Michael von Foerster: Leider sind einige politische Maßnahmen gut gemeint, aber schlecht gemacht. Wir sind uns alle einig, dass Tabakschmuggel bekämpft werden muss. Doch der einzige Effekt des 2019 eingeführten Rückverfolgbarkeitssystems Track & Trace für Zigaretten und Feinschnitt ist: Illegaler Tabak wird noch attraktiver. Denn der Fälscher kann EU-Richtlinien ignorieren und weiter die gewohnten Schachteln vertreiben, während die Tabakunternehmen Millionen investieren müssen. Die Preisschere zwischen legalen und illegalen Produkten geht dadurch noch weiter auseinander – das freut den Schwarzhändler.

UND DESHALB SOLLTE ES GAR KEINE REGULIERUNG GEBEN?
Patrick Engels: Aber natürlich. Aber eben gut gemacht! Damit wir uns richtig verstehen: Der Jugendschutz ist ein Beispiel für notwendige und sinnvolle Regulierung. Und sie ist erfolgreich – Jahr für Jahr nimmt die Zahl jugendlicher Raucher massiv ab. Was uns die Politik aber unter dem Deckmantel des Jugend- und Gesundheitsschutzes auferlegt, schießt in Teilen weit über das Ziel hinaus.

WIE GEHT ES WEITER MIT DEM TABAKMITTELSTAND?
Michael von Foerster: Mittelfristig müssen wir unbedingt Track & Trace für die überwiegend mittelständisch hergestellten Genussprodukte wie Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos verhindern, zumal diese gar nicht geschmuggelt werden. Die beabsichtigte Einführung ab 2024 wäre ein weiterer Sargnagel für viele Traditionsunternehmen. Der VdR spricht sich daher – gerade auch angesichts der gesamtwirtschaftlichen Situation – für ein Belastungsmoratorium für den Mittelstand aus. 

Patrick Engels: Und ganz allgemein gesprochen: Der VdR wird auch in Zukunft einen Beitrag leisten, dass Deutschland ein tolerantes Land bleibt. Ich denke, man sollte versuchen, das Leben zu genießen – egal, ob es für einen persönlich Kultur, gutes Essen oder eine Pfeife zum Tagesausklang bedeutet. Denn für etwas anderes ist das Leben zu kurz.

Littering:

Dichtung und Wahrheit

Achtlos fortgeworfener Müll ist inakzeptabel. Das gilt auch für Zigarettenkippen. Der VdR sieht in erster Linie die Verbraucher in der Verantwortung, ihren Abfall sachgerecht zu entsorgen. Allein den Herstellern höhere Kosten aufzudrücken, wie es die EU plant, hilft der Umwelt nicht weiter. Die EU jongliert offensichtlich mit falschen Zahlen.

Quelle: VKU, Littering-Studie 2020

VKU-LITTERING-STUDIE: ALS GRUNDLAGE FÜR GESETZLICHE REGELUNG NICHT GEEIGNET
Die EU will die Zigarettenfilterproduzenten in die Pflicht nehmen. Sie sollen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung die Kosten tragen, die durch Einwegkunststoffabfälle, also auch Zigarettenkippen, die oftmals einen Filter enthalten, durch das Aufsammeln und die Entsorgung verursacht werden. Bis Juli 2021 muss die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) hat im August gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium eine Studie vorgestellt, die Ansatzpunkte für eine rechtliche Regelung liefern sollte. Das Ergebnis ist nicht nachvollziehbar: Die Entsorgung von Zigarettenkippen im öffentlichen Raum soll bundesweit jährlich 225 Millionen Euro kosten. Obwohl Take-Away-Verpackungen und Einweggetränkebecher ungefähr das Dreizehnfache des Volumens ausmachen, fallen für deren Entsorgung laut VKU-Studie „nur“ 458 Millionen Euro an. Zwar ist einleuchtend, dass beispielsweise das Sammeln von Streumüll, worunter auch Zigarettenkippen fallen, aufwendiger ist. Mit welchem Faktor dies gewichtet wurde, geht aus der Studie jedoch nicht hervor. Glas-, Plastik- und Papierabfälle, „Take-Away-Artikel“, Kaugummis, Zigarettenkippen und Hundekot werden in der Gesamtheit gar nicht angesprochen.

ABBAUBARKEIT: KIPPE SCHLÄGT EINWEGBECHER DEUTLICH
Auf Zigarettenfilter verzichten Hersteller nicht, weil sie eine wichtige Funktion erfüllen: Sie reduzieren gesundheitsschädliche Substanzen im Tabakrauch. Als Material verwenden Hersteller üblicherweise Celluloseacetat. Anders als vielfach vermutet ist der biobasierte Kunststoff in der Natur – entsprechend den Umgebungsbedingungen – innerhalb weniger Monate bis zu einigen Jahren abgebaut. Ein Coffee-To-Go-Einwegbecher verrottet wiederum erst nach 50 Jahren. Zudem verwendet und entwickelt der Tabakmittelstand innovative Alternativen, wie Eco Paper Filters für Feinschnitttabak und biologisch noch besser abbaubares Filtermaterial aus reiner Zellulose. 

KONSUMENTEN IN DIE PFLICHT NEHMEN, BÜRGER ENTLASTEN
Ziel sollte es sein, Müll im öffentlichen Raum generell zu reduzieren. Mit einer erweiterten finanziellen Herstellerverantwortung landet allerdings keine Zigarettenkippe weniger in der Umwelt. Dementsprechend muss der Verbraucher im Zentrum der Maßnahmen stehen, und Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten müssen konsequent durchgesetzt werden. Gleichzeitig muss die Politik die Frage beantworten, inwieweit für den Bürger die Abfallgebühren sinken würden, wenn die Hersteller die Entsorgungskosten für Zigarettenkippen übernehmen. Schließlich wird die Straßenreinigung gegenwärtig über die Müllgebühren auf die Haushalte umgelegt. Doppeltes Abkassieren muss verhindert werden. 

STAAT LEBT LIEBLOSIGKEIT VOR
In der deutschen Hauptstadt hingegen quellen die Mülleimer über, Häuser werden beschmiert, die Grünanlagen nicht gemäht, die abgebrochenen Baumäste nach Stürmen liegen gelassen und auf den versteppten Mittelstreifen der großen Straßen wächst nicht einmal mehr das Unkraut. Das ist in Skandinavien, England und Frankreich ganz anders.

Der Staat lebt die Lieblosigkeit vor. Er mischt sich in alles ein und macht nichts richtig. So wie er Sozialstaat ohne Maß und Mitte ist, zittern ebenso die Städte unter der Last der primären Aufgaben. Nicht einmal mehr Verkehr und Wohnraum beherrschen die deutschen Kommunen. Die Ordnungsämter kommen nicht gegen die Unordnung und den Vandalismus an. Die Gesetze sind da, aber können ob der Fülle nicht angewandt werden. Das wird durch Umlage von Entsorgungskosten nicht besser. Wir zahlen und es wird trotzdem dreckig bleiben.


Politikbrief 1/2020

Corona-Krise:

Regulierungsmoratorium für den Mittelstand

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Wirtschaft gravierend. Mit einem milliardenschweren Konjunkturpaket versucht die Politik einer schweren Rezession entgegenzuwirken. Sämtliche Gesetze, die den Mittelstand mit Abgaben oder bürokratischen Auflagen belasten, sind in der Vor-Corona-Zeit entstanden. Für diese Belastungen ist durch die Corona-Krise die Geschäftsgrundlage entfallen. Der VdR plädiert daher dafür, den Mittelstand nicht mit neuen Vorgaben zu überfordern. Dies gilt auf allen Ebenen: von der EU über den Bund und die Länder bis zu den Kommunen.

NEUE AUFLAGEN IN ZEITEN DER PANDEMIE?
In Deutschland erwirtschaften kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mehr als jeden zweiten Euro und bieten fast 60 Prozent aller Beschäftigen einen Arbeitsplatz. Zudem stellen sie über 80 Prozent der Lehrstellen. Diese weltweit einmalige Wirtschaftsstruktur ist durch die Corona-Krise gefährdet: Knapp zwei Drittel der KMU erwarten für das zweite Quartal Umsatzeinbußen. Jeder fünfte Mittelständler ist heute von Insolvenz bedroht.

In dieser Situation sind neue rechtliche Vorgaben pures Gift. Genau das droht der mittelständischen Tabakwirtschaft: Die Regierungskoalition hat Tabakwerbung vollständig verboten. Dieser Schritt ist umso absurder, da die Branche erhebliche Erfolge im Jugendschutz aufweisen kann. Bedenklich zudem: Das Werbeverbot wurde von Union und SPD aus guten Gründen nicht im Koalitionsvertrag aufgenommen. Nun verabschiedet sich die Große Koalition vom ordnungspolitischen Grundsatz: „Für ein legales Produkt darf auch legal geworben werden.“

TABAKWERBEVERBOT: EINHEITLICHE ÜBERGANGSFRIST VON ZWEI JAHREN!
Im Gesetz sticht ein Aspekt hervor: Nicht alle Raucherzeugnisse werden gleichbehandelt. Für klassische Tabakerzeugnisse soll eine Übergangsfrist von einem Jahr gelten, E-Zigaretten und Tabakerhitzer dürfen hingegen ein weiteres Jahr beworben werden. Ohne nachvollziehbare Begründung; innerhalb eines Verbots kann es keine Unterscheidung zuungunsten einer Produktkategorie geben! Denn es wird völlig außer Acht gelassen, dass damit Mittelstandsprodukte wie Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos stark eingeschränkt werden. Insbesondere ist ein solches abgestuftes Verbot auch gesundheitspolitisch in keiner Weise begründbar.

Pfeifen- und Zigarrenraucher genießen bewusst: Die große Mehrheit raucht wöchentlich oder noch seltener, Pfeife und Zigarre sind bekanntermaßen nicht attraktiv bei Jugendlichen – daher auch keine Schockbilder! Anders dagegen die Zielgruppe von Tabakerhitzern und E-Zigaretten: Es sind Zigarettenraucher, die entsprechend viel konsumieren. Hinzu kommt, dass zu den Langzeitfolgen dieser Produkte bisher wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen.

In Segmenten klassischer Tabakerzeugnisse wie Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos arbeiten traditionsreiche Familienunternehmen und Manufakturen. Ihnen die Produktkommunikation ein Jahr vor den großen Tabakkonzernen zu verbieten, die mit Tabakerhitzern neue Kunden gewinnen wollen, ist wettbewerbsverzerrend und -widrig. Eine solche Politik drängt KMU weiter aus dem Wettbewerb und zementiert die Marktmacht von Big Tobacco.

Gerade in herausfordernden Zeiten ist entscheidend, dass die Politik den Mittelstand unterstützt – nicht nur rhetorisch, sondern auch durch Taten. Dazu zählt, KMU beim Tabakwerbeverbot nicht stärker zu regulieren als Großkonzerne. Dementsprechend ist zumindest innerhalb des Tabakwerbeverbots ein Belastungsmoratorium für den Mittelstand durchzusetzen.

Tabakregulierung:

Aus für Berliner Traditionsunternehmen

Am Tabakstandort Deutschland gehen langsam die Lichter aus. Grund sind überbordende Regulierungen, die vor allem kleine Familienbetriebe bedrohen. So musste auch das Berliner Traditionsunternehmen Planta im Sommer letzten Jahres seine Produktion einstellen.

EXISTENZKAMPF GEGEN MÜHLEN DER BÜROKRATIE
Das 1956 in Kreuzberg gegründete Tabakunternehmen Planta stand vor fünf Jahren solide da: 120 Mitarbeiter produzierten direkt in Berlin. Drei Generationen arbeiteten gemeinsam an Innovationen, die Produkte wurden teilweise noch in Handarbeit hergestellt. Planta hat sich in einem schwierigen Markt mit Pfeifentabak und Feinschnitt behauptet, die Exportquote lag bei etwa einem Drittel.

Dennoch musste das Familienunternehmen Ende August 2019 seine Produktion schließen. Überbordende Rechtsverschärfungen hatten seit 2014 Millionen Euro verschlungen. Nun erzwingt das Rückverfolgbarkeitssystem Track & Trace weitere enorme Investitionen – und kosteten Planta die Existenz. Besonders ärgerlich: Der Gesetzgeber belastet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegenüber Tabakkonzernen überproportional.

  • Produktionsumstellungen: KMU wie Planta haben teilweise Kleinstmengen Pfeifentabak von wenigen Kilo für Liebhaber produziert. Mit den Verpackungsvorgaben der TPD2 mussten für jedes Produkt Dosen und Packungsbeutel neu designt werden, Millionen Euro flossen in neue Maschinen – kaum zu stemmende Kosten für KMU.
  • Fehlende Übergangsfristen: Die konkreten Verpackungsvorgaben wurden erst kurz vor Inkrafttreten veröffentlicht. Wer sich die Investitionen noch leisten wollte, erhielt neue Maschinen schlicht zu spät. Deren Hersteller bearbeiteten zunächst die Aufträge der Großkonzerne. Folgen waren bei KMU Produktionsstillstand und erste Entlassungen.
  • Vorgebliche Schmuggelbekämpfung: Obwohl Feinschnitttabak nicht nennenswert geschmuggelt wird, ist dieser seit Mai 2019 von Track & Trace erfasst. Auch hier waren und sind pro Betrieb sechsstellige Investitionen in neue Sicherheitsmerkmale, Datenerfassung und -speicherung erforderlich.

MITTELSTAND SCHÜTZEN: KEINE AUSWEITUNG VON TRACK & TRACE
Der VdR hat wiederholt vor existenzbedrohenden Vorgaben gewarnt – wurde von der Politik zuletzt aber allzu oft überhört. Das Ziel muss weiterhin lauten: Produktionsschließungen und das Aussterben der Tabakkultur in Deutschland verhindern. Dazu notwendig ist ein Regulierungsmoratorium, und die Politik sollte auf das ab 2024 geplante Track & Trace für Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos verzichten.

Neue EU-Kommission:

Weniger Bürokratie ist mehr

Ursula von der Leyen hat ihren Dienst als neue EU-Kommissionspräsidentin angetreten. Wie ihr Vorgänger propagiert sie, den Mittelstand vor überflüssiger Regulierung zu schützen. Zu hoffen ist, dass sie es damit ernster meint als Jean-Claude Juncker.

ENTBÜROKRATISIERUNG IST MITTELSTANDSPOLITIK
Die Zahlen sind mittlerweile Allgemeingut: 99 Prozent der Firmen in der EU sind mittelständisch geprägt. 85 Prozent aller in den vergangenen fünf Jahren entstandenen Arbeitsplätze haben kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) geschaffen. Sie sind fest in ihren Regionen verankert. Diese Bedeutung spiegelt die Politik zu selten wider. Im Gegenteil: Die grassierende Regulierungswut – auch aus Brüssel – trifft den Mittelstand besonders hart.

KLARE KANTE GEGEN ÜBERREGULIERUNG
Diese Folgen sollten von der Leyen und ihr Kollegium berücksichtigen. Die neue Kommission braucht eine klare Mission für den Mittelstand:

  • Berichtspflichten abbauen: Statistik- und Meldepflichten beschäftigen in KMU ganze Mitarbeiterstäbe. Das Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakprodukte setzt dem die Krone auf: Allein in Deutschland werden die Daten von rund acht Milliarden Einzelverpackungen erfasst, mehrfach dokumentiert und gespeichert. Das sollte zumindest für Produkte, die nicht nennenswert illegal gehandelt werden, abgeschafft werden.
  • Mittelstandscheck einführen: Bei Regulierungsvorhaben sollte die EU-Kommission die konkreten Folgen für den Mittelstand prüfen. Wichtig dabei: KMU gegenüber Großkonzernen nicht schlechter stellen.
  • Verbraucherpolitik ohne Bevormundung: Staatliche Institutionen begreifen Verbraucher nicht mehr als mündige Bürger. Der Nannystaat versucht, erwachsene Menschen zu erziehen. Beispiel Tabak: Schockbilder auf den Verpackungen treten an die Stelle objektiver Informationen wie Abrauchwerten. Solche Entscheidungen sollten dem Verbraucher ohne Gängelung überlassen werden.

Vor Ort:

OCB in Heinsberg

Vom westlichsten Landkreis Deutschlands aus vertreibt OCB Zigarettenpapier und Raucherbedarf. Geschäftsführerin Gudrun Waggin über Individualität, Genuss und Herausforderungen für den Mittelstand.

Sie sind erst seit Kurzem Mitglied im VdR. Was versprechen Sie sich davon?
Ich bin seit Jahrzehnten in der Tabakbranche und weiß: Der VdR ist das Sprachrohr unseres Mittelstands. Ich sehe unsere Interessen dort am besten vertreten. Gleichzeitig bleibe ich so über die Entwicklungen im regulatorischen Bereich informiert.

Warum sehen Sie sich als Mittelständler? Sie gehören doch zu einem Konzern.
Wir vertreiben als eigenständiges Unternehmen OCB-Produkte in ganz Deutschland: Zigarettenpapier, Drehfilter und Filterhülsen und Accessoires wie zum Beispiel Stopfgeräte. Wir sind nicht an Managementsysteme und Strukturen unserer Muttergesellschaft gebunden und können als GmbH frei handeln. Ich kenne alle meine 70 Kollegen persönlich, auch wenn die Hälfte von ihnen im Außendienst unterwegs ist. Seit über drei Jahrzehnten sind wir mit der Zentrale in Heinsberg und dabei stetig gewachsen. Dazu gehört auch, dass wir seit vielen Jahren ausbilden und dass wir selbstverständlich karitative Einrichtungen wie die hiesige Tafel regelmäßig unterstützen oder auch eng mit der ortsansässigen Lebenshilfe zusammenarbeiten. Wir fühlen uns der Region verbunden und genießen die familiäre Atmosphäre in unserem Unternehmen.

Wie fühlen Sie sich von der Politik unterstützt?
Manchmal ist es zum Haare raufen. Ich glaube, dass die Politik ein Grundprinzip in zunehmendem Maße nicht mehr berücksichtigt: Bürokratische Belastungen treffen den Mittelstand wesentlich härter als die großen Konzerne. Gemessen an Umsatz und Gewinn müssen wir ein Vielfaches investieren, um neue Vorgaben umzusetzen. Zuletzt bei der Datenschutz-Grundverordnung.

Das gleiche gilt für die Tabakregulierung?
Als OCB sind wir indirekt betroffen. Wir vertreiben zwar keine Tabakprodukte, aber ohne den Feinschnittmarkt könnten wir nicht existieren. Ich muss sagen: Es ist heftig, was dem Tabakmittelstand – sowohl Industrie als auch Handel – in den letzten Jahren zugemutet wurde. Mit der TPD2 und seit Mai 2019 der Einführung von Track & Trace – kein Wunder, dass Betriebe aufgeben. Und es trifft mich auch persönlich hart, wenn Kollegen ihre Produktion in Deutschland einstellen und ihre Mitarbeiter entlassen müssen.

Abgesehen von den betroffenen Unternehmen und Mitarbeitern: Ist es ein Problem, wenn der Feinschnittmarkt verschwindet?
Das könnte auch der Finanzminister gut beantworten. Das Tabaksteueraufkommen würde massiv einbrechen. Feinschnitt erfüllt eine besondere Pufferfunktion als kostengünstige, legale Alternative zu Filterzigaretten. Gerade einkommensschwache Raucher sind auf Feinschnitt – und hier insbesondere auf Stopftabak – angewiesen. Fällt diese Option weg, entgleiten Sie möglicherweise dem deutschen Fiskus, kaufen auf der Straße Schmuggelware oder decken sich im grenznahen Ausland ein. Darum sollte der Fiskus dafür kämpfen, den Tabakmarkt in seiner Vielfalt zu erhalten. Auch durch eine zielführende Steuerpolitik.

Wie jugendgefährdend sind Ihre Produkte?
Wie für Tabak gilt: Unsere Produkte gehören nicht in die Hände von Jugendlichen. Auch wenn wir mit unseren Produkten bestimmten regulatorischen Tabak-Vorgaben nicht unterliegen, wirken wir auf den Handel ein, die Produkte so zu behandeln. Das heißt keine Abgabe unter 18 Jahren! Selbstverständlich fragen wir auf unserer Website das Alter ab. Grundsätzlich denke ich, dass der regulatorische Rahmen in Deutschland ausreichend definiert ist. So sinkt der Anteil jugendlicher Raucher seit Jahren. Für alle in der Branche, die wir einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Produkten wollen, ist das erfreulich.

Wie stehen Sie dazu, dass das gesellschaftliche Ansehen von Rauchern sinkt?
Das sehe ich anders. Raucher sind keine bemitleidenswerte Minderheit. Unter ihnen hat Nichtraucherschutz eine sehr hohe Akzeptanz. Das erlebe ich immer wieder im Dialog mit Rauchern, die nach meiner Erfahrung sehr kommunikativ sind. Was wir nicht tun sollten ist, Raucher zu diskriminieren oder gar zu kriminalisieren. Denn es handelt sich um erwachsene Menschen, die ihrem Genuss eines legalen Produktes rücksichtsvoll nachgehen. Das sollten wir ihnen lassen.

Was macht Ihre Kunden besonders?
Insbesondere bei Produkten für Dreher legen unsere Kunden großen Wert auf Individualität. Sie wollen keine Fabrikzigarette, sondern begreifen das Tabakdrehen als Ritual, als Teil des Genusses. Sie sind deshalb auch sehr loyale Kunden und stark an unsere Marke gebunden. Aus der Marktforschung wissen wir, dass erwachsene Raucher aller Altersklassen und aller sozialen Schichten zu unseren Produkten greifen.

Wie differenzieren Sie sich im Wettbewerb?
Wir sehen uns als Spezialisten für alle Produkte, die ein Raucher zum Drehen und Stopfen von Feinschnitt benötigt. Da geht es nicht immer um den Massenmarkt, sondern manchmal auch um Nischen. Genuss ist eben sehr vielfältig und sollte es auch bleiben. Deshalb gehören natürlich traditionelle Produkte genauso zu unserem Sortiment wie Produktinnovationen, mit denen wir verstärkt auf aktuelle Bedürfnisse eingehen, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit oder ungebleichte Papiere. Auf diese Vielfalt sind wir stolz, und unsere Innovationskraft treibt uns an, die individuellen Bedürfnisse unserer Konsumenten aufzugreifen und umzusetzen.


Politikbrief 2/2019

Verbändelandschaft:

Vielfalt bewahrt ausgewogene Interessenvertretung

Seit 1990 ist die Zahl von Verbänden und Vereinen, Kammern und Innungen um 50 Prozent auf 15.000 gestiegen. Was sind die Ursachen – und wie ist das zu bewerten?

Deutsche Tabakverbände in der Übersicht

VdR, 14 Mitglieder:

Stimme des Mittelstands, Hersteller und EU-Distributeure von Feinschnitt, Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak sowie komplementärer Produkte, Importeure von Zigarren und Zigarillos

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BdT, 7 Mitglieder:

Zusammenschluss regionaler Pflanzerverbände und Erzeugergemeinschaften

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BDTA, 100 Mitglieder:

Mitglieder sind der Tabakwaren-Großhandel sowie der Zigarettenautomaten aufstellende Handel

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BdZ, 13 Mitglieder:

Fachverband der Hersteller, Importeure und Vertreiber von Zigarren

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BTWE, 16 Mitglieder:

Spitzenorganisation für den Tabak-Einzelhandel unter dem Dach des HDE

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BVTE, 13 Mitglieder:

Neuer Verband übernimmt die Arbeit des DZV, der bisherigen Stimme der Zigarettenindustrie

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Weitere Partnerverbände:

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Markenverband, Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW)

Die Entwicklung spiegelt erstens die zunehmende Fragmentierung der Gesellschaft wider. So hat sich die Anzahl der NGOs in dem Zeitraum gar verdoppelt. Zweitens lässt sich in der Wirtschaft eine zunehmende Spezialisierung feststellen, die in einer steigenden Anzahl von Fachverbänden mündet. Die Ausdifferenzierung ist zum Vorteil aller Akteure, wie die Tabakwirtschaft seit Jahren zeigt.

Entlang der kompletten Tabak-Wertschöpfungskette finden in Deutschland rund 100.000 Menschen Arbeit und Auskommen. Die Branche setzt insgesamt etwa 26 Milliarden Euro pro Jahr um. Ein halbes Dutzend Verbände – von Tabakpflanzern über Tabakproduktehersteller bis zum Tabakwarenhandel und Automatenaufsteller – bringt sich in den politischen Prozess ein und bezieht Position. Als Fachverbände sind sie besonders nah an den Unternehmen und können so einmaliges Fachwissen in die politische Diskussion einbringen.

VDR: DIE STIMME DES MITTELSTANDS
Neben dieser fachlichen Unterscheidung tritt als zweites wichtiges Merkmal die Mitgliederstruktur. So ist der VdR seit fast 100 Jahren die älteste Stimme des Mittelstands in der deutschen Tabakwirtschaft. Der Tabakmittelstand steht für eine generationenübergreifende Standortreue und starke Exportorientierung. Die Mitgliederstruktur des VdR zeichnet sich auch durch Manufakturen und eine hohe Produktvielfalt mit Hunderten verschiedenen Marken aus, die mitunter für Liebhaber in Kleinstmengen hergestellt werden.

VERBÄNDEVIELFALT SPIEGEL DER HETEROGENEN BRANCHENSTRUKTUR
Verbändevielfalt und scharf abgegrenzte Verbandsprofile tragen dazu bei, dass auch mittelständische Unternehmen im politischen Prozess Gehör finden. Das ist um so wichtiger, da die Interessen der Industrie und des Mittelstands oftmals komplett unterschiedlich von politischer Regulierung betroffen sind. Ein gutes Beispiel sind drohende Exportverbote im Rahmen von Track & Trace: Während die Zigarettenindustrie diese Problematik mit einfachen Produktionsverlagerungen nach außerhalb der EU leicht lösen können, sind die Folgen für Mittelständler mitunter existenziell – der VdR wird sich auch weiterhin für dieses wichtige Branchensegment stark machen.

Track & Trace:

Sinnlose Regulierung implementiert

EU-weit werden seit Ende Mai alle Zigaretten- und Feinschnittpackungen mit einem aufwendigen Code versehen, der bei jeder Warenbewegung – vom Hersteller bis zum Einzelhändler – gescannt und gemeldet werden muss. Der Aufwand für dieses Rückverfolgbarkeitssystem ist erheblich, die Wirkung mehr als zweifelhaft.

EINSEITIGE ZUSATZBELASTUNGEN FÜR DEN MITTELSTAND
Mit dem Rückverfolgbarkeitssystem hat die Politik die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) systematisch stärker belastet als Großkonzerne. Konkret geht es um:

  • Fristen: Die Beratungen zu Track & Trace laufen seit 2014. Dennoch hat die EU letzte technische Anforderungen erst am 10. Mai finalisiert, keine zwei Wochen vor dem Startschuss. Diese unnötige Zeitverknappung fiel bei Mittelständlern besonders negativ ins Gewicht. Denn: Alle bis zum 19. Mai noch ohne Code produzierten Zigarettenschachteln können ein Jahr lang verkauft werden. Während große Konzerne durch ihre höheren Kapazitäten in größerem Umfang vorproduzieren konnten, war dies für KMU grundsätzlich nicht der Fall. Produktionsausfälle und Lieferengpässe waren vielerorts die Folge.
  • Export: Der deutsche Mittelstand bedient weltweit über 100 Märkte. Track & Trace torpediert diese Exportstärke: Die EU-Verpackungsvorgaben sind mit den Anforderungen in den Zielmärkten teilweise nicht kompatibel, Ausfuhren in wichtige Märkte kommen zum Erliegen. Für Konzerne mit Standorten in aller Welt ist das Thema nachrangig – im Zweifel verlagern sie die Produktion und schicken Mitarbeiter in Deutschland in die Arbeitslosigkeit.
  • Kosten: Tabakkonzerne erwirtschaften oftmals Umsätze in zweistelliger Milliardenhöhe und setzen auf möglichst hohe Stückzahlen. Einmalaufwendungen für die Datenverarbeitungssysteme, Betrieb und Speicherung der Datenberge können sie kosteneffizient realisieren. Eine komplett andere Situation beim deutschen Mittelstand: Gemessen an den Konzernen entsprechen deren Umsätze nur einem Bruchteil. Gleichzeitig bieten die Unternehmen überdurchschnittlich viele verschiedenen Marken an – der Track-&-Trace-Aufwand pro Produktpackung ist ungleich höher.

WEITERE MARKTZEMENTIERUNG ABWENDEN
Track & Trace belastet KMU in besonderer Weise. Gleichzeitig hat es entgegen der EU-Zielsetzung keinen Einfluss auf den illegalen Zigarettenhandel. So hat die Bundesregierung im Oktober 2018 erklärt, dass das „Rückverfolgbarkeitssystem keinen Mehrwert für die steuer- oder steuerstrafrechtliche Aufgabenwahrnehmung des Zolls hat“. Letztlich profitieren von Track & Trace die illegalen Produzenten und Zigarettenkonzerne, die ihre Marktmacht weiter ausbauen können.

Warum wird der Mittelstand mit Track & Trace drangsaliert?

Für Feinschnitt, Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos gibt es KEINEN Schwarzmarkt. Weiteres gemeinsames Merkmal: In den Produktsegmenten sind Mittelständler Marktführer. Sie dennoch Track & Trace zu unterwerfen, ist ein massiver staatlicher Eingriff in die soziale Marktwirtschaft und kann existentielle Verwerfungen hervorrufen. Deshalb ist es von elementarer Bedeutung, die Regelungen ab 2024 abzuwenden.

 

Steuern:

Tabak im Fadenkreuz

Die Steuereinnahmen erzielen Rekordwerte. Dennoch plant das Finanzministerium Erhöhungen. Im Falle der Tabaksteuer ein Eigentor – ein hoher Aufschlag würde das Steueraufkommen gar senken.

NUR GEWINNER BEI DIFFERENZIERTER BESTEUERUNG
Nach dem Willen des Finanzministers soll der Fiskus bei Rauchern künftig jedes Jahr um bis zu 1,2 Milliarden Euro zugreifen. Dabei liegt der Steueranteil bei einer Schachtel Zigaretten für 6,70 Euro heute schon bei fast 70 Prozent. Besonders absurd: Drastische Steuererhöhungen beim Tabak führen stets zu MINDEReinnahmen. So gingen die Einnahmen des griechischen Fiskus zwischen 2010 und 2018 um fast 30 Prozent zurück – weil der Steuersatz um 47 Prozent stieg. Das Finanzministerium ist gut beraten, an der bisherigen Steuerpolitik festzuhalten und Tabak – wenn überhaupt – nur maßvoll und bei tatsächlichem Erfordernis stärker zu belasten. Zentrale Komponente der deutschen Tabaksteuer ist die differenzierte Besteuerung der Produkte. Das hat viele positive Effekte:

  • Steuereinnahmen sichern: Das deutsche Tabaksteuermodell sichert ein nachhaltiges Steueraufkommen – allein im vergangenen Jahr 14,3 Milliarden Euro. Seit 2010 sind die Einnahmen trotz des sinkenden Absatzes um 6,7 Prozent gestiegen.
  • Schwarzmarkt verhindern: Hohe Preise treiben die Konsumenten auf den Schwarzmarkt oder ins grenznahe Ausland. Dieser Effekt ist dank der Pufferfunktion des Feinschnitts in Deutschland nur relativ schwach ausgeprägt – Drehtabak ermöglicht es Menschen mit geringerem Einkommen, im Inland versteuerte, qualitativ hochwertige und sichere Tabakprodukte zu erwerben.
  • Mittelstandspolitik: Ein ausbalanciertes Tabaksteuersystem befördert den Wettbewerb der Anbieter und die Produktvielfalt. Das ist gut für den Mittelstand und verhindert oligopole Strukturen.

Die Politik muss Farbe bekennen: Nachhaltige Steuereinnahmen können nur mit einem ausgewogenen Steuermodell über alle Produktkategorien hinweg gewährleistet werden. Regulierungen wie TPD II und Track & Trace haben dem Mittelstand bereits stark zugesetzt. Es bedarf wieder vermehrt einer Regulierung mit Augenmaß, die den heimischen Mittelstand im Blick hat!

Michael von Foerster im Gespräch:

"Wir brauchen mutige Politiker"

Der Hauptgeschäftsführer des VdR über Mittelstandspolitik, Jugendschutz und Eigenverantwortung.

DIE TABAKBRANCHE IST IM UMBRUCH UND WAR ZULETZT EINER SEHR STARKEN ÜBERREGULIERUNG AUSGESETZT. STIMMEN DIE RAHMENBEDINGUNGEN ÜBERHAUPT NOCH?
Nein! Die Rahmenbedingungen stimmen nicht mehr, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Mittelstandes wird zunehmend geschwächt. Denn die Politik trifft mittlerweile zu häufig keine rationalen Sachentscheidungen, sondern folgt zeitgeistgetrieben populistischen Bevormundungsmaximen. Um jedoch weiterhin national wie international wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigen unsere Betriebe Freiräume, die durch überbordende, wenig mittelstandsorientierte Regulierung sehr stark eingeschränkt werden. Man unterscheidet nicht immer konsequent genug zwischen Genussprodukten, wie denen von unseren Verbandsmitgliedern, und den reinen Suchtprodukten, sondern reguliert häufig auf Kosten der individuellen Freiheiten alles, was einem in den Weg kommt. Eine Politik, die gute Rahmenbedingungen für unsere Familienunternehmen herstellt, findet nicht allein auf den großen Feldern wie etwa Steuer- oder Arbeitsmarktpolitik statt. Unsere Unternehmer vermissen bei der Politik Mut und Verbindlichkeit, sich für sachgerechte Rahmenbedingungen stark zu machen.

ABER ZUMINDEST ALS MITTELSTANDSGEPRÄGTER VERBAND HABEN SIE UNTERSTÜTZUNG, ODER??
Wir sind hier auf einem guten Weg. Die Politik hat generell erkannt, dass der Mittelstand die Stütze der deutschen Wirtschaft bildet. Insofern haben wir als Verband von mittelständischen Familienunternehmen auch einen grundsätzlich anderen Zugang zur Politik. Dass dieser Ansatz erfolgreich ist, hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn bei der Tabakregulierung noch stärker die Besonderheiten des Mittelstandes berücksichtigt würden. Wir arbeiten daher weiter daran, der Politik die wesentlichen Unterschiede zwischen Zigarettenkonzernen auf der einen und der mittelständischen, in Deutschland produzierenden Tabakwirtschaft auf der anderen Seite näher zu bringen.

HABEN SIE EIN BEISPIEL FÜR DIESE UNTERSCHEIDUNG?
Das Rückverfolgungssystem Track & Trace, welches den Schmuggel von Tabakprodukten in Europa bekämpfen soll, ist völlig sinnlos! Alleine durch seine kurzen Einführungsfristen und extrem hohen Kosten ist dieses Tool, welches mittelständische Betriebe bereits einen hohen Millionenbetrag gekostet hat, völlig unverhältnismäßig. Zumal das Ziel, den Schmuggel zu bekämpfen, sicher nicht dadurch erreicht werden kann, die legalen Lieferwege der registrierten Produzenten zu überwachen. Wir weisen hier regelmäßig darauf hin, dass die Sinnhaftigkeit der Regulierung für Produkte, die keine Industriezigarette sind, wie Pfeifen- und Schnupftabak oder Zigarren/Zigarillos, nicht gegeben ist, denn diese werden nicht geschmuggelt. Unsere Hoffnung bleibt, dass dieses System, das ab 2024 eben auch für diese im Wesentlichen von Mittelständlern hergestellten Genusstabake eingeführt werden soll, noch abgewendet oder zumindest wesentlich vereinfacht werden kann. Andernfalls werden besonders kleinere Hersteller und Manufakturen nicht weiter produzieren können.

IN BRÜSSEL FORMIERT SICH ZURZEIT EINE NEUE KOMMISSION. WELCHE ERWARTUNGEN HABEN SIE AN DIE EU IN DEN KOMMENDEN JAHREN?
Eine neue Kommission bringt auch immer neue Köpfe und neue Ideen mit sich. Wir als mittelständische Tabakwirtschaft würden uns freuen, wenn in Sachen Tabakregulierung erst einmal ein bisschen Ruhe einkehrt. In den vergangenen Jahren waren unsere Mitglieder durchgehend mit immer neuen Richtlinien und Gesetzen konfrontiert, die regelmäßig extrem große Umstellungen vom Einkauf über den Produktionsprozess bis hin zu Marketing und Vertrieb mit sich gebracht haben. Sie müssen bedenken, dass jede neue oder überarbeitete Richtlinie der EU immer 28 verschiedene nationale Umsetzungen in den Mitgliedsstaaten nach sich zieht. Unsere stark exportorientierten Mittelständler müssen dies dann jedes Mal einzeln ausbaden. Nicht jedes Unternehmen hat diese Prozesse überlebt. Und auch aus Sicht des Regulierers, der mit seinen Richtlinien ja im Wesentlichen Aspekte des Jugend- und Verbraucherschutzes verfolgt, wäre eine Regulierungspause jetzt sinnvoll. Denn um nachvollziehen zu können, ob eine Regulierung die erwünschte Wirkung entfaltet, muss ein Markt für eine Weile beobachtet werden. Ursache und Wirkung verschwimmen völlig, wenn in zu kurzen Abständen immer neue Vorschriften erlassen werden.

TABAKHERSTELLERN WIRD VORGEWORFEN, SIE TUN NICHTS FÜR DEN JUGENDSCHUTZ. STIMMT DAS?
Seit 20 Jahren geht der Konsum von Tabak bei Jugendlichen steil nach unten. Das begrüße ich. Die Maßnahmen, die wir hier einsetzen, sind äußerst wirkungsvoll. Was sich noch ändern sollte ist, das bereits bestehende Tabakverbot unter 18 noch schärfer zu kontrollieren. Das würde ich mir wünschen anstatt neuer Verbote und Schockbilder, die laut Wissenschaft keinen Effekt haben.

SIE KRITISIEREN DAMIT VERBRAUCHERPOLITIK?
Ich kritisiere Bevormundung. Erst Tabak, schon bald Alkohol, Zucker, Fett und die generelle private selbstbestimmte Lebensfuührung. Der Wert der Eigenverantwortung wird durch eine bevormundende Gesellschaft negiert, da der Einzelne in seiner Freiheit derart eingeschränkt ist, dass er dem Genuss nicht frönen darf. Ich zähle mich selbst zu der großen Gruppe der erwachsenen Genussraucher, die rücksichtsvoll damit umgehen. Eine Zigarre bedeutet für mich Entschleunigung und eine Auszeit vom Alltag. Ich brauche keinen Politiker, der mich dafür an den Pranger stellt.


Politikbrief 1/2019

Totalwerbeverbot:

Angriff auf Grundrechte abwehren

Kompromisse sind in der Politik wichtig. Gleichwohl sollten ordnungspolitische Grundsatzentscheidungen nicht als politische Verhandlungsmasse verwässert werden – das gilt insbesondere für das viel diskutierte Tabakwerbeverbot. 

Keine Rechtsgrundlage

Der Leipziger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart sieht keine verfassungsrechtliche Grundlage für ein Verbot kostenloser Tabak-Produktproben. Dies wird in der rechtlichen Stellungnahme „Zur Verfassungswidrigkeit weiterer Tabakwerbeverbote“ vom 08.02.2019 von REDEKER SELLNER DAHS abermals bestätigt.

Degenhart-Rechtsgutachten: bit.ly/Gutachten-Tabak

Redeker-Sellner-Dahs-Stellungnahme: bit.ly/Stellungnahme-Tabakwerbeverbot

Raucheranteil in der EU

In Deutschland rauchen weniger Menschen als im EU-Durchschnitt. Die Raucherquoten liegen in vielen Ländern mit Totalwerbeverbot deutlich über dem hiesigen Wert.

Auf dem Weg zur rauchfreien Jugend

„Wenn es um den Tabak- und Alkoholkonsum geht, haben wir gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen einiges geschafft. Sie rauchen und trinken signifikant weniger als noch vor 20 oder 30 Jahren.“

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, im Drogen- und Suchtbericht 2018

Raucher verursachen keine Kosten

Raucher entlasten Sozialkassen und Steuerzahler in Deutschland unter dem Strich um hohe Milliardenbeträge. Das fanden die Forscher Prof. Dr. Berthold U. Wigger und Florian Steidl vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bei der Berechnung der externen Nettokosten des Rauchens heraus. Hauptgründe sind hohe Steuereinnahmen und geringere Altersbezüge.

Die Studie: bit.ly/externe-kosten

Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft müssen in der Lage sein, für ihre Produkte zu werben. Nur so können sie sich von der Konkurrenz absetzen. Alles andere bedeutet staatlich zementierter Wettbewerbsstillstand, von dem auf Dauer in erster Linie die Konzerne profitieren. Ein Totalwerbeverbot ist deshalb aus guten Gründen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zudem birgt es keine nachweisbaren verbraucherschützende Effekte. Aufklärung wirkt hingegen – siehe die jüngsten Erfolge beim Jugendschutz.

GENUSSPRODUKTE BRAUCHEN QUALIFIZIERTE BERATUNG
Werbung in Hörfunk, TV und Internet sind vollständig verboten. Tabakherstellern ist es damit fast unmöglich, erwachsene Raucher über ihre Produkte zu informieren. Diskutiert wird nun, neben der Außen- und Plakatwerbung auch kostenlose Produktproben – das sogenannte Sampling – für erwachsene Raucher zu verbieten. Das bedroht vor allem mittelständische Tabakhersteller. Denn bei den Genusswaren Pfeifen- und Schnupftabak, Zigarren und Zigarillos handelt es sich um ausgesuchte Qualitätsprodukte, bei denen die Beratung und das Probieren im Fachhandel von besonderer Bedeutung sind. Ohne das Sampling wird es unmöglich, neue Produkte in den Markt einzuführen. Tabakvielfalt sowie Produktvielfalt sind damit erheblich bedroht. Zudem berührt Sampling den Jugendschutz in keiner Weise: Schon heute ist die Abgabe von Tabak an Jugendliche richtigerweise untersagt. Der Tabak-Mittelstand ist auf einen fairen Wettbewerb angewiesen. Der ordnungspolitische Rahmen muss diesen weiterhin sicherstellen.

MIT DEM GRUNDGESETZ NICHT VEREINBAR
Zu Recht haben die Regierungsparteien die bestehenden Regeln für Tabakwerbung in der vergangenen Legislaturperiode beibehalten und ein vollständiges Verbot auch im aktuellen Koalitionsvertrag nicht aufgegriffen. Denn die juristische Bewertung ist eindeutig: Ein Totalwerbeverbot stellt einen grundrechtswidrigen Markteingriff dar. Es würde die im Grundgesetz in Artikel 5 und Artikel 12 garantierten Rechte auf Meinungs- und Berufsausübungsfreiheit negieren. Auch die Verhältnismäßigkeit bliebe nicht gewahrt: Tabakprodukte reguliert der Staat bereits mit weitreichenden Werbeverboten und Verpackungsvorgaben. Weitere Einschränkungen der Grundrechte sind daher unverhältnismäßig. Entgegen der Mär von Tabakgegnern bestehen auch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen: Die WHO-Tabakrahmenkonvention, die laut mehrfacher Aussage der Bundesregierung hierzulande bereits umgesetzt ist, hat wie der UN-Migrationspakt lediglich empfehlenden Charakter. Weitergehende Verbote stellt die WHO-Konvention ausdrücklich unter Verfassungsvorbehalt. Es würde sich daher um ein neues Verbot handeln, das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch EU-Richtlinien geben kein Totalverbot vor: Sie beziehen sich auf Werbung mit grenzüberschreitender Wirkung.

VERBRAUCHERSCHUTZEFFEKTE ÄUSSERST FRAGLICH
Was ein vollständiges Werbeverbot aus gesundheitspolitischer Sicht bringt, ist fraglich. Die von Tabakgegnern ins Feld geführten verbraucherschützende Effekte werden lediglich behauptet – valide wissenschaftliche Belege existieren nicht. Ein Blick auf die Nachbarländer unterstützt das: In Deutschland rauchen weniger Menschen als im EU-Durchschnitt. Aufklärung und Prävention wirken hierzulande offenkundig besser als vollständige Werbeverbote in Ländern wie Frankreich oder Österreich.

JUGENDSCHUTZ IMMER BESSER – OHNE TOTALWERBEVERBOT
Noch deutlicher wird dies beim Blick auf die Fortschritte beim Jugendschutz. Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben noch nie so wenige Jugendliche klassische Tabakprodukte geraucht. 81 Prozent der 12- bis 17-Jährigen probieren das gar nicht erst aus – um die Jahrtausendwende waren nur 41 Prozent so konsequent. Und auch die Quote jugendlicher Raucher liegt auf einem historischen Tiefststand: 7,4 Prozent der Jugendlichen rauchen regelmäßig oder gelegentlich – gegenüber 27,5 Prozent im Jahr 2001. Das zeigt: Bezogen auf klassische Tabakprodukte wirkt die Regulierung. Für den Jugendschutz sind neue Produkte wie Icos und E-Zigaretten problematischer, die erhebliche Umsatzgewinne verzeichnen und deren Wirkung nicht ausreichend erforscht ist. Anstatt neue Verbote bei Produktproben und Werbung zu erlassen, sollte Minderjährigen der Zugang zu Tabakprodukten noch konsequenter verwehrt werden. Die Länder sind gefordert, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes systematisch zu überprüfen.

Politik und Tabakwirtschaft verbindet das Ziel einer rauchfreien Jugend. Aufklärung und deutlich mehr Kontrollen können dazu beitragen, die Erfolge in der Prävention fortzuschreiben. Für ein legales Produkt wie Tabak müssen jedoch verantwortungsbewusste, an Erwachsene gerichtete Werbung und Produktproben möglich sein.

Staat als Erzieher?

Ein Totalwerbeverbot würde einen Präzedenzfall schaffen. Noch nie wurde die Kommunikation für ein legal hergestelltes und vertriebenes Produkt vollständig verboten. Das hätte Folgen auch für andere Branchen: Der Gesetzgeber könnte die Marktkommunikation für Alkohol, Softdrinks sowie zucker- und fetthaltige Lebensmittel, die er als gesundheitsschädlich oder sozial unverträglich bewertet, ins Visier nehmen. Damit würde der Staat den Verbrauchern die Mündigkeit absprechen und sich vollends dem Leitbild des hilflosen, schutzbedürftigen Bürgers verschreiben.

WHO:

Wofür brauchen wir sie noch?

Misswirtschaft, Intransparenz und Versagen bei ihren ureigensten Aufgaben: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht zunehmend in Frage. Um Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, sollte sie sich auf eine effiziente Krankheitsbekämpfung fokussieren.

VERSAGEN IM KRISENFALL
Die WHO gilt in manchen Kreisen als Autorität in der Gesundheitspolitik. Doch die Organisation wird ihren Anforderungen nicht mehr gerecht. Das wurde unter anderem beim Ebola-Ausbruch 2014 deutlich. WHO-Mitarbeiter wussten davon bereits im Frühjahr, ergriffen jedoch erst im August Maßnahmen – mit fatalen Konsequenzen für die Betroffenen.

DIE WHO STEHT WEGEN WEITERER VERFEHLUNGEN IN DER KRITIK:

  • Privater Einfluss: Nur etwa 20 Prozent des Haushalts stammen aus Pflichtbeiträgen der Mitgliedstaaten. Privaten Interessen ist mit zweckgebundenen Beiträgen Tür und Tor geöffnet. So ist die Gates Foundation nach den USA der größte Geldgeber – eine bedenkliche Abhängigkeit.
  • Verschwendung: Die WHO gibt rund 200 Millionen US-Dollar für Reisekosten aus – und damit deutlich mehr als für den Kampf gegen die Krankheiten AIDS, Hepatitis Tuberkulose und Malaria insgesamt.
  • Autokraten-Verbindungen: Die WHO hofiert autoritäre Regime. So wollte Generalsekretär Tedros 2017 den simbabwischen Diktator Robert Mugabe zum Sonderbotschafter ernennen.

INTRANSPARENT UND AUTORITÄR – DER KAMPF GEGEN TABAK
Statt ihre Kernaufgaben zu erfüllen, eröffnet sich die WHO neue Spielwiesen. Tabak, Alkohol, Fett, Zucker – Verbraucher können nicht mehr ohne erhobenen Zeigerfinger aus Genf genießen. Gegenteilige Stimmen werden konsequent ignoriert. Das gilt auch für Mahnungen aus Entwicklungsländern: Millionen Kleinbauern weltweit konnten ihr Einkommen dank des Tabakanbaus verbessern. Ihre Existenzen sind durch die Anti-Tabakkampagnen der WHO bedroht.

Es ist auffällig, dass die WHO diejenige UN-Organisationen ist, die die schlechtesten Beziehungen zu NGOs und Verbänden hat. Im Zweifel setzt man auf umstrittene Wissenschaftler oder jahrzehntealte Studien. Renommierte Vereinigungen wie Ärzte ohne Grenzen, World Taxpayers Organisation, Reporter ohne Grenzen oder Transparency werden gescheut. Offensichtlich befürchtet die WHO auch von dort kritische Nachfragen, die eigene Struktur betreffend. So gibt es nicht einmal ein regelmäßiges Forum, wo sie sich mit den NGOs treffen. Da sind andere UN-Bereiche wie der Menschenrechtsschutz oder auch der Umweltschutz erheblich besser organisiert.

Luxusreisen statt Resultate

Die WHO ist ein Musterbeispiel für Mittelverschwendung. Im Schnitt macht jeder Mitarbeiter fast 29.000 US-Dollar Reisekosten geltend. Zum Vergleich: Das entspricht dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Spanien. Doch Business-Class-Flüge und Tagungen in Luxushotels tragen nicht dazu bei, die medizinische Versorgung zu verbessern. Dass es anders geht, zeigen Ärzte ohne Grenzen, aber auch das UN-Kinderhilfswerk UNICEF.

 

Tabaksteuer:

Differenzierung sichert Einnahmen

Mit der Tabaksteuer flossen 2018 14,3 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Der Fiskus hat Interesse daran, diese Einnahmen dauerhaft zu sichern – gerade in Zeiten unsicherer Konjunkturaussichten. Das erreicht die Politik mit einem ausbalancierteren Steuermodell, wie zwei neue Studien belegen.

Tabaksteuer-
entwicklung in Deutschland und Griechenland

Trotz drastischer Steuererhöhungen ist das Tabaksteueraufkommen in Griechenland seit 2010 massiv gesunken. Anders in Deutschland.

Tabakkonsum sinkt, Steuereinnahmen nahezu konstant

Veränderung 2012–2018

STEUERPOLITIK MIT ERFORDERLICHEM AUGENMASS
Verschiedene Tabakprodukte wie Zigaretten und Pfeifentabak werden entsprechend der Richtlinie 2011/64/EU unterschiedlich hoch besteuert. Die EU definiert dabei Mindestsätze. Oberhalb dieser Schwellenwerte können die Mitgliedstaaten die Steuerhöhe frei bestimmen. Dies kann fatale Folgen haben, wie ein wissenschaftlicher Vergleich veranschaulicht. Der griechische Fiskus erhöhte seit 2010 die Steuern drastisch und griff massiv in die Steuerstruktur ein. Die Folgen: Legale Tabakprodukte wurden gegenüber Schwarzmarktzigaretten deutlich teurer und der unversteuerte Tabakkonsum nahm sprunghaft zu. Deutschland setzte dagegen zwischen 2011 und 2016 beispielsweise auf leichte, aber stetige Erhöhungen. Das führte zu einem insgesamt steigenden Tabaksteueraufkommen und verhinderte einen Anstieg des Schwarzmarktes.

WICHTIGE PUFFERFUNKTION DES FEINSCHNITTS
Neben einer langfristigen, maßvollen Steuerpolitik trägt auch die Differenzierung nach unterschiedlichen Tabakprodukten zum Kampf gegen den illegalen Tabakhandel bei. Eine herausragende Rolle nimmt dabei der Feinschnitt ein. Das betont eine jüngst veröffentlichte Studie von London Economics. Feinschnitt ermöglicht es auch Menschen mit einem geringeren Einkommen, im Inland versteuerte Tabakprodukte zu erwerben. Denn Drehtabak wird im Vergleich zu Zigaretten niedriger besteuert. Hierdurch fällt dem Feinschnitt eine wichtige Pufferfunktion zu, die dem Konsumenten eine legale Alternative zu Ausweichbewegungen in den Grau- oder Schwarzmarkt bietet. Die steuerliche Differenz muss mit Augenmaß und sehr gut ausbalanciert sein, damit Feinschnitt seine Pufferfunktion zwischen im Inland versteuerten Zigaretten und Schmuggelware erfüllt. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung trägt letztlich dazu bei, Einnahmen für den Fiskus zu sichern.

Folglich, so auch die Studie zur „Optimalen Besteuerung von Tabakwaren“ (Steidl/Wigger), befördert ein ausbalanciertes Tabaksteuersystem den Wettbewerb der Anbieter – was gut für den Mittelstand sowie die Produktvielfalt ist – und verhindert somit eine Oligopolbildung der internationalen Zigarettenkonzerne.

Florian Steidl/Berthold Wigger, Optimale Besteuerung von Tabakwaren: bit.ly/optimale-besteuerung
London Economics, Fine-Cut Tobacco Excise Structure in the EU: bit.ly/le-study


Politikbrief 2/2018

TRACK & TRACE:

EXPORTVERBOTE BEDROHEN MITTELSTAND

2019 soll für Tabakprodukte das Rückverfolgbarkeitssystem Track & Trace eingeführt werden. Das Ziel: den illegalen Zigarettenhandel EU-weit bekämpfen. Doch anstatt die organisierte Kriminalität zu treffen, richtet sich die Bürokratiekeule vor allem gegen die mittelständischen Tabakhersteller. Aktuell drohen neben hohen Investitions- und Betriebskosten Handelshemmnisse in Form eines verordneten Exportverbotes für legale Tabakprodukte.

Hohe Kosten für scheinbare Schmuggelbekämpfung

Für Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak besteht kein nennenswerter Schwarzmarkt. Dennoch sollen diese Genussmittel in zwei Stufen dem kostspieligen EU-System zur Rückverfolgung unterworfen werden.

Großer Aufwand ohne Mehrwert

Der deutsche Gesetzgeber berät derzeit, wie die technischen Vorgaben aus Brüssel zu Track & Trace umzusetzen sind. Bereits ab Mai 2019 werden Feinschnitt- und Zigarettenverpackungen mit einem Code versehen. Dieser wird an jedem Punkt der Lieferkette gescannt: von der Produktion über den Handel bis zum Kiosk. Allein die Umrüstung bis zum Mai nächsten Jahres und die jährliche Verwaltung des Datenwustes schlagen im kleinsten Betrieb mit sechsstelligen Kosten zu Buche. Viele familiengeführte Tabakunternehmen können diese finanziellen Aufwendungen nicht mehr leisten, denn in den vergangenen Jahren ist gerade der Mittelstand über Gebühr durch immer neuen regulatorischen Bürokratismus belastet worden. Dem Tabakmittelstand droht das wirtschaftliche Aus, spätestens 2024. Denn dann sollen auch Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak sowie Zigarren/Zigarillos von Track & Trace erfasst werden. Das ist besonders absurd, da diese Produkte nicht geschmuggelt werden.

Bundesregierung offenbart wahre Motive

Dem Ganzen setzt die Bundesregierung die Krone auf: Sie hat in ihrer jüngsten Stellungnahme vom 4. Oktober gegenüber dem Bundesrat erklärt, dass das Rückverfolgbarkeitssystem keinen Mehrwert für die steuer- oder steuerstrafrechtliche Aufgabenwahrnehmung des Zolls hat. Und dennoch macht sie bei dem Spiel mit. Warum? Die Bundesregierung sieht in Track & Trace eine Chance, den Tabakkonsum einzudämmen und den Zugang zu bezahlbaren Tabakerzeugnissen zu erschweren. Mit anderen Worten: Legalen Genussmitteln soll durch bürokratische Gängelei der Hersteller der Garaus gemacht werden.

Mittelstand erfolgreich auf dem Weltmarkt – wie lange noch?

Ganz besonders treffen werden deutsche Tabakunternehmen jedoch die drohenden Exportverbote. Denn die Verpackungsvorgaben der EU sind teilweise nicht mit den Anforderungen von Ausfuhrmärkten kompatibel. Beispiel Australien: Der dortige Gesetzgeber sieht Plain Packaging vor – außer dem Steuerstempel sind keine weiteren Codes oder Markierungen erlaubt. Folge ist, dass deutschen Unternehmen wegen der Track-&-Trace-Vorgaben der Zugang zum australischen Markt versagt wird. In anderen Ländern wie Russland und Saudi-Arabien gelten künftig ähnliche Regeln. Zudem planen und implementieren mittlerweile auch andere Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate und Russland eigene Rückverfolgbarkeitssysteme, die im Zweifel nicht kompatibel mit dem europäischen Track & Trace System sind. Damit wird der Tabakmittelstand seiner Export-Stärke beraubt: Die VdR-Mitgliedsunternehmen bedienen weltweit über 100 Märkte. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Innovationskraft der Mittelständler, mit der sie die Genussraucher überall auf der Welt überzeugen. Unterm Strich heißt Track & Trace: keine Fortschritte im Kampf gegen den illegalen Handel, immense Kosten durch Exportausfälle, Umrüstung und Betrieb sowie gefährdete Arbeitsplätze und Existenzen im Tabakmittelstand.

Politik muss Mittelstand schützen

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eindeutig zum Mittelstand bekannt. Seine Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit solle gestärkt werden. Wie viel diese Aussage wert ist, wird man auch daran messen können, ob die Politik den Mittelstand in der Frage der Exportverbote unterstützt. Oder ob sie stattdessen den erfolgreichen kleinen und mittleren Tabakunternehmen ohne Mehrwert die Märkte entzieht.

INTERESSENVERTRETUNG:

VDR STEHT FÜR TRANSPARENZ

Die Tabakwirtschaft dokumentiert wie keine zweite Branche die Aktivitäten im Zuge ihrer politischen Interessenvertretung. Diese Transparenz scheint nicht für alle zu gelten, die sich im Zusammenhang mit Tabakprodukten politisch positionieren. Der VdR fordert: gleiche Bedingungen im Wettbewerb der Interessen.

Der VdR stellt die Positionen zu den relevanten Themen offen zur Debatte. Dazu gehört, dass politische Rahmenbedingungen für das Kulturgut Tabak in der Form gestaltet sein sollen, dass mittelständische Unternehmen ihre legalen Produkte weiterhin wirtschaftlich vertreiben können. Das sichert Arbeitsplätze und Existenzen, oftmals auch in ländlichen Gegenden. Damit vertritt der Verband ein legitimes Interesse: Genussmittel wie Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak, Feinschnitt sowie Zigarren/Zigarillos sollen für Erwachsene weiter zugänglich bleiben – selbstverständlich in einem regulierten Markt, der den Jugendschutz garantiert. Der VdR leistet mit seinen offenen Positionen wertvolle Beiträge für eine sachliche Diskussion.

Zweierlei Maß

Dass in der Öffentlichkeit unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe angelegt werden, verdeutlicht der Blick auf als objektiv wahrgenommene Organisationen im Tabakbereich deutlich. NGOs, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und sogar UN-Organisationen sind in mancher Hinsicht deutlich weniger transparent:

  • Transparenz: Wenn die Bundesregierung die Tabakwirtschaft zu einer Gesetzesinitiative anhört, wird dies auf den Internetseiten der Ministerien veröffentlicht. So dokumentieren das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Teilnehmer, Anlass und Themen der Gespräche. Welche Treffen jedoch mit organisierten Tabakgegnern stattfi nden, erfährt der interessierte Bürger nicht.

  • Finanzierung: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die für das Tabakrahmenübereinkommen verantwortlich ist, finanziert sich zu 72 Prozent aus freiwilligen Spenden, teilweise von privaten Organisationen. Damit ist sie anfällig für interessensgeleitete Einflussnahme – und legt einen Fokus auf Kampagnen gegen ungesunde Lebensstile, anstatt sich auf ihre Kernkompetenzen wie die Seuchenbekämpfung zu konzentrieren.

  • Ausschluss bestimmter Interessen: Zu Tabakkontroll-Konferenzen wie die der WHO werden keine Vertreter von Tabakbauern oder -unternehmen eingeladen. Wirtschaftsvertreter werden explizit von den Veranstaltungen ausgeschlossen und sogar die Presse muss außen vor bleiben. Ein sachlicher Dialog wird so verhindert.

Und mit wem sprechen NGOs?

2014 führte der VdR vier Gespräche zur EU-Tabakproduktrichtlinie mit dem federführenden BMEL. Seitdem wurde der Tabakmittelstand zu weiteren sieben Verbändeanhörungen ins Ministerium geladen. Ob und, wenn ja, wie viele Termine es mit der Antitabaklobby gab, ist nicht bekannt.

„Eine transparente politische Interessenvertretung ist Grundvoraussetzung, in unserer Gesellschaft Kompromisse zu finden. Dafür steht der VdR. Wichtig ist mir aber, dass für alle Stakeholder die gleichen Spielregeln gelten.“

Michael von Foerster
Hauptgeschäftsführer des VdR

VERBRAUCHERPOLITIK:

NEIN ZUM NANNY-STAAT!

Verbraucherpolitik ist zunehmend getrieben von einem staatlichen Erziehungsansatz, der nach dem Tabak nun Zucker, Lebensmittelfette und Alkohol ins Visier nimmt. Hintergrund ist ein beunruhigender Paradigmenwechsel, der statt der Information aufgeklärter Bürger die emotionale Beeinflussung vermeintlich hilfloser Konsumenten in den Fokus nimmt.

Verbraucherschutz heute:

Schock statt Aufklärung

Grundannahme des bevormundenden Staates ist, dass erwachsene Bürger nur bedingt gute Entscheidungen für sich selbst treffen können. Ihnen wird die Fähigkeit zu rationalem Handeln abgesprochen. Dazu zählt insbesondere das Abwägen zwischen Genuss und Risiko. Aus diesem Grund soll der Verbraucher mit Konzepten aus der Verhaltensökonomie in Richtung eines staatlich flankierten Wohlverhaltens gestupst werden. Zugespitzt: Der Trottel wird zum Leitbild des Nanny-Staats.

Tabak: Psychotricks statt Information

Bestes Beispiel sind die Vorgaben für Tabakprodukte: Jahrelang standen Rauchern gesetzlich vorgeschriebene Abrauchwerte von Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid auf den Verpackungen zur Verfügung. So erhielten sie objektive Informationen nach DIN-ISO-Norm, um Produkte vergleichen zu können. Seit zwei Jahren dürfen Tabakhersteller diese Werte nicht mehr auf ihre Erzeugnisse drucken. Auch Hinweise auf ökologischen Tabakanbau oder zusatzstofffreien Tabak sind nun verboten. An ihre Stelle rücken Schockbilder, die den Konsumenten ausschließlich emotional beeinflussen sollen. Das Motto des paternalistischen Staats: Psychotricks statt Information.

Und bei Tabak hört die Diskussion noch lange nicht auf: Lebensmittelampel, Zuckersteuer und Schockbilder auf Alkoholflaschen sind bereits in der Pipeline der Tugendwächter. Damit werden Entscheidungsspielräume der Bürger beschnitten. Freiheit heißt auch, Risiken eingehen zu dürfen. Leider werden diese Aspekte in der öffentlichen Diskussion kaum thematisiert. Hingegen bildet sich ein bedenklicher Mainstream heraus, der eine zunehmende Entmündigung und Gängelung der Bürger akzeptiert. Diese ängstliche Verbotskultur bedroht auf Dauer die offene Gesellschaft.

Verbraucher befähigen statt bevormunden

Was tun? Eine vernünftige Verbraucherpolitik nimmt den Bürger ernst. Seine Entscheidungskompetenz sollte der Staat stärken. Wichtigster Ansatzpunkt dafür ist bessere Bildung, Aufklärung und Transparenz. Aber dazu gehört auch, auf Fakten zu setzen und Abstand zu nehmen von bevormundender Beeinflussung.

MITTELSTAND:

DER WIRTSCHAFTS- UND JOBMOTOR

Dank der guten Konjunktur verzeichnen Bund und Länder sprudelnde Steuereinnahmen. Doch trotz anderslautender Ankündigungen im Koalitionsvertrag fehlt es an Entlastungen und politischer Unterstützung für den Mittelstand. Doppelt hart zu spüren bekommt das der traditionsreiche familiengeführte Mittelstand der mittelständischen Tabakwirtschaft.

99,6 Prozent aller deutschen Unternehmen werden dem Mittelstand zugerechnet. Das ist mehr als in jeder anderen Industrienation. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erwirtschaften mehr als die Hälfte der Wertschöpfung, stellen fast 60 Prozent aller Arbeitsplätze und rund 82 Prozent der betrieblichen Ausbildungsplätze bereit. Ein wesentlicher Grund, weshalb die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland EU-weit am niedrigsten ist. 42 Prozent der deutschen KMU brachten zudem im Jahr 2014 eine Produkt- oder Prozessinnovation auf den Markt – gegenüber 30 Prozent im EU-Durchschnitt. Der Mittelstand trägt damit entscheidend zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei.

Der Mittelstand zeichnet sich aber vor allem durch seine besondere Unternehmenskultur aus. 95 Prozent aller KMU sind familiengeführt. Geschäftsführung und Eigentümer denken immer auch an die nächste Generation, wirtschaften entsprechend nachhaltig und orientieren sich nicht nur an Quartalsergebnissen. Und: KMU sind regional stark verwurzelt. Sie bieten den gerade heutzutage so wichtigen sozialen Kitt der Gesellschaft, indem sie sich überproportional um lokale Belange kümmern, Sportvereine kofinanzieren und Stadtfeste mitorganisieren. Das stärkt ländliche Regionen wirtschaftlich wie sozial.

Auf Politik zählen können

Die Politik hat die besondere Bedeutung des Mittelstands seit Jahren anerkannt – zumindest rhetorisch. Doch ein Blick auf die Resultate ist ernüchternd. Beispiel internationaler Steuerwettbewerb: Die USA, Frankreich und Großbritannien senken ihre Unternehmenssteuern massiv. Doch in Deutschland ist das trotz guter Konjunktur und hoher Steuereinnahmen kein Thema. Beispiel Tabakhersteller: Enorme bürokratische Zusatzbelastungen, beispielsweise durch die EU-Tabakproduktrichtlinie, haben eine Reihe von Traditionsbetrieben aus dem Markt gedrängt. Im Gegensatz zu Konzernen, die sich am Shareholder-Value orientieren, erschüttert es Mittelständler ungleich stärker, wenn sie Mitarbeitern, die mitunter in zweiter oder dritter Generation im Betrieb sind, keine Arbeitsperspektiven mehr bieten können. Ein Kahlschlag droht nun, wenn die Mehrbelastungen des ab Mai 2019 in Kraft tretenden EU-Rückverfolgbarkeitssystems Track & Trace durchschlagen. Eine bessere Gelegenheit gab es selten für die Bundesregierung, beherzt für Familienunternehmen einzutreten und eine aktive Mittelstandspolitik zu betreiben.

„Wenn wir die Zukunft gewinnen wollen, dann dürfen wir den Mittelstand nicht verlieren. [...] Wir müssen jeden Einzelnen unterstützen und dürfen nicht nur schöne Reden halten.“

Peter Altmaier
Bundeswirtschaftsminister
Regierungserklärung am 22. März 2018

VOR ORT:

TMCC IN ACHERN-ÖNSBACH

Mitten in den traditionellen baden-württembergischen Tabakanbaugebieten hat der Mittelständler TMCC 2011 einen neuen Produktionsstandort errichtet. Geschäftsführer Lutz M. Weidensdörfer beschreibt, was ihn heute umtreibt.

Das Rückverfolgbarkeitssystem Track & Trace treibt viele um. Sie auch?

Ich muss zugeben: Ich bin seit 30 Jahren in der Tabakbranche und habe so etwas noch nie erlebt. Der Track-&-Trace-Irrsinn wird uns unterm Strich knapp zwei Millionen Euro kosten. Für Konzerne mag das unproblematischer sein, für uns ist das eine richtige Hausnummer. Offensichtlich hat die Politik nicht verstanden, dass KMU weit überproportional betroffen sind. Und das aus unserer Sicht für nichts und wieder nichts. Denn bereits heute lässt sich jede legal hergestellte Verpackung zurückverfolgen.

Gibt es überhaupt einen Schwarzmarkt für Ihre Produkte?

Nein! Das ist ja das Absurde. Unsere Produkte tauchen gar nicht gefälscht und unversteuert auf dem Schwarzmarkt auf wie beispielsweise eine Marlboro. Wir produzieren Handelsmarken, die zum Beispiel über Discounter vertrieben werden. Das sind hochwertige Alternativen für preisbewusste Kunden, aber nichts für den Schwarzmarkt. Und sehen wir es mal global: In vielen Ländern sind diese Produkte zu unbekannt, ja zum Teil gar nicht erhältlich, um einen sicheren und nachhaltigen Schmuggelabsatz zu generieren. Sicherlich auch  unter dem Gesichtspunkt der zu erzielenden Profite völlig uninteressant für Schmuggler. Und bei unserem Kernprodukt, dem Feinschnitttabak, verpackt in Beutel, Pouch und Dosen, habe ich noch nie von Schmuggel gehört.

Wie weit sind Sie mit der Umsetzung von Track & Trace?

Die Planungsphase haben wir abgeschlossen und sind mitten in der Umsetzung. Jedoch: Es sind noch immer nicht alle Einzelheiten abschließend geklärt. Für mich zählen dazu unter anderem Haftungsfragen. Inwieweit sich durch einen geringeren Produktionsausstoß oder Fehler im Gesamtsystem Produktionsverzögerungen und dadurch zusätzliche Kosten ergeben, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Wie blicken Sie in die Zukunft?

Trotz allem positiv. Unsere Handelsmarken sind extrem stabil. Wir investieren weiter, auch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. In der Branche haben wir uns den Ruf einer „Institution“ erarbeitet. Wir sind stolz auf unsere 40 erfahrenen und langjährigen Mitarbeiter, die den Weg mit uns gehen. Und ich arbeite trotz aller Anfeindungen gerne für und mit dem Genussmittel Tabak.

Welche Erwartungen haben Sie an die Politik?


Im Kern habe ich drei Wünsche. Erstens brauchen wir eine Steuerpolitik, die die Verhältnismäßigkeit wahrt. Das wirkt übrigens am besten gegen den Schwarzmarkt. Zweitens ist mehr Realitätsnähe notwendig. Die Politiker müssen sich den Problemen in den Betrieben stellen und gegebenenfalls ernsthafter die Sinnhaftigkeit mancher Initiativen prüfen. Der Track-&-Trace-Unsinn wäre uns in diesem Ausmaß womöglich erspart geblieben. Und drittens wünsche ich mir bei einschneidenden Regulierungen mehr Offenheit für längere Übergangsfristen. Zudem sollten EU-Richtlinien und -Direktiven im nationalen Recht vollständig umgesetzt und in Kraft getreten sein, bevor die Umsetzungsphase beginnt. Die gesetzten Zeithorizonte waren in der Vergangenheit einfach zu knapp.


Politikbrief 1/2018

NEUE BUNDESREGIERUNG:

MITTELSTAND STÄRKEN

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Der Koalitionsvertrag sieht mehrere Maßnahmen vor, die kleineren und mittleren Betrieben zugutekommen sollen. Die mittelständische Tabakwirtschaft setzt auf eine zügige Umsetzung – zumal sie in jüngster Zeit massivst unter Regulierungsmaßnahmen gelitten hat.

Mittelstandspolitik im Koalitionsvertrag

„Eine wesentliche Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen so zu gestalten, dass ihre Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.“

„Wir werden uns bei der EU für eine angemessenere Abgrenzung für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen, die zukünftig bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen soll, damit mehr Unternehmen von europäischen Berichtspflichten entlastet werden.“

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14. März 2018

Hohe Kosten für scheinbare Schmuggelbekämpfung

Für Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak besteht kein nennenswerter Schwarzmarkt. Dennoch sollen diese Genussmittel in zwei Stufen dem kostspieligen EU-System zur Rückverfolgung unterworfen werden.

Tabakmittelstand setzt auf den Koalitionsvertrag

Deutschlands Tabakmittelstand ist größtenteils familiengeführt. Die Betriebe stellen ihre Produkte auf traditionelle Weise her, teilweise noch in arbeitsintensiverHandarbeit. Damit schaffen sie gute Arbeitsplätze und nehmen ihre Rolle als Ausbildungsbetriebe ernst. Genau diesem Typus kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) haben Union und SPD im Koalitionsvertrag ihre Unterstützung zugesagt. Es geht darum, Vorschriften zu harmonisieren und Bürokratie außer Frage, diese Vorteile allen KMU-Betrieben – unabhängig von der Branchenzugehörigkeit – zuteil werden zu lassen. In der Konsequenz würde das für die mittelständischen Tabakunternehmen eine 180-Grad-Wende bedeuten.

Track & Trace: Rückverfolgbarkeitssystem als Todesstoß?

Das größte politische Risiko für den Tabakmittelstand geht aktuell vom EU-Rückverfolgbarkeitssystem Track & Trace aus. Durch eine Überwachung der Lieferkette bis zum Einzelhändler soll Schmuggel eingedämmt werden. Ab Mai 2019 greifen die Vorgaben bei Zigaretten und Feinschnitt, ab 2024 sollen sämtliche Tabakprodukte darunterfallen. Warum bedroht Track & Trace den Mittelstand in seiner Existenz und ist obendrein auch noch widersinnig?

Kosten treffen den Mittelstand hart: Allein die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Systeme zur Datenverarbeitung schlagen jährlich mit sechsstelligen Beträgen zu Buche. Hinzu kommt zusätzlicher Personalaufwand. Ausgaben, die ein großer Konzern stemmen kann. Ein Familienunternehmen, das Liebhaberprodukte in Kleinstmengen herstellt, ist damit schlicht überfordert.

Kein Schwarzmarkt für Pfeifentabak, Zigarren & Co.: Von Zeit zu Zeit beschlagnahmt der Zoll illegal gehandelte Zigaretten oder Wasserpfeifentabak. Schmuggel von Pfeifentabak, Zigarren/Zigarillos oder Feinschnitt? Fehlanzeige. Damit ist die Rückverfolgung dieser Produkte überflüssig! Aus diesen Gründen sollte die Bundesregierung ihre Haltung beim EU-Rückverfolgbarkeitssystem überdenken. Ein Blick in den Koalitionsvertrag würde zwangsläufig zu einer Notbremse bei Track & Trace führen, um den Mittelstand zu entlasten – zumindest bei der ab 2024 greifenden Rückverfolgung von Pfeifentabak, Zigarren/Zigarillos und Schnupftabak.

TABAKSTEUER:

DIFFERENZIERUNG HAT SICH BEWÄHRT

Tabakerzeugnisse werden unterschiedlich besteuert. So ist der Satz für Zigaretten am höchsten, bei anderen Produkten wie Feinschnitt, Pfeifentabak und Zigarren niedriger. Dafür gibt es überzeugende Argumente. Nicht zuletzt profitiert von dem gut austarierten Modell der Bundeshaushalt.

Bewährtes Steuermodell stärkt Bundeshaushalt

Der Staat erzielte 2017 Rekordeinnahmen. Allein der Bund verzeichnete einen Überschuss von 5,3 Milliarden Euro – ein Plus von fast zwei Prozent. Mit 14,4 Milliarden Euro stammt jeder siebte Euro der Bundessteuereinnahmen von Tabakunternehmen. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer. Damit das Tabaksteueraufkommen langfristig kalkulierbar bleibt, setzt der Gesetzgeber auf ein über Jahrzehnte bewährtes Prinzip: Zigaretten werden höher besteuert als andere Tabakwaren. Dafür gibt es gleich eine Reihe guter Gründe:

  • Herstellung: Pfeifentabake und Zigarren/Zigarillos herzustellen ist äußerst arbeitsintensiv. Schon heute sinkt der Absatz der zumeist familiengeführten Unternehmen in diesem Bereich. Die steuerliche Differenzierung ist essenziell, um die arbeitsintensiven Produkte nicht zusätzlich zu belasten.
  • Verarbeitungsgrad: Bei Tabakerzeugnissen gehört – mit Ausnahme der Zigarette – das Herstellungsritual mit zur Entschleunigung. Ob Blättchen, Filter, Hülsen oder Pfeifen: Der Kunde ist beim Drehen und Stopfen gefordert, um aus Halbfertigwaren die genussfertigen Tabakprodukte zu formen. Das wirkt sich steuermindernd aus.
  • Fiskalische Pufferfunktion: Feinschnitttabak für Selbstgedrehte ist auch wegen der vergleichsweise niedrigen Preise gefragt. Damit übernimmt er eine wichtige Funktion im Kampf gegen illegalen Handel: Preissensible Kunden haben mit Feinschnitt eine legale Alternative zu Schmuggelzigaretten.


Differenzierte Besteuerung = erfolgreiche Mittelstandspolitik

Das bewährte Steuermodell stützt den Mittelstand. Denn es sind meist familiengeführte Unternehmen in Deutschland, die Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak produzieren. Die faire Besteuerung stärkt die traditionelle Produktvielfalt bei diesen Genussmitteln. Die EU-Kommission bestätigte jüngst in einem Bericht die Struktur differenzierter Mindestsätze bei der Tabaksteuer. Auch sie sieht die große Bedeutung des Feinschnittmarktes für kleine und mittlere Unternehmen. Übrigens: Die Befürchtung, ein steuerlich günstiger gestellter Feinschnitt könnte auch legalen Zigaretten Marktanteile abnehmen, bestätigt sich nicht. Der Zigarettenabsatz stieg 2017 in Deutschland um 1,1 Prozent, während der Feinschnittkonsum um 3,7 Prozent zurückging.

Drastische Steueranpassungen führen zu Einnahmeeinbußen

Ein weiteres bewährtes Prinzip der Tabaksteuerpolitik ist eine Besteuerung mit Augenmaß. Beispielsweise sorgte ein fünfstufiges Steuermodell zuletzt mit jährlichen moderaten Erhöhungen im Toleranzbereich der Konsumenten für Planungssicherheit bei Staat und Mittelstand. Das ist vernünftig. Wie man es nicht machen sollte, zeigte hingegen Griechenland Anfang des Jahrzehnts. Der Fiskus erhöhte die Tabaksteuer auf Fabrikzigaretten um 48,5 Prozent und trieb damit Hunderttausende Raucher auf den Schwarzmarkt. Ein schlechtes Geschäft: Statt zusätzliche Einnahmen zu verbuchen, hatte der griechische Haushalt mit einer neuerlichen Lücke von 2,4 Milliarden Euro zu kämpfen – um diesen Wert sind die Tabaksteuereinnahmen zwischen 2010 und 2015 zurückgegangen. Zum Vergleich: In Deutschland gab es im selben Zeitraum mehrere moderate Steuererhöhungen von insgesamt 10,9 Prozent, und der Fiskus konnte leichte Mehreinnahmen realisieren.

Die Studie: F. Steidl & B. U. Wigger, Tabaksteuer in Griechenland: steuerpolitische Fehlentscheidungen, in: Wirtschaftsdienst (2017) 97: 584.
bit.ly/TabaksteuerGR


Markt für Zigaretten wächst – Absatz anderer Tabakprodukte sinkt

Der deutsche Tabakmittelstand produziert vorrangig Genussmittel wie Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak. Diese Produktkategorien verzeichneten 2017 teils deutliche Absatzeinbußen. Der Konsum von Feinschnitt und Zigarren/Zigarillos ging um 3,7 beziehungsweise 7,4 Prozent zurück. Der klassische Pfeifentabak verlor ebenfalls Marktanteile, auch wenn das Statistische Bundesamt wegen des Wachstums bei Wasserpfeifentabak und neuartigen Tabakprodukten ein Plus von 28,7 Prozent ausweist. Im Kontrast dazu steht ein um 1,1 Prozent gewachsener Zigarettenkonsum. Dieser Markt wird vor allem von großen Tabakkonzernen bedient.

Differenzierung sichert kalkulierbares Steueraufkommen

Die Tabaksteuer ist die zweitwichtigste Verbrauchsteuer. Die Einnahmen sind konstant und damit planbar für den Bund: Durchschnittlich liegen sie seit 2005 ohne große Schwankungen bei etwa 14,1 Milliarden Euro.

Wie ist die Tabaksteuer geregelt?

In Deutschland sind die Sätze im Tabaksteuergesetz vorgegeben: Fabrikzigaretten und Zigarren/Zigarillos werden pro Stück und prozentual vom Preis besteuert, Feinschnitt und Pfeifentabak in Kilogramm und prozentual vom Preis.

Griechenland: Schwarzmarkt statt Steuereinnahmen

In Deutschland führten moderate Steuererhöhungen zu einem Plus für den Bundeshaushalt. Hingegen sanken in Griechenland die Einnahmen nach massiven Steuererhöhungen deutlich. Der Hauptgrund: Der Anteil an unversteuerten Tabakwaren stieg von 6,3 auf 19,8 Prozent.

JUGENDSCHUTZ:

PRÄVENTION WIRKT

Die Tabakwirtschaft nimmt den Jugendschutz ernst. Mit Erfolg: In Deutschland ist das Einstiegsalter von Rauchern seit 2014 um 0,8 Jahre auf über 18 Jahre gestiegen. Es liegt damit über dem EU-Durchschnitt. Weitere Fortschritte sind möglich – wenn die Politik bestehende Regeln konsequent überwacht.

    Die positive Entwicklung setzt einen Trend fort, den auch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestätigt: Die Raucherquote bei Jugendlichen befindet sich heute auf einem historischen Tiefststand. Das zeigt, dass die Präventionsmaßnahmen der Tabakwirtschaft im Zusammenspiel mit einer sinnvollen Regulierung greifen:

    • Kein Tabak für Kinder und Jugendliche: Nur informierte Erwachsene sind in der Lage, die Risiken des Tabakrauchens abzuwägen und sich bewusst für oder gegen den Konsum zu entscheiden. Das Mindestalter im Jugendschutzgesetz wurde 2007 um zwei Jahre auf 18 heraufgesetzt – mit voller Unterstützung der Tabakwirtschaft.
    • Werbung nur für Erwachsene: Die VdR-Mitglieder richten ihre Marketingund Werbemaßnahmen seit Jahren ausschließlich an Volljährige. So tragen Tabakunternehmen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche nicht in Versuchung geführt werden.


    Ausreichende Regulierung – zu wenig Kontrolle

    Zum wirkungsvollen Schutz gehört, dass Minderjährigen konsequent und ausnahmslos der Zugang zu Tabakprodukten verwehrt wird. Daher sieht das Jugendschutzgesetz vor, dass etwa Zigarettenautomaten nur mit technischen Vorrichtungen zur Altersverifizierung aufgestellt werden dürfen. Verkaufsstellen wie Einzelhändler oder Tankstellen müssen das Alter der Käufer abfragen und sich einen Ausweis zeigen lassen. Allerdings: Die Einhaltung des Gesetzes wird von den Bundesländern nicht systematisch kontrolliert. Dabei wären stichprobenartige Kontrollen – wie sie bei Gaststätten regelmäßig stattfinden – problemlos möglich. Die Politik vergibt damit eine Chance, die Raucherquote bei Jugendlichen weiter zu senken. Das gemeinsame Ziel von Politik und Unternehmen ist eine rauchfreie Jugend. Die Tabakwirtschaft nimmt ihre Verantwortung im Gesundheits- und Jugendschutz an. Und die Zahlen zeigen: Prävention ist möglich, ohne Grundrechte oder die unternehmerische Freiheit zu verletzen.

    Nichtraucherquote auf Rekordhoch

    Deutsche Jugendliche sagen so oft nein zum Rauchen wie noch nie. Die Präventionsmaßnahmen wirken.

    Deutsche beginnen später zu rauchen

    Der positive Trend zum Nichtrauchen unter Jugendlichen ist hierzulande deutlich stärker als in Ländern, in denen beispielsweise Tabakwerbung vollständig verboten ist wie Großbritannien. Auch EU-weit liegt Deutschland 0,3 Jahre über dem Schnitt.

    VOR ORT:

    SCANDINAVIAN TOBACCO GROUP IN BREMEN

    Bremen steht für Tabaktradition. Diese führt nun die Scandinavian Tobacco Group fort, die seit 1982 ihren Deutschlandvertrieb von der Hansestadt aus organisiert. Ein Gespräch mit Geschäftsführer Oliver Hass.

    Welche Erwartungen haben Sie an die neue Bundesregierung?

    Bei der Regulierung im Tabakbereich sollte man immer auch die Zusammensetzung der Industrie im Blick haben. Hier vereinen vier große multinationale Konzerne 85 Prozent des EU-Tabakmarktes auf sich, während die restlichen 15 Prozent auf 230 Unternehmen entfallen. Diese häufig kleinen und mittleren Unternehmen verfügen gegenüber den Big Playern über eine deutlich geringere Investitionsfähigkeit und werden von Regulierungen besonders getroffen. Je mehr Restriktionen es gibt, desto schwieriger hat es der Mittelstand, sich am Markt zu behaupten.

    Welche Regulierungen meinen Sie konkret?

    Nehmen wir als Beispiel das neue EU-Rückverfolgbarkeitssystem. Damit gehen erhebliche Einrichtungsinvestitionen und jährliche Kosten einher, die für uns und kleinere Spieler in der Tabakindustrie eine echte Herausforderung darstellen. Allein die Kosten für die vorgeschriebene unabhängige Datenspeicherung und -übertragung belaufen sich auf einen sechsstelligen Betrag – jedes Jahr, egal wie groß das Unternehmen ist. Die relativen Kosten sind bei den Multikonzernen also deutlich niedriger.

    Aber der Zigarettenschmuggel ist doch ein relevantes Problem.

    Das stimmt. Wir stellen aber in erster Linie Produkte her, für die es gar keinen Schwarzmarkt gibt: vor allem Zigarren und Pfeifentabak. Und die gelangen zu 100 Prozent auf legalen Wegen zu den Kunden. Dennoch sollen wir ab dem Jahr 2024 Millionen von Euro für das Rückverfolgungssystem ausgeben. Hier hätte man gut begründet zwischen den Produktkategorien unterscheiden können, anstatt den Mittelstand strukturell zu benachteiligen. Wo kein Schmuggel passiert, kann kein Schmuggel verhindert werden.

    Lohnt es sich, in diesem Umfeld noch zu investieren?

    Selbstverständlich. Der Tabakmarkt ist zwar schwierig, aber auch in Zukunft wird es eine Nachfrage nach Genussmitteln wie Zigarren oder Pfeife geben. Gerade in hektischen Zeiten sorgen sie für Entschleunigung. Und ich bin trotz aller Erfahrungen weiter zuversichtlich, dass die Politik den Mittelstand berücksichtigt.


    Politikbrief 3/2017

    MITTELSTAND:

    NICHT WEITER BELASTEN

    Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Dazu gehören auch traditionsreiche Tabakhersteller, die zuletzt von der Politik mehr als stiefmütterlich behandelt wurden. Die Folgen: Arbeitsplatzverluste und das drohende Ende der Tabakvielfalt und -kultur. Für die kommende Bundesregierung gibt es gute Gründe für eine Kurskorrektur.

     

    Beschäftigungsboom im Mittelstand

    Mittelständler sind als Arbeitgeber in Deutschland so bedeutend wie nie zuvor. Während Großunternehmen und der öffentliche Sektor 2016 erneut Stellen abbauten, beschäftigten kleinere und mittlere Unternehmen mehr Menschen – und zwar in allen Regionen. Laut KfW Mittelstandspanel stieg dort die Zahl der Arbeitsplätze um 4,6 Prozent auf den Rekord von 30,9 Millionen.

    Innovative und bodenständige Familienunternehmen in Deutschland

    Der VdR ist die Stimme des Mittelstands in der deutschen Tabakwirtschaft. Die zumeist familiengeführten Mitgliedsunternehmen zeichnen sich aus durch:

    • Nachhaltiges Wirtschaften: Wer seine Tabakmanufaktur an die nächste Generation übergibt, denkt zwangsläufig weit in die Zukunft. So prägt die langfristige Unternehmensentwicklung das Handeln eines Mittelständlers, nicht der Blick auf die Quartalszahlen.
    • Standorttreue: Mittelständler können und wollen ihre Produktion nicht ins Ausland verlagern. Sie kennen ihre Mitarbeiter meist persönlich, schätzen sie dadurch in besonderer Weise und legen Wert auf eine langfristige Zusammenarbeit. Ihre Standorte – häufig in ländlichen Regionen – führen sie meist seit Jahrzehnten. Das bedeutet besondere Verlässlichkeit für Kommunen, Belegschaft und neue Ausbildungsplätze.
    • Positive wirtschaftliche Impulse: Nicht zu unterschätzen ist die Wirkung auf viele weitere mittelständische Branchen. So schafft die Tabakwirtschaft Arbeitsplätze bei Zulieferern, Anlagenbauern sowie im Groß- und Einzelhandel. Nicht zuletzt leben weltweit Millionen Kleinbauern vom Tabakanbau.


    An der Grenze der Belastbarkeit

    Politiker aller Couleur wollen diesen ganz besonderen Charakter der deutschen Wirtschaftsstruktur stärken. Gleichwohl waren die vergangenen Jahre für die Tabakwirtschaft geprägt von zusätzlichen Auflagen. Beispiel Tabakproduktrichtlinie: Die 2014 verabschiedeten EU-Vorgaben belasten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch heute noch überproportional. Während große Zigarettenhersteller Anlagen, Rezepturen und Verpackungen nur für wenige Marken mit riesigen Absatzzahlen anpassen müssen, ist es bei Mittelständlern mit vielen Dutzend verschiedenen Erzeugnissen genau andersherum. Für Kleinstserien, mit denen Liebhaber bedient werden, müssen sie einen nicht zu rechtfertigenden Aufwand betreiben. Die Regulierung nimmt sehenden Auges in Kauf, dass der Mittelstand existenziell bedroht wird. Verheerend kommt hinzu, dass die deutsche Politik zu spät Rechtssicherheit geschaffen hat. Das bezahlen die KMU noch heute mit Produktionsausfällen, sinkenden Marktanteilen und Arbeitsplatzverlusten. Dies ist staatlich induzierte Wettbewerbsverzerrung.

    Herausforderungen für den Mittelstand in den Fokus

    Alle Parteien haben dem Mittelstand im Wahlkampf Unterstützung zugesagt. Nun gilt es, Wort zu halten. Die Forderungen des VdR für eine erfolgreiche Politik:

    • Mittelstandscheck: Bei Regulierungsvorhaben sollte der Gesetzgeber konkret die Folgen für den Mittelstand prüfen. Wichtig dabei: Kleine und mittlere Unternehmen sollten gegenüber Großkonzernen nicht schlechter gestellt werden.
    • 1:1-Umsetzung: Europäische Vorgaben sollten weder verwässert noch verschärft werden. Das gilt auch für das nachgeordnete Recht wie zum Beispiel Durchführungsverordnungen auf Bundesebene. Der Mittelstand profitiert vom harmonisierten Binnenmarkt.
    • Angemessene Fristen: Gerade mittelständische Unternehmen planen ihre Investitionen langfristig. Sind die Umsetzungsfristen neuer Vorgaben und die Phasen der Rechtssicherheit zu kurz, geraten Mittelständler schnell in Schieflage.

    TRACK & TRACE:

    EU-TORPEDO GEGEN DEN TABAKMITTELSTAND

    Die EU-Kommission will illegalen Zigarettenhandel bekämpfen. Bei den Anforderungen für ein Rückverfolgbarkeitssystem greift sie jedoch zu absurden Mitteln. Die Konsequenz: Der Tabakmittelstand wird mit einem Exportverbot in die Knie gezwungen.

    Mittelständler-Aus kein Gewinn im Kampf gegen Schmuggel

    Mit dem Entwurf eines Track & Trace Systems schreibt sich die EU-Kommission den Stopp von Zigarettenschmuggel groß auf die Fahnen. Doch negativ betroffen wären vor allem die überwiegend mittelständischen Hersteller von Feinschnitt, Pfeifen- sowie Schnupftabak und Zigarren/Zigarillos. Der Entwurf überzieht diese Produkte mit überbordenden Regeln, obwohl sie gar nicht geschmuggelt werden – auf dem Schwarzmarkt werden fast ausschließlich Zigaretten angeboten. Noch paradoxer ist, dass die geplanten Vorgaben von großen Zigarettenherstellern höchst kosteneffizient realisiert werden können, bei Mittelständlern mit einer großen Anzahl verschiedener Marken hingegen exorbitante Umstellungskosten hervorrufen.

    Track & Trace effizient umsetzen

    Die fehlende Sinnhaftigkeit des Systems außer Acht gelassen, müssen Vorgaben technisch und zeitlich umsetzbar sowie finanziell verhältnismäßig sein. Dafür sind vier essentielle Änderungen am Kommissionsentwurf unerlässlich: Keine Exportverbote:  Die EU will Verpackungsregeln für Ausfuhren in Drittländer erlassen. Das ist nicht nur außerhalb ihrer Zuständigkeit, es käme auch einem Exportverbot gleich. Denn die Vorgaben in den Zielländern sind meist inkompatibel.

    • ID-Codes praxisnah erstellen:  Der Unique Identifier wird auf Verpackungen gedruckt und macht sie unterscheidbar. Die EU sieht für die Codeerstellung ein langwieriges Verfahren vor. Notwendig ist, die Codes vom Hersteller simultan zur Produktion generieren und aufbringen zu lassen. 
    • Drei EU-einheitliche Sicherheitsmerkmale:  Die EU plant eine Liste möglicher Sicherheitsmerkmale, aus denen die einzelnen Mitgliedstaaten fünf auswählen sollen. Das widerspricht der Harmonisierung des Binnenmarkts. Im schlimmsten Fall müssten innerhalb Europas 28 verschiedene Merkmalskombinationen produziert werden – für Mittelständler nicht machbar. Die EU sollte daher drei verpflichtende Sicherheitsmerkmale festlegen.
    • Machbare Umsetzungsfristen:  Mittelständlern drohen wochenlange Produktionsstopps, weil technische Anforderungen heute noch nicht definiert sind. Tabakwirtschaft, Transportunternehmen und Handel benötigen nach der Rechtssicherheit ausreichend Zeit für die geforderten Umstellungen.

    EU will aufwendiges Rückverfolgbarkeitssystem

    Die gesamte Herstellungs- und Lieferkette von Tabakprodukten soll ab 2019 mittels eines Track & Trace Systems erfasst werden. Technische Details sind noch nicht bekannt. Aufwand und Kosten werden jedoch erheblich sein. Allein in Deutschland müssten die Daten von rund acht Milliarden Einzelverpackungen erfasst, mehrfach dokumentiert und gespeichert werden.

    EU-Kommission will Planwirtschaft

    Der Unique Identifier (UI) – der Code, der jede Packung unterscheidbar macht – soll nach EU-Willen mit bis zu zehn Werktagen Vorlauf bei Drittanbietern beantragt werden.

    TABAKGENUSS:

    RAUCHEN MIT RÜCKSICHT

    Das Zusammenleben braucht einen respektvollen Umgang miteinander. Das gilt für alle Lebensbereiche, natürlich auch für das Rauchen. Der VdR hat eine Initiative gestartet, um das Thema wieder stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen.

      Die wesentlichen Ziele des Forums Rücksichtsvoll Rauchen:

      • Rücksicht als Wert wiederbeleben:  Angesichts des gegenwärtigen Trends zu Egoismus und Ich-Bezogenheit droht Rücksichtnahme als wichtiger Wert zunehmend in Vergessenheit zu geraten. Das muss sich ändern.
      • Öffentlichen Diskurs anstoßen:  Die Menschen sollen sich wieder mehr darüber austauschen und reflektieren, wie ein rücksichtsvolles Miteinander aussehen kann. Die Initiative will Diskussionsansätze liefern.
      • Bewussten Genuss ermöglichen:  Tabak ist ein legales Produkt. Daher muss es auch eine legitime Art geben, ihn zu konsumieren. Grundlage ist rücksichtsvolles Verhalten. Der VdR gibt Rauchern dafür einen Verhaltenskodex an die Hand.

      In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?

      Die Initiative wurde im Juni 2017 vom VdR und seinen Mitgliedern gegründet. Gerade Raucher gelangen heute schnell in eine Verteidigungs- und Rechtfertigungsrolle, wenn sie im öffentlichen Raum ihrem Genuss nachgehen. Das Forum will zeigen, dass rücksichtsvolles Rauchen möglich ist. Gleichwohl geht es den Gründern nicht nur um das Thema Rauchen. Rücksicht sollte in allen Lebensbereichen wieder eine größere Rolle spielen – vom respektvollen Umgang im persönlichen Umfeld bis hin zu einem rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr. Dafür engagiert sich der VdR und thematisiert diese und viele andere Lebensbereiche auf der Online-Plattform Rücksichtsvoll Rauchen. Letztlich geht es um die Frage: In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?

      Beitrag der Politik nicht unterschätzen

      Auch der Staat hat hier wichtige Aufgaben. Dabei gilt: Er sollte seine Rolle nicht mit Verboten überstrapazieren. Verbote engen ein und lassen letztlich keinen Raum für freiwillige und aus eigenem Antrieb heraus gewährte Rücksichtnahme. Vielmehr sollte die Politik das rücksichtsvolle Miteinander im öffentlichen Diskurs betonen und gesellschaftliche Verständigung fördern. Beispiel Tabakkonsum: An die Stelle von verbotsorientierter Bevormundung und empathielosen, regelbesessenen Grabenkämpfen sollten freiwillige und rücksichtsvolle Absprachen treten, etwa zwischen Wirt, Mitarbeitern und Gästen.

      „Wir wollen das Thema Rücksicht wieder präsenter machen in der gesellschaftlichen Debatte und ein Umdenken einleiten: weg vom Egoismus, hin zu mehr Aufmerksamkeit für Mitmenschen. Und das in sämtlichen Bereichen des Lebens – selbstverständlich auch beim Rauchen.“

      Alle Informationen finden Sie im Forum Rücksichtsvoll Rauchen unter:

      www.ruecksichtsvoll-rauchen.de

      VOR ORT:

      BERLINER TABAK-MANUFAKTUR PLANTA

      Nils Obermann muss früh Verantwortung übernehmen. Seit zwei Jahren leitet der 29-Jährige gemeinsam mit seiner Cousine Laura Stiller die Berliner Tabak-Manufaktur der Familie. In stürmischen Zeiten appelliert er an die Unterstützung der Politik.

      IHK-Ausbildungsbetrieb Planta

      Seit 1979 bildet der Tabakhersteller Industriekauffrauen und -männer aus. Die Mitarbeiterbindung ist hoch, in der Regel werden die Fachkräfte nach ihrem Abschluss übernommen.

      Der Bundestag ist frisch gewählt. Was möchten Sie den Abgeordneten auf den Weg geben?

      So banal es klingt: ‚Bitte nehmt unsere Bedenken ernst.‘ Das wäre schon einmal ein guter Start. Und die Abgeordneten können sich sicher sein, dass wir nicht in Fundamentalopposition verfallen, sondern konkrete Umsetzungsprobleme ansprechen. In der Vergangenheit hat das bloß niemanden interessiert.

      Wovon sprechen Sie konkret?

      Wir sollten im März 2016 entsprechend der EU Tabakproduktrichtlinie innerhalb von acht Wochen sämtliche Verpackungen mit zusätzlichen Warnhinweisen versehen. Dafür mussten wir die Layouts und einige Formate komplettumgestalten. Teilweise war es notwendig, Maschinen umzubauen oder stillzulegen. Für den gesamten Prozess braucht man normalerweise 18 Monate. Sprich, es war schlicht unmöglich. Darauf haben wir in unseren Gesprächen mit der Politik immer wieder hingewiesen.

      Die Politik hat nicht reagiert?

      Nein, es kam wie befürchtet: Die wenigen Anlagenbauer und Zulieferer der Tabakbranche haben zunächst die umsatzstärkeren Unternehmen bedient. Wir mussten uns hinten anstellen und hatten monatelange Produktionsausfälle, weil Verpackungsmaterialien nicht verfügbar waren. Das wirkt bis heute nach. Und selbst einfach klingende Anforderungen wie die Meldung von Aromarezepturen stellen teilweise unüberwindliche Hindernisse dar. Die großen Hersteller von Aromen für Lebensmittel haben unsere Anfrage gar nicht verstanden und waren mit dem Verweis auf ihr Betriebsgeheimnis nicht bereit, Inhaltsstoffeoffenzulegen. Wir hatten dann zwei Möglichkeiten: erstens in einem aufwendigen Prozess eine neue Rezeptur zu entwickeln und das Produkt nach längerer Pause neu auf den Markt zu bringen. Oder zweitens die Marke komplett fallen zu lassen. Auch hier stehen in jedem Fall die Maschinen still.

      Welche Folgen hatten die neuen Auflagen für Ihr Unternehmen unterm Strich?

      Wenn ein Produkt eine gewisse Zeit nicht verfügbar ist, orientieren Raucher sich um. So haben wir durch den Produktionsstopp deutliche Marktanteile verloren. Die Konsequenz all dessen: Wir waren gezwungen, ein Drittel unserer Belegschaft zu entlassen. Das ist uns bei jedem dieser 40 Mitarbeiter extrem schwergefallen. Für Berlin ist es natürlich auch ein harter Schlag, so viele Industriejobs zu verlieren.

      Wie sehen Sie in die Zukunft?

      Es ist wie bei ‚Und täglich grüßt das Murmeltier‘. Mit dem EU-Rückverfolgbarkeitssystem Track & Trace stehen wir wieder vor den gleichen Problemen. Die Regeln müssen für uns als mittelständisches Unternehmen umsetzbar sein. Dazu gehört, dass es einen einheitlichen Standard gibt und nicht jeder Mitgliedstaat eigene Anforderungen stellt. Wir exportieren immerhin in über 40 Länder. Und vor allem brauchen wir ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung. Wir müssen bereits in der ersten Jahreshälfte 2019 liefern und noch ist nichts bekannt. Wo sollen wir wie welche neuen Drucker und Kameras in die Maschinen integrieren? Es ist jetzt schon klar, dass das zeitlich nicht zu schaffen ist. Um es auf den Punkt zu bringen: Kommt der aktuelle EU-Entwurf in dieser Form, ist das der Gnadenstoß für unser Familienunternehmen in dritter Generation.

      Bleibt da noch Raum für Visionen?

      Wir geben nicht auf und zählen auf die Politik. Außerdem haben wir etwas Neues vor: Mit dem Pfeifenhersteller db Berlin, ebenfalls in unserem Familienbesitz, wird in Kürze ein waschechter Handwerksbetrieb seine Produktion wieder in Kreuzberg aufnehmen. Anfang 2018 wollen wir unsere gläserne Manufaktur öffnen, um das Kulturgut Tabak wieder etwas greifbarer zu machen.


      Politikbrief 2/2017

      Nichtraucherschutz:

      Rücksichtsvolles Miteinander statt Verbote

      Wo geraucht werden darf und wo nicht, regeln die Bundesländer. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede. Zum Beispiel bei den Kneipen: Während 13 Länder auf eine ausgewogene Regulierung setzen, werden Raucher in Bayern, NRW und dem Saarland verbannt – ein ideologisch motivierter Paternalismus.

      Mehrheit der Länder räumt Wirten Spielraum ein

      Mit differenzierten Lösungen lassen 13 Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen in Gaststätten weiterhin zu. Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland setzen hingegen auf strikte Rauchverbote.

      Der VdR und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich grundsätzlich für ein rücksichtsvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern ein. Zudem ist klar, dass in vielen Bereichen Rauchverbote sinnvoll und nicht zu diskutieren sind. So ist der Rauchgenuss in öffentlichen Einrichtungen – wo sich Menschen aufhalten müssen – nur in abgetrennten Bereichen vertretbar.

      VERBOTSKULTUR IN BAYERN, NRW UND SAARLAND

      Bei Gaststätten, Restaurants und Diskotheken sieht das hingegen deutlich anders aus. Die Menschen kommen hier freiwillig zusammen und möchten in Gesellschaft Zeit verbringen. Nicht selten besteht Einigkeit zwischen Wirt, Mitarbeitern und Gästen darüber, dass Rauchgenuss akzeptiert wird. Dass in Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland dennoch ein hundertprozentiges Rauchverbot herrscht, kann deshalb mit Nichtraucherschutz nicht begründet werden. Hier geht es um Stigmatisierung! Und es wird nicht nur das kulturelle, traditionsreiche gemeinschaftliche Erlebnis unterbunden – auch die wirtschaft-
liche und berufliche Freiheit der Gastronomen wird dadurch beschränkt.

      Dabei gibt es durchaus intelligente Lösungen. So erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil Mitte 2008 das Rauchen in gekennzeichneten Einraumgaststätten bis 75 m² Größe für zulässig. Voraussetzung ist, dass Gäste erst ab 18 Jahren Zutritt haben. Die übrigen 13 Bundesländer orientieren sich an diesem Richterspruch und räumen zudem die Möglichkeit eines vollständig abgetrennten Rauchernebenraumes ein. Das ist ein vorbildlicher Ausgleich zwischen Nichtraucherschutz einerseits und den Interessen der Gaststättenbetreiber und der rauchenden Gäste andererseits.

      ARBEITSSCHUTZ RESPEKTIEREN

      Der VdR blendet dabei die Aufgabe des Arbeitnehmerschutzes entsprechend § 5 der Arbeitsstättenverordnung nicht aus. Arbeitgeber sind gefordert, nichtrauchende Mitarbeiter vor Tabakrauch zu schützen. Technische Lösungen wie Be- und Entlüftung sind entsprechend auszuschöpfen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in kleinen Gaststätten die Inhaber selbst ausschenken.

      Klar ist: Millionen erwachsene Raucher möchten weiterhin Tabak an Orten genießen, an denen sie sich wohl fühlen. Rauchen muss in klar abgegrenzten Bereichen möglich bleiben.

      Steuerpolitik:

      Differenzierung beibehalten

      Tabakerzeugnisse werden in Deutschland unterschiedlich besteuert. Aus gutem Grund: Die Differenzierung sichert hierzulande die Angebotsvielfalt – und ein kalkulierbares Tabaksteueraufkommen für den Bundeshaushalt.

      Zentrales Prinzip der Tabakbesteuerung ist eine unterschiedliche Behandlung von Zigaretten und anderen Tabakwaren. Eine entsprechende Struktur und Mindeststeuersätze sieht die EU in der Richtlinie 2011/64/EU vor. Diese Vorgaben spiegeln sich auch im deutschen Tabaksteuergesetz wider. Die Höhe der Steuern pro Tabakware ergibt sich aus zwei Komponenten: Erstens dem Wert der Ware als prozentualer Anteil des Verkaufspreises. Zweitens werden pro Menge zusätzlich Abgaben an den Fiskus fällig – bei Zigaretten, Zigarren und Zigarillos entsprechend der gekauften Stückzahlen, bei Feinschnitt und Pfeifentabak entsprechend der gekauften Grammzahl.

      Die Gründe der differenzierten Besteuerung sind vielfältig. Der Gesetzgeber berücksichtigt vor allem die Besonderheiten der verschiedenen Tabakerzeugnisse: 

      • Keine Fertigprodukte: Im Gegensatz zu Zigaretten gehört bei anderen Tabak-
erzeugnissen das Herstellungsritual mit zum Genuss. Ob Blättchen, Filter, Hülsen oder Pfeifen: Der Kunde ist beim Drehen und Stopfen gefordert.
      • Fiskalische Pufferfunktion: Neben der Freude am Selberdrehen ist Feinschnitt auch wegen der vergleichsweise günstigen Preise gefragt. Ohne diese Alternative zur Zigarette würden preissensible Kunden deutlich häufiger zu Schmuggelwaren greifen.
      • Aufwendige Herstellung: Pfeifentabake und Zigarren/Zigarillos herzustellen ist äußerst arbeits- und kostenintensiv. Handarbeit dominiert das Geschehen in den Familienunternehmen. Eine zu starke Besteuerung würde die Vielfalt gefährden.



      BEWÄHRTES STEUERMODELL FORTFÜHREN

      Der Erfolg gibt der über Jahrzehnte bewährten Tabaksteuerpolitik recht: 
Die Differenzierung optimiert das Tabaksteueraufkommen in Deutschland und hat 2016 über 14 Milliarden Euro zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Bundeshaushalt beigetragen. Die unterschiedliche Besteuerung 
ist aber auch ein klares Bekenntnis zum Mittelstand: Sie stützt die bestehende Marktbalance mit kleinen und mittleren Tabakunternehmen und Distributoren. Nur so kann die traditionelle Produktvielfalt mit 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabaken und 100 Kau- und Schnupftabakprodukten bestehen bleiben. Und nur so können Arbeitsplätze erhalten und Schmuggel bekämpft werden.

      Genussraucher

      Wer Zigaretten raucht, macht das zu fast 86 Prozent täglich. Pfeifen- und Zigarrenraucher genießen bewusster: Die große Mehrheit raucht wöchentlich oder seltener.

      Tabaksteuer stützt Bundeshaushalt

      Die Tabaksteuer bringt dem Fiskus rund 14,2 Milliarden Euro. Das sind fast 14 Prozent der Einnahmen aus Bundessteuern.

      EU-Recht:

      Verlässliche Umsetzung sichern

      Politiker aller Couleur wollen die EU stärken. Dessen Kernelement ist der Binnenmarkt, der von gleichen Rechten, Regeln und Pflichten lebt. Diesen durch 1:1-Umsetzungen von EU-Vorgaben zu stärken sollte oberstes Gebot sein – und wird doch allzu oft verfehlt.

      TPD: Umsetzungsstand unbekannt

      Bis zum 20. Mai 2016 sollten die Mitgliedstaaten die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD), die Herstellung, Verpackung und Verkauf von Tabakwaren regelt, umgesetzt haben. Die Materie ist höchst komplex, Notwendigkeiten der Tabakwirtschaft wurden in dem Regelwerk weitgehend ignoriert. Entsprechend verfehlen rund zwei Drittel der Länder die Frist, um die Umsetzung sachgemäßer Gesetze an die Kommission zu melden. Anders Deutschland: Hierzulande wurden die Bestimmungen nicht nur verschärft, sondern umgehend umgesetzt und nach Brüssel gemeldet.

      Union und SPD bekennen sich entsprechend des Koalitionsvertrages gemeinsam zur 1:1-Umsetzung von EU-Recht. Dennoch rückten sie in der ablaufenden Legislaturperiode von diesem ordnungspolitischen Gebot ab. Folge ist ein regulatorischer Flickenteppich, der Wettbewerbsverzerrungen zulasten heimischer Unternehmen und Bürokratisierung hervorruft. So müssen deutsche Tabakwarenhersteller – die rund zehn Prozent ihrer Produkte innerhalb Europas exportieren – für die wichtigen Märkte eigene Produkte entwickeln und herstellen.

      NEGATIVBEISPIEL DEUTSCHLAND

      Dies steht im Widerspruch zum Gedanken des gemeinsamen Binnenmarktes. Besonders ärgerlich ist das sogenannte Goldplating, bei dem der Gesetzgeber EU-Regelungen strenger auslegt als von der EU vorgesehen. Deutschland fällt hier besonders negativ auf. Zum Beispiel beim Thema Zusatzstoffe in Tabakprodukten: Die Bundesregierung verbietet ohne jede wissenschaftliche Begründung über 50 Zusatzstoffe, obwohl die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) mit Vitaminen, Koffein und Taurin nur drei Stoffe explizit vorsieht. 

      KEINE ZEIT FÜRPRODUKTIONSUMSTELLUNG UND ABVERKAUF

      Betroffen sind in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen, da diese oftmals eine Vielzahl von Produkten anpassen müssen. Besonders bitter für die Hersteller: Es sind keine Umstellungs- und Abverkaufsfristen nach dem Inkrafttreten am 20. Mai 2017 vorgesehen. Und das, obwohl der Bundesrat der entsprechenden Verordnung erst acht Tage zuvor zugestimmt und die Bundes-
regierung gebeten hat, angemessene Übergangsfristen zu prüfen.

      Die Stärkung der EU darf sich nicht weiter in Lippenbekenntnissen erschöpfen. Die anstehende Bundestagswahl bietet die Chance, sich konsequent für einen harmonisierten Binnenmarkt einzusetzen. Das ist gut für die EU. Und gut für Tausende kleine und mittelständische Unternehmen, weit über die Tabakwirtschaft hinaus.

      FORDERUNGEN DES VDR

      • Um das europäische Ziel eines harmonisierten Binnenmarktes nicht zu gefährden, soll die 1:1-Umsetzung nicht nur bei der erstmaligen Übernahme der EU-Vorgaben in nationales Recht gewährleistet werden.
      • Auch bei nachfolgenden Regelungen hat sich der Gesetz- und Verordnungsgeber strikt an die EU-Vorgaben zu halten und ein sukzessives Goldplating zu vermeiden.

      Vor Ort:

      Tabak- und Zigaretten-fabrik Heintz van Landewyck

      Im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Trierer Tabakunternehmens, Hajo Fischer, wird schnell klar: Beim Thema Track & Trace geht es vor allem um das völlig aus dem Ruder laufende Verhältnis von Aufwand, Nutzen und Zielerreichung der diesbezüglichen EU-Vorgaben.

      WELCHES THEMA BESCHÄFTIGT SIE AKTUELL ALS MITTELSTÄNDISCHER TABAKUNTERNEHMER

      Mich beschäftigen viele Themen. Im Besonderen aber die lückenlose Dokumentation der gesamten Lieferkette für unsere Produkte. Von der Einzelpackung an der Produktionsanlage bis hinein in den Handel, bekannt als Track & Trace Richtlinienvorgabe der EU. Übertragen wäre das so, als wenn der Milchbauer schon beim Melken festlegen muss, in welchem Supermarkt die Milch von seiner Kuh Elsa oder Frieda irgendwann mal angeboten und verkauft wird. Ziemlich irrsinnig, aber genau das verlangt die EU von uns als Tabakproduzenten. Auf die Frage nach Sinn und Zweck bringt die EU dann die Schmuggel-
bekämpfung ins Spiel und spätestens dann geht mir die Hutschnur hoch. 

      SOLL SCHMUGGEL ETWA TOLERIERT WERDEN?

      Nein, natürlich nicht. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Schmuggler sind Kriminelle. Sie bezahlen keine Tabaksteuer und damit gehen dem deutschen Staat Jahr für Jahr Milliardenbeträge durch die Lappen, ganz zu schweigen von dem enormen Schaden für Handel und Industrie. 

      UND WARUM HALTEN SIE DAS GEPLANTE SYSTEM FÜR FALSCH?

      Weil ideelles Wunschdenken nicht einfachste Logik ersetzen kann. Lassen Sie mich erklären, was ich meine. Nach Untersuchungen von KPMG kommen pro Jahr etwa 300 Millionen illegale Zigarettenpackungen in Deutschland auf den Markt. Das entspricht rund sechs Milliarden Zigaretten. Dabei handelt es sich um in dunklen Kanälen hergestellte Ware, die dann im großen Stil, oftmals containerweise über die Grenzen nach Deutschland geschmuggelt wird. Der Verkauf dieser Produkte erfolgt über Kleinkriminelle im Straßenverkauf, etwa zum halben Ladenpreis. Ein „Milliarden-Euro-Geschäft“, welches von A bis Z in der Hand der organisierten Kriminalität liegt und damit natürlich an allen legalen Produktions-, Liefer- und Verkaufswegen für Tabakwaren vorbeiläuft. Daran wird auch ein von der EU verordnetes, hochkomplexes Tracking & Tracing System nichts ändern. Man glaubt ja sicher nicht ernsthaft daran, dass die organisierte Kriminalität sich an irgendwelche EU-Richtlinien halten wird und sich damit den Nährboden für ihr illegales Geschäftsmodell quasi selbst entzieht.

      Die Tabakwirtschaft in Deutschland und Europa wird mit aberwitzigen EU-
Auflagen überzogen, während die Großfürsten der organisierten Kriminalität sich darüber ins Fäustchen lachen und ihr illegales Treiben weiter ungebremst Milliardenbeträge in ihre dunklen Taschen spült. Toll!

      WIE WIRKT SICH DIE GEPLANTE EINFÜHRUNG AUF IHR UNTERNEHMEN AUS?

      Die Vorbereitung auf Track & Trace bindet enorme Ressourcen ganzer Mitarbeiterstäbe. Allein für Produktions-/ IT-Technik sowie die erforderliche Administration, Datenverarbeitung und -speicherung veranschlagen wir, als mittelständisches Unternehmen, hohe zweistellige Millionenbeträge. Eine gigantische Geld- und Ressourcenverschwendung, die zur Schmuggelbekämpfung null und nichts beitragen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass der Zeithorizont für eine konforme Umsetzung völlig illusorisch ist. Ganz offensichtlich von EU-Entscheidern verfasst, die nicht den Hauch einer leisen Ahnung davon haben, was sie da eigentlich veranstalten.

      WAS IST IHRE BOTSCHAFT AN DIE POLITIK?

      Mein Eindruck ist, dass vielen nationalen Entscheidern noch gar nicht in 
vollem Umfang bewusst ist, was dort in Brüssel eigentlich beschlossen wurde. Die Umsetzung dieser Track & Trace Vorgaben spielt einzig und allein der organisierten Kriminalität in die Hände. Hinzu kommt, dass es für alle klein- und mittelständisch geprägten Unternehmen der Branche ein existenzgefährdendes Horrorszenario an technisch hochkomplexen Lösungsansätzen und völlig aus dem Ruder laufenden Bürokratismus darstellt. Das alles, ohne nachvollziehbaren Nutzen für die eigentliche Zielerreichung? Für ein mittelständisches Unternehmen, wie wir es sind, ist das schwer zu schlucken und lässt uns an politischer Vernunft oder auch gebotener Weitsicht immer mehr zweifeln. Meine Botschaft an die Politik? Stoppen Sie diesen hausgemachten Irrsinn und stärken Sie stattdessen den Zoll! Das würde dem real existierenden Schmuggelproblem in Deutschland zielorientiert gerecht werden. 

      Heintz van Landewyck GmbH Deutschland

      Die Heintz van Landewyck GmbH Deutschland, ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Landewyck Tobacco Group S.A. Luxemburg, mit zentralem Firmensitz in Trier (Mosel). Das seit 1925 dort ansässige Unternehmen beschäftigt in Deutschland 300 Mitarbeiter und ist mit rund 5.000 Tonnen Jahresproduktion heute der größte Gruppenstandort für die Feinschnittproduktion (Make Your Own & Roll Your Own) der Landewyck Tobacco Group. Das Feinschnitt-Sortiment umfasst etwa 200 Produkte/ Produktvarianten, die in Trier sowohl für den nationalen Markt als auch diverse internationale Märkte produziert werden. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen auf dem deutschen Markt verschiedenste Zigarettenmarken, die von den Produktionswerken der Muttergesellschaft in Luxemburg bezogen werden.

      HAJO FISCHER
      Geschäftsführer der Heintz van Landewyck GmbH, Deutschland


      Politikbrief 1/2017

      Track & Trace:

      Tabakmittelstand bedroht

      Die EU will den illegalen Handel mit Zigaretten stärker bekämpfen. Nach ihrem Willen erhöht sich der Aufwand für die Rückverfolgung von Tabak deutlich. Absurd: auch Produkte, die gar nicht geschmuggelt werden, sollen erfasst werden. Aufgrund immenser Kosten stehen viele mittelständische Unternehmen vor dem Aus.

      Irrsinniger Aufwand – kein Ertrag

      Gemäß aktuellen EU-Vorgaben werden ab 2019 Tabakerzeugnisse nicht nur beim Verlassen des Produktionsbetriebes oder der Einfuhr gescannt, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Aufwand und Kosten sind erheblich. Für geschätzte acht Milliarden Einzelverpackungen pro Jahr muss der Prozess durchgeführt werden:

      Kosten:
      dreistelliger Millionenbetrag

      Schmuggelbekämpfung:
      kein Fortschritt

      DATENFRIEDHOF OHNE MEHRWERT

      Zigaretten und Feinschnitt sollen ab 2019 via Verpackungscodierung in einem sogenannten Track & Trace System erfasst werden, ab 2024 auch Pfeifen- und Schnupftabak sowie Zigarren/Zigarillos. Gemäß EU-Tabakproduktrichtlinie gilt das entlang der gesamten Lieferkette, also inklusive der Versandwege bis zum Einzelhändler. Allein in Deutschland müssten die Daten von rund acht Milliarden Einzelverpackungen erfasst, mehrfach dokumentiert und gespeichert werden. Diese Sammelwut ist ohne Mehrwert: Bereits heute lässt sich mittels Herstellercodes auf den Verpackungen, Versandpapieren und Zollunterlagen jede Tabaklieferung rückverfolgen.

      UNZUMUTBARER AUFWAND FÜR DEN MITTELSTAND

      Besonders skurril: Der Zoll deckt regelmäßig Zigarettenschmuggel auf. Feinschnitt, Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos werden aber nachweislich nicht illegal gehandelt. Dabei ist der Aufwand für Track & Trace hier extrem hoch:

      • Vielfalt bei Verpackungsformaten: Pfeifentabak ist kein Massenprodukt. Individuelle Verpackungsgrößen und Formen erschweren eine Standardisierung und treiben die Kosten in die Höhe.
      • Manuelle Herstellung: Zigarren werden in Handarbeit hergestellt und mitunter einzeln verpackt. Die Daten müssen mit großem Arbeitsaufwand und hohen Kosten manuell erfasst werden, während der Prozess bei Zigaretten nach der Systemeinrichtung vollautomatisch ablaufen kann.
      • Nicht erfüllbare Vorgaben: Der geplante Versandweg muss zukünftig bereits bei der Herstellung angegeben werden. Das ist bei Zigarettenlieferungen an Großhändler selten ein Problem. Bei Herstellern, die Kleinstmengen an Liebhaberkunden vertreiben, ist dies jedoch unmöglich.

      Die Folgen wären einschneidend: Allein dem Mittelstand drohen Kosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags. Das ist für Familienunternehmen nicht zu stemmen. Tausende mittelständische Arbeitsplätze sind bedroht, die Produktvielfalt bei Genussprodukten wie Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak würde leiden – und das alles, ohne einem einzigen Zigarettenschmuggler das Handwerk zu legen. Die Politik ist aufgefordert, das in die falsche Richtung zielende Track & Trace-System in Brüssel zu stoppen.

      Neue Tabakprodukte:

      Angemessen besteuern!

      Tabakerzeugnisse werden in Deutschland unterschiedlich besteuert. Dafür gibt es gute Gründe. Eine neuartige Zigaretten-Alternative erhält nun eine günstige steuerliche Einstufung als Pfeifentabak. Das ist mehr als fragwürdig.

      ZWISCHEN TABAKSTICKS UND PFEIFENTABAK LIEGEN WELTEN

      Das neue Produkt IQOS ist ein elektronisches Gerät, das Tabak erhitzt und nicht verbrennt. Nach Angaben des Herstellers Philip Morris soll von dem Produkt ein geringeres Gesundheitsrisiko ausgehen als von Zigaretten. Die IQOS-Tabaksticks werden unter anderem mit dieser Begründung steuerlich besser gestellt. Die Einstufung als Pfeifentabak ist jedoch in mehrfacher Hinsicht unpassend:

      • Masse statt Genuss: Die IQOS-Zielgruppe sind Zigarettenraucher, die nach schneller Suchtbefriedigung streben. Das neue Produkt hat in Japan innerhalb eines knappen Jahres einen Anteil von 7,6 Prozent des Zigarettenmarktes erreicht. Im Gegensatz zu dieser Massenware wird Pfeifentabak in kleinen und mittelständischen Unternehmen für Genießer hergestellt.
      • Fertigprodukt: Die Tabaksticks sind nach dem Einlegen in den Erhitzer wie Zigaretten sofort rauchfertig. Pfeifentabak ist hingegen kein fertiges Produkt und wird in mehreren Schritten gestopft.
      • Kein ursprünglicher Tabak: Pfeifentabak muss laut Tabaksteuergesetz eine Schnittbreite von über 1,5 Millimetern haben. IQOS-Sticks bestehen jedoch aus pulverisiertem Tabak in Mikrogröße, der industriell verklebt wird.
      • Verletzung Gleichheitsgrundsatz: Die Eingruppierung der Tabaksticks als Pfeifentabak verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach Gleiches gleich, Ungleiches aber zwingend ungleich zu behandeln ist.


      KOSTEN TRÄGT DER STEUERZAHLER

      Die aktuell geltende Kategorisierung der neuartigen IQOS-Tabaksticks hat fatale Folgen. Dem Fiskus entgehen laut der Zeitung „Die Welt“ jährlich Einnahmen von bis zu 500 Millionen Euro. Dieses Geld wird dem Bundeshaushalt an anderer Stelle fehlen. Die inadäquate Einstufung als Pfeifentabak kommt zur Unzeit. Einem US-Tabakkonzern werden Vorteile gewährt, während deutsche Familienunternehmen einer überbordenden Regulierung unterworfen werden – siehe Track & Trace.

      Hintergrund

      Diese Mini-Zigarette schmeckt dem Fiskus gar nicht,
      Die Welt, 13.12.2016:

      http://bit.ly/iqos-steuer

      INTERESSENVERTRETUNG:

      
TRANSPARENZGEBOT FÜR ALLE

      Die Tabakwirtschaft bringt sich transparent in politische Prozesse ein. Der VdR stellt seine Mitglieder und Forderungen offen dar. Das sollte in demokratischen Gesellschaften selbstverständlich sein – doch viele Interessenvertreter halten sich nicht daran.

      Dies betrifft auch NGOs, Forschungseinrichtungen und sogar UN-Organisationen, die gemeinhin als moralisch integer und uneigennützig gelten. Doch obwohl ihr Einfluss wächst, werden die Organisationen selten hinterfragt: Wie finanzieren sie sich? Welche Interessen verfolgen sie und ihre größten Geldgeber? Gerade beim Thema Tabak ist ein kritischer Blick erforderlich:

      • Umstrittene Verbindungen: Die Initiatoren mancher NGOs sind schlicht unbekannt. So wurde nach Informationen der Süddeutschen Zeitung der WissenschaftlicheAktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) im Auftrag des Pharmakonzerns Novartis gegründet. Gemeinsam mitdem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) spricht sich der WAT regelmäßig gegen E-Zigaretten und für Nikotinpflaster als Mittel zur Tabakentwöhnung aus – trotz umstrittener Wirkung. Auf diese Weise bedienen Suchtmediziner unter dem Deckmantel der Wissenschaft die Interessen von Novartis: Das Unternehmen vertreibt mehrere Nikotinersatztherapie-Produkte.
      • Fehlende Transparenz: Das BMEL veröffentlicht regelmäßig eine Liste seiner Gespräche mit Vertretern der Tabakindustrie – eine entsprechende Übersicht mit Gesprächspartnern aus den Reihen der Tabakgegner ist Fehlanzeige. So bleibt unklar, wie stark Lobbygruppen wie das DKFZ, der WAT oder das Forum Rauchfrei mit Bundesministerien und Abgeordneten zusammenarbeiten.
      • Selektive Anhörung von Interessen: Zu ihren Tabakkonferenzen 2014 und 2016 hat die WHO eine Vielzahl an Tabakgegnern eingeladen und ihnen ein öffentliches Forum geboten. Zugleich blieben Tabakanbauer, Industrie und Konsumenten außen vor – obwohl sie einen wertvollen Beitrag zu Lösungen wie dem Jugendschutz leisten können. Gleiches gilt für Konferenzen des DKFZ. Fairer Meinungsaustausch sieht anders aus.
      • Eingeschränkte Pressefreiheit: Einige Organisationen erlauben auf ihren Treffen kaum oder gar keine Medienvertreter. So fanden die letzten beiden WHO-Tagungen komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


      PLURALISMUS UND OFFENHEIT GEHÖREN ZUSAMMEN

      In einer pluralistischen Gesellschaft müssen die Anliegen aller Interessengruppen gleichermaßen und unvoreingenommen gehört werden. Damit sich die Öffentlichkeit in aktuellen Debatten ein sachliches Urteil bilden kann, müssen für alle Beteiligten die gleichen Spielregeln gelten. Dazu zählt insbesondere Transparenz.

      Vorbildliche Transparenz

      Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht seit 2014 eine Liste aller Gespräche, die es mit der Tabakwirtschaft oder deren Verbänden führt – mehr Transparenz geht nicht. Gespräche mit Tabakgegnern werden hingegen nicht dokumentiert.

      http://bit.ly/BMEL-Transparenz

      Interessengetriebene Finanzierung

      Gut 80 Prozent des WHO-Budgets speisen sich aus freiwilligen – häufig zweckgebundenen – Spenden von Stiftungen, NGOs und privatwirtschaftlichen Unternehmen. Die Geldgeber nehmen so erheblichen Einfluss auf Schwerpunkte und Ausrichtung der UN-Organisation.

      Hintergrund

      Wie die E-Zigarette ausgebremst wird,
      Süddeutsche Zeitung, 17.05.2016:

      http://bit.ly/pharma-wat


      Politikbrief 3/2016

      Zusatzstoffe:

      Rückwirkendes Verbot verfassungswidrig 

      Das BMEL plant, das Zusatzstoffverbot für Tabakerzeugnisse zu erweitern. Noch ist unklar, wann die Verordnung kommt. Umso absurder: Wenn sie in Kraft getreten ist, soll sie ab Mai 2016 gelten – ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot im Grundgesetz.

      Der VdR steht einer wissenschaftlich begründeten und sachgerechten Regulierung von Zusatzstoffen offen gegenüber. Bei der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) ignoriert das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) diese Prinzipen jedoch in eklatanter Weise: Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung enthält eine umfangreiche Liste von verbotenen Stoffen. Bis heute ist dabei völlig unklar, welche wissenschaftliche Begründung dem zugrunde liegt. Oder nach welchen Kriterien das BMEL einzelne Zusatzstoffe wie Aminosäuren, die Bestandteil eines jeden Organismus sind, verbieten möchte.

      RÜCKWIRKUNG UNTERGRÄBT RECHTSSTAATLICHE PRINZIPIEN

      Noch gravierender für die Wertschöpfungskette vom Hersteller bis zum Händler ist jedoch, dass aktuell keine Rechtssicherheit besteht. Nach wie vor ist offen, welche Zusatzstoffe tatsächlich verboten werden und wann die Verordnung verabschiedet wird. Die Verbote sollen dann allerdings rückwirkend zum 20. Mai 2016 gelten. Das bedeutet, dass im ungünstigsten Fall die gesamte Produktion bis zur Verkündung der Änderungsverordnung wieder aus den Kioskregalen geräumt und unter Aufsicht vernichtet werden muss – ein ungeheurer wie unsinniger Aufwand. Eine solche Regelung widerspräche zudem Art. 103 Abs. 2 GG, gemäß dem die Strafbarkeit vor einer Tat gesetzlich bestimmt sein muss.

      FEHLENDE ÜBERGANGSFRISTEN BELASTEN MITTELSTAND

      Unverständlich ist, warum keine Übergangfristen geschaffen werden, die die Risiken für zumeist kleine und mittelständische Unternehmen auf ein akzeptables Maß reduzieren. Das würde auch dem Willen des europäischen Gesetzgebers entsprechen: Die TPD gestattet grundsätzlich einen einjährigen Abverkauf für alle Produkte, die bis zum Inkrafttreten hergestellt wurden.

      Die Unternehmen stecken nun in der Bredouille: Neue Rezepturen zu entwickeln dauert mehrere Monate und kostet erhebliche Summen. Rechtssicherheit hätten sie dabei nicht. Andererseits droht bei Fortsetzung der Produktion die Vernichtung der Ware. In diesem Fall würden sich die Hersteller sogar strafbar machen. Besonders ärgerlich: Hätte die Bundesregierung die TPD früher umgesetzt, gäbe es das Problem gar nicht. Deutsche KMU dürfen nun nicht für die Versäumnisse der Politik haften. Daher sind BMEL, BMWi und Bundesrat aufgerufen, den Verordnungsentwurf zu überarbeiten und für die nötigen Übergangsfristen zu sorgen.

      Tabakschmuggel:

      Die Falschen im Visier

      Die EU will den Schmuggel von Tabakwaren bekämpfen. Dabei setzt sie ab 2019 auf ein komplett neuartiges Rückverfolgbarkeitssystem. Dumm nur: Auch die vom illegalen Handel gar nicht betroffenen Tabakprodukte sollen im System dokumentiert werden.

      DIFFERENZIERUNG NACH TABAKPRODUKTEN UNERLÄSSLICH

      Wenn der Zoll illegal gehandelte Tabakerzeugnisse sicherstellt, geht es entweder um Zigaretten oder Wasserpfeifentabak. Andere Tabakprodukte werden nicht geschmuggelt. Trotzdem sollen auch Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifen- und Schnupftabak vom neuen EU-Rückverfolgbarkeitssystem erfasst werden. Ein widersinniger Ansatz: Dabei entstehen absurd hohe Kosten für die Bekämpfung eines fiktiven Schmuggels.

      Die Anforderungen des neuen Systems sind erheblich: Jede der jährlich acht Milliarden Tabakverpackungen in Deutschland muss entlang der Lieferkette mehrfach gescannt und in einem zentralen System dokumentiert werden. Damit sind neben den Tabakproduzenten auch sämtliche Händler, Lager- und Logistikunternehmen gefordert, neue IT-Lösungen zu entwickeln – ein extremer Aufwand. Dabei zielt die Regulierung noch in weiterer Hinsicht ins Leere:

        • Schmuggelbekämpfung heute bereits erfolgreich: Der Schmuggel von Markenzigaretten ist stark rückläufig – seit 2010 ist dieser Teil des illegalen Handels EU-weit um 70 Prozent zurückgegangen. Grund ist, dass die zollrechtlichen Verpflichtungen bereits hohe Anforderungen an die Dokumentation stellen. Dieser Erfolg lässt die Implementierung eines komplett neuen Systems unnötig erscheinen.
        • Großteil des illegalen Handels nicht erfasst: Das System ignoriert das Hauptproblem – den Schmuggel von markenlosen Zigaretten („illicit whites“) und gefälschten Markenzigaretten. Sie machen laut KPMG insgesamt 88 Prozent des illegalen Handels in der EU aus und werden abseits des Handels auf dem Schwarzmarkt verkauft. Durch den Fokus auf die Rückverfolgung der legalen Lieferkette fallen diese kriminellen Aktivitäten komplett durch das Raster.


        ENORME BELASTUNG – KEIN ERTRAG

        Dieses irrlichternde Rückverfolgbarkeitssystem schiebt eine aberwitzige Bürokratie-Bugwelle vor sich her. Auf Hersteller, Logistik und Handel kommt mindestens ein dreistelliger Millionenbetrag zu. Gleichzeitig macht die organisierte Kriminalität weiter wie gehabt, denn sie ignoriert mit ihren illegalen Produkten und der Markenpiraterie EU-Richtlinien. Effizienter wäre es, diese Aktivitäten konsequenter zu verfolgen.

        KPMG: Project SUN

        A study of the illicit cigarette market in the European Union, Norway and Switzerland – 2015 Results.

        www.bit.ly/KPMG-Studie

        „Wir haben 2014 das Rückverfolgbarkeitssystem beschlossen, dessen technische Realisierbarkeit und Kosten zum derzeitigen Zeitpunkt aber leider nicht überschaubar sind. Wenn wir am Ende einen Datenfriedhof mit Details zu jeder gerauchten Schachtel bekommen, dann haben wir etwas falsch gemacht.“

        Dr. Inge Gräßle, MdEP
        Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des EU-Parlaments, 23.08.2016, General-Anzeiger Bonn

        Geplantes System für Rückverfolgung

        Legal gehandelte Tabakerzeugnisse werden überproportional stark belastet.

        WHO:

        TRANSPARENZ UND EXPERTISE FEHLEN

         

        Kernaufgabe der WHO ist es, globalen Epidemien vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Mit der 2005 in Kraft getretenen Tabakrahmenkonvention hat sich die WHO auch das Rauchen auf die Fahnen geschrieben – als exklusive Plattform militanter Tabakgegner.

        Dies ist umso mehr der Fall, seit 2007 Margaret Chan Generaldirektorin geworden ist. Die Legitimität und die Folgen ihrer drastischen Anti-Tabak-Politik sind bedenklich, wie ein Bericht des australischen Institute for Progress belegt:

        • Transparenz bleibt auf der Strecke: Während Treffen anderer UN-Organisationen von einem Höchstmaß an Offenheit und lebhaften Diskussionen geprägt sind, finden Versammlungen der WHO zum Thema Tabak hinter verschlossenen Türen statt. Bei den letzten Konferenzen in Moskau 2014 und jüngst in Neu-Delhi war die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen. Entschlüsse werden im Nachhinein bekannt gegeben – ohne jegliche Erläuterung, wie sie zustande kamen. Zum Vergleich: Bei der Klimakonferenz in Paris 2015 wurden sogar Entwurfstexte veröffentlicht und von rund 3.000 akkreditierten Journalisten diskutiert und bewertet.
        • Expertise geht verloren: Auch inhaltlich pflegt das WHO-Gremium ausschließlich den Dialog mit Gleichgesinnten, das heißt: Radikalgegnern von Tabakprodukten. Vertreter aus der Wirtschaft, Produzenten oder Konsumenten werden weder gehört noch beteiligt – obwohl sie einen wertvollen Beitrag zu Lösungsstrategien leisten können. Das Scheuklappendenken bleibt nicht folgenlos, wie teils krude Empfehlungen zeigen. So rät die WHO dem im Bürgerkrieg versinkenden Syrien im Juni 2016, Einheitsverpackungen („plain packaging“) für Zigaretten einzuführen und so die Gefahren durch Tabakkonsum in der Bevölkerung zu reduzieren.


        UMSETZUNGSZEITRAUM FÜR FEINSCHNITT ZU KNAPP BEMESSEN

        Während bei Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak sowie Zigarren/Zigarillos Rückverfolgbarkeitssysteme bis Mai 2024 aufzubauen sind, muss dies bei Feinschnitt bereits im Mai 2019 gewährleistet sein – das heißt in weniger als drei Jahren. Die für die Umsetzung notwendigen EU-Durchführungsrechtsakte zu technischen Standards und Sicherheitsmerkmalen werden im 4. Quartal 2017 veröffentlicht. Zu spät, denn erst bei Rechtssicherheit kann die Wirtschaft mit dem Aufbau eines Systems beginnen. Die Zeit, einen neuen Standard zu entwickeln und zu implementieren, ist mit rund 18 Monaten zu knapp: Neben den Tabakherstellern müssen sämtliche Händler, Lager- und Logistikunternehmen mit IT-Lösungen ausgestattet werden – andernfalls brechen etablierte Lieferketten weg. Um dies zu verhindern, muss die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die zu eng bemessenen Fristen zu verlängern.

        WEITERE KERNFORDERUNGEN:

        • Preiswirkungen berücksichtigen: Allein dem deutschen Mittelstand drohen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe. Das macht Schmuggelware noch attraktiver.
        • Kompatibilität gewährleisten: Das Rückverfolgbarkeitssystem muss auf international anerkannten, offenen Standards wie ISO beruhen – alles andere wäre ineffizient. Eine Beteiligung der Wirtschaft, beispielsweise im Rahmen der europäischen Normung, lehnt die EU-Kommission ab.
        • Praktikabilität wahren: Bestimmte Informationen wie der Versandweg sind oftmals während des Herstellungsprozesses noch nicht bekannt – alle Anforderungen müssen letztlich auch den Praxistest bestehen.

        „Die Tabakrahmenkonvention der WHO ist ein ‚Closed Shop‘, der den Ausschluss der Öffentlichkeit nutzt, um Debatten abzuwürgen.“

        Gary Johns, Direktor des Australian Institute for Progress, ehemaliger Arbeitsminister von Australien

        Die Öffentlichkeit muss draußen bleiben

        Während auf UN-Gipfeln in der Regel mehrere Tausend Journalisten und Beobachter vor Ort sind, finden wesentliche Sitzungen der WHOVersammlungen zum Thema Tabak unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

        Tabakprodukte:

        Pflichten und Verbote im Überblick 

        Die Tabakindustrie ist seit jeher eine stark regulierte Branche. So sieht das deutsche Recht Vorgaben für den Rohtabak, die Herstellung und den Transport vor. Auch zum Jugend- und Nichtraucherschutz gibt es weitreichende Regeln.

        Vor Ort:

        Die Cigarrenmanufaktur Villiger

        Waldshut-Tiengen im Schwarzwald: Das Schweizer Familienunternehmen Villiger produziert hier seit über 100 Jahren hochwertige Tabakerzeugnisse. Der Geschäftsführer Peter Witzke im Interview.

        WAS IST FÜR SIE ALS ZIGARRENHERSTELLER AKTUELL DIE GRÖSSTE HERAUSFORDERUNG

        Ganz klar die wachsende Regulierungswut. Wir werden mit immer mehr Rechtsvorschriften konfrontiert. Ein konkretes Beispiel: Das von der EU geplante Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakprodukte. Sollte die Regelung so kommen, ist das für uns als Mittelständler administrativ und technisch nicht umsetzbar. Die großen Zigarettenkonzerne können in ihre einheitlichen Produktionsbahnen investieren und den Prozess automatisieren. Die Hochleistungsmaschinen produzieren 20.000 Zigaretten pro Minute fix und fertig verpackt und codiert. Wir hingegen stellen eine Vielzahl von verschiedensten Produkt- und Packungsformaten vom kleinen Cigarillo bis zur handgerollten Zigarre her. Ein Zigarrenroller schafft an einem ganzen Tag ca. 120 Zigarren. Daten zu jeder einzelnen Zigarrenkiste müssten manuell erfasst werden. Damit hätten wir exorbitante laufende Kosten – in Summe rechnen wir mit mehreren Millionen Euro an Zusatzkosten.

        DAS PRINZIP DER RÜCKVERFOLGBARKEIT FÜR TABAK IST ABER AN SICH SINNVOLL?

        Eben nicht. Denn das Ziel der Regulierung – die Bekämpfung von illegalem Handel – wird völlig außer Acht gelassen. Zigarren werden nicht geschmuggelt, ganz einfach! Fragen Sie den Zoll: Die Probleme bestehen ausschließlich bei Zigaretten und Wasserpfeifentabak. Zudem hilft die Reglementierung der legalen Lieferkette nicht bei der Eingrenzung des Schwarzmarktes. Sie macht lediglich legale Produkte teurer und damit Schmuggel attraktiver.

        AUCH BEI DER UMSETZUNG DES DROHENDEN ZUSATZSTOFFVERBOTS GIBT ES PRAKTISCHE PROBLEME.

        Das kann man sagen. Wir haben noch immer keine Rechtssicherheit, weil das Verbot noch nicht rechtskräftig ist, aber irgendwann rückwirkend zum Mai 2016 gelten soll. Damit droht der Branche, dass sie ihre Produktion rückwirkend vernichten müssen, und das obwohl die wissenschaftliche Basis des Verbots fraglich ist.

        RAUCHT DENN HEUTE ÜBERHAUPT NOCH JEMAND ZIGARRE?

        Die Zigarre erlebt eine kleine Renaissance bei den Über-30-Jährigen: Die Nachfrage nach handgerollten Zigarren als Genussmittel steigt. Ich sehe darin eine bewusste Entscheidung für eine Entschleunigung in immer hektischeren Zeiten.

        PETER WITZKE
        Geschäftsführer Marketing & Vertrieb
        Villiger Söhne GmbH (D) und Villiger Söhne AG (CH)

        International erfolgreicher Mittelstand

        Das Schweizer Familienunternehmen in dritter Generation ist seit 1910 in Deutschland tätig. An den Standorten Waldshut-Tiengen und Bünde ist Villiger ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 480 Mitarbeiter, 1.700 sind es weltweit. Mehr als die Hälfte der Produktion ist für den Export bestimmt, 90 Prozent des weltweiten Absatzes wird in Deutschland hergestellt.


        Politikbrief 2/2016

        Genussmittel:

        Wie viel Information darf es sein?

        Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können, heißt es im Koalitionsvertrag. Ein richtiger Ansatz. Doch bei der Tabakregulierung setzt die Politik auf Bevormundung anstatt auf Aufklärung – dies droht nun auch anderen Genussmitteln.

        Welches Bild hat die Politik vom Bürger? Durch welche Maßnahmen will die Politik die Verbraucher schützen? Die Wissenschaft unterscheidet hier im Wesentlichen zwei unterschiedliche Perspektiven, die völlig gegensätzliche Maßnahmen zur Folge haben:

        1. Mündige Verbraucher treffen gute Entscheidungen: Den Menschen wird zugetraut, Alternativen abzuwägen, autonom zu entscheiden und zu lernen. Die Bereitstellung von Informationen steht im Mittelpunkt einer stärkenden Verbraucherpolitik.

        2. Unmündige Verbraucher brauchen beschützenden Staat: Individuen wird die Fähigkeit zu rationalen Entscheidungen abgesprochen, sie werden als hilflos und schutzbedürftig angesehen. Deshalb setzt die Politik nicht auf Aufklärung, sondern versucht den Verbraucher über die Gefühlsebene zu leiten. Die Präferenzen des Staates sind hierbei maßgeblich.

        PARADIGMENWECHSEL IN DER TABAKPOLITIK

        Trotz des Bekenntnisses zur Entscheidungsfreiheit der Verbraucher hat sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zum Tugendwächter aufgeschwungen. Bei Tabakprodukten ist nicht mehr die Information über das Produkt das Ziel, sondern die emotionale Beeinflussung des Bürgers. Die bisher verpflichtenden Angaben zum Nikotin- und Teergehalt auf der Verpackung wurden im Mai verboten und durch großflächige Schockbilder ersetzt. Die Folge: Der Kunde hat keine Möglichkeit mehr, Produkte zu vergleichen. So sind keine aufgeklärten Kaufentscheidungen mehr möglich. Die Tabakwirtschaft setzt sich hingegen für die Freiheit erwachsener Konsumenten ein: Sie möchte sachlich über Tabakprodukte und Risiken informieren und unterstützt den Jugendschutz.

        GESELLSCHAFTLICHE DISKUSSION ÜBER VERBRAUCHERLEITBILD NOTWENDIG

        Fakt ist: Tabakprodukte sind legale und rechtmäßige Erzeugnisse. Herstellung, Vertrieb und Genuss sind erlaubt. Gleichsam zieht der Staat alle Register, um Raucher und die Hersteller von Tabakwaren in die Schmuddelecke zu drängen. Der VdR spricht sich klar gegen solche Erziehungsmaßnahmen aus. Notwendig ist eine gesellschaftspolitische Debatte, in der das Leitbild des mündigen Bürgers stärker in den Mittelpunkt rückt. Dabei handelt es sich keineswegs um ein reines Tabak-Thema: Auch andere Genussmittel wie Alkohol und Zucker geraten zunehmend ins Fadenkreuz einer autoritären Gesundheitspolitik.

        Charakteristische Aromen:

        EU-Vorgaben umsetzen

        In den Leitlinien für bessere Rechtsetzung empfiehlt die EU-Kommission, EU-Vorgaben 1:1 in nationales Recht umzusetzen. Bei der Tabakproduktrichtlinie weicht die Bundesregierung jedoch davon ab und plant, charakteristische Aromen vollständig zu verbieten. Besonders betroffen: mittelständische Unternehmen.

        Die EU-Kommission will Hindernisse im europäischen Binnenmarkt abbauen. Daher rät sie den Mitgliedstaaten, EU-Richtlinien 1:1 in nationales Recht umzusetzen. Nur so werden Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen – abweichende Rechtsgrundlagen verhindern Chancengleichheit. Europaweit einheitliche Regeln sind zudem zentral für die Förderung eines innovativen Mittelstandes, da dieser in besonderer Weise von identischen Standards profitiert.

        TABAKAROMEN: BUNDESREGIERUNG VERSCHÄRFT EU-VORGABEN

        Die deutsche Politik hält sich nicht an dieses Prinzip – trotz eines anderslautenden Bekenntnisses im Koalitionsvertrag. Ein Beispiel sind Zusatzstoffe bei Tabakprodukten. Die EU-Tabakproduktrichtlinie hat explizit Ausnahmen vom Verbot charakteristischer Aromastoffe in Zigarren/Zigarillos, Pfeifen-, Kau- und Schnupftabaken zugelassen. Die vorgesehene Änderung der deutschen Tabakerzeugnisverordnung verbietet das jedoch. Die Bundesregierung stellt sich damit gegen die vom EU-Gesetzgeber beabsichtigte Ausnahmeregelung.

        FEHLGELEITETE POLITIK KORRIGIEREN

        Eine solche Politik gegen den EU-Willen ist in mehrfacher Hinsicht verfehlt:

        • Wettbewerbsverzerrung: Die vorgesehene Regelung schadet heimischen Tabakherstellern. Denn die größtenteils familiengeführten VdR-Mitgliedsunternehmen produzieren für den deutschen Markt über 90 Prozent des Pfeifentabaks und nahezu 100 Prozent der Schnupf- und Kautabake.
        • Willkür: Die wissenschaftliche Grundlage des Verbotes zusätzlicher Stoffe ist unklar. Die angelegten Kriterien sind nicht transparent.
        • Verbraucherfeindlich: Konsumenten deutscher Tabakerzeugnisse legen Wert auf Individualität. Genussraucher können aus einem Sortiment von Hunderten von Pfeifen-, Kau- und Schnupftabakmarken wählen. Die Politik würde diese Vielfalt ohne Not begrenzen.

        Der VdR fordert daher eine Tabakerzeugnisverordnung entsprechend der europäischen Regelung: Zigarren/Zigarillos, Pfeifen, Kau- und Schnupftabake sollten weiter mit charakteristischen Aromen in Verkehr gebracht werden dürfen.

        Rückverfolgbarkeitssystem:

        Nächstes Debakel droht 

        Bei mittelständischen Tabakherstellern stehen derzeit die Maschinen still – die Konsequenz eines zu knappen Umsetzungszeitraums für neue EU-Verpackungsvorgaben. Für das ab 2019 verpflichtende System zur Rückverfolgbarkeit zeichnen sich ähnliche Folgen ab: Technische Details werden zu spät gesetzlich geregelt.

        Die WHO will illegalen Handel mit Tabakwaren mittels verpflichtender Rückverfolgbarkeitssysteme eindämmen: Für den Zoll soll die Herkunft des Tabaks bei Kontrollen sofort ersichtlich sein. Die EU hat mit der Tabakproduktrichtlinie den Anwendungsbereich gegenüber den WHO-Maßgaben deutlich erweitert: Sie nimmt auch die Versandwege zu Zwischen- und Einzelhändlern in den Fokus. Bei Lieferungen von wenigen Feinschnittbeuteln stellt sich die Frage, ob angesichts des Aufwands die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

        POLITIKER FOLGEN KRITIKLOS DER DOKTRIN DER WHO

        Trotz derartiger Alarmsignale gilt die WHO nach wie vor als Mutter Teresa der Gesundheitspolitik – auch wenn es um den Umgang mit Tabakprodukten geht. Ihre Empfehlungen werden oftmals kritiklos übernommen. Auch in Deutschland, wie das Beispiel Tabakwerbung zeigt: Tabakgegner leiten aus Artikel 13 der WHO-Tabakrahmenkonvention eine völkerrechtliche Verpflichtung zu einem umfassenden Verbot ab. Eine solche Einschränkung unterliegt jedoch einem nationalen Verfassungsvorbehalt.

        Angesichts der bestehenden massiven Regulierung wären weitere Einschränkungen grundgesetzwidrig, denn Wirtschaftswerbung genießt den Schutz der Meinungsfreiheit und der Berufsfreiheit. Die WHO-Vorgaben verpflichten folglich nicht zu einem Totalwerbeverbot für Tabakprodukte.

        Jugendschutz:

         Präventionsmaßnahmen wirken 

        Die Maßnahmen der Tabakwirtschaft zum Jugendschutz sind voll wirksam. Die Quote jugendlicher Raucher befindet sich auf ihrem niedrigsten Niveau. Weitere Fortschritte sind möglich – wenn die Politik bestehende Regeln konsequent überwacht.

        Deutsche Tabakhersteller und die Politik sind mit ihren Präventionsmaßnahmen erfolgreich: Der Anteil der Raucher unter den 12- bis 17-Jährigen ist zwischen 2001 und 2015 von 27,5 auf 7,8 Prozent zurückgegangen. Die Quote der Jugendlichen, die noch nie geraucht haben, wuchs im selben Zeitraum von 41 auf 79 Prozent.

        KEIN TABAK FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

        Der bewährte Ansatz: Nur informierte Erwachsene sind in der Lage, die Risiken des Tabakrauchens abzuwägen und sich bewusst für oder gegen den Konsum zu entscheiden. Gemäß Jugendschutzgesetz darf der Tabakkonsum den unter 18-Jährigen nicht gestattet werden – das Mindestalter wurde 2007 auch auf Drängen der Tabakhersteller um zwei Jahre heraufgesetzt. Entsprechend richten sich sämtliche Marketing- und Werbeaktivitäten der VdR-Mitglieder seit vielen Jahren ausschließlich an Erwachsene. Beleg dafür ist beispielsweise, dass sie nicht in Sportstätten, in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Jugendzentren sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln werben. Die „rauchfrei“-Jugendkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begrüßt der VdR ausdrücklich.

        LÄNDER GEFORDERT BEI KONTROLLE GESETZLICHER REGELUNGEN

        Zum wirkungsvollen Schutz gehört, dass Minderjährige konsequent und ausnahmslos keinen Zugang zu Tabakprodukten erhalten. Das Jugendschutzgesetz sieht dazu folgende Regelungen vor:

        • Zigarettenautomaten dürfen nur mit technischen Vorrichtungen zur Altersverifizierung aufgestellt werden.
        • An allen anderen Verkaufsstellen dürfen Tabakwaren nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden.

        Um den positiven Trend zu einer rauchfreien Jugend fortzuführen, ist die Politik gefordert: Derzeit wird die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes von den Bundesländern nicht systematisch kontrolliert – sowohl im Hinblick auf das öffentliche Rauchen als auch den Tabakverkauf. Es ist nicht ersichtlich, warum Gaststätten stichprobenartig von den Behörden überprüft werden, während die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nicht kontrolliert wird.

        Vor Ort:

        Pöschl Tabak in Geisenhausen bei Landshut

        Gegründet 1902, familiengeführt und erfolgreicher bayerischer Mittelstand – das ist das Traditionsunternehmen Pöschl Tabak. Ein Gespräch mit Geschäftsführer Patrick Engels.

        SEIT MAI GREIFT DIE TABAKPRODUKTRICHTLINIE. WAS BEDEUTET DAS FÜR PÖSCHL?
        „Wir stemmen gerade ein Mammutprojekt. Im laufenden Betrieb rüsten wir alle Verpackungsmaschinen um. Wir entwickeln rund 17.000 neue Layouts und machen uns Gedanken, wie wir die abwechselnden Motive künftig verarbeiten können. Wir haben nur deshalb keinen Produktionsstopp, weil wir bereits Ende 2015 mit der Umstellung begonnen haben. Da gab es vom Gesetzgeber noch gar keine Rechtssicherheit. Die Politik hat uns voll ins Risiko gehetzt. Das ist doch ein Skandal, oder?“

        WELCHE KONSEQUENZEN ERWARTEN SIE FÜR DEN TABAKMARKT?
        „Erstens sehen wir einen harten Eingriff in den Wettbewerb. Die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie wird allein unser Haus in toto einen zweistelligen Millionenbetrag kosten, und das ohne Aussicht auf Return on Investment. Es ist klar, dass die internationalen Tabakkonzerne solche Kosten leichter schultern können. Kleine Tabakproduzenten können da auf der Strecke bleiben, Marken unrentabel und eingestellt werden. Zweitens werden illegale Zigaretten attraktiver. Der Fälscher kann EU-Richtlinien ja ignorieren und weiter die gewohnten Schachteln vertreiben. Und die Preisschere zwischen legalen und illegalen Produkten wird noch weiter auseinander gehen – schließlich können wir die Umstellungskosten nicht einfach so schlucken.“

        WELCHE PERSPEKTIVEN SEHEN SIE FÜR IHR UNTERNEHMEN?
        „Unsere über 113-jährige Geschichte ist geprägt von solidem Wirtschaften. Das Prinzip des vorsichtigen Kaufmannes wurde mir seit Kindesbeinen eingeimpft. Dazu gehört, nicht um jeden Preis Wachstum zu forcieren, sondern das Geschäft kontinuierlich auszubauen. Hier sind wir mit unseren Produkten auf einem guten Weg. Für den Unternehmenserfolg ist aber mindestens genauso wichtig, dass unsere Mitarbeiter hervorragende Arbeit leisten. Das macht mich stolz und zuversichtlich.“

        UND WAS WÜNSCHEN SIE SICH FÜR DIE ZUKUNFT?
        „Um den Bogen mal etwas weiter zu spannen: Ich hoffe sehr, dass Deutschland auch weiter ein tolerantes Land bleibt, in dem die Bürger ihre Freiheiten ausleben können. Da habe ich im Moment nämlich Sorge. Die Politik schreibt den Bürgern immer mehr vor. Das erlebe ich bei Tabakprodukten täglich. Und das ist nicht in Ordnung. Rund ein Viertel der Erwachsenen raucht gern. Das sollte die Politik respektieren. Ich will keinen Nanny-Staat.“


        Politikbrief 1/2016

        Totalwerbeverbot:

        Alle Fakten auf einen Blick

        Informationen zum Sachstand, Betroffenen, Auswirkungen und unser Votum.

        SACHSTAND

        • Der deutsche Gesetzgeber fordert ein Totalwerbeverbot für Tabakprodukte.
        • Folgen für ein legales Produkt:
           
          • Keine Plakatwerbung
          • Keine Kinowerbung
          • Außenwerbung ist komplett verboten
          • Innenwerbung ist komplett verboten*
          • Neue Produkte dürfen nicht mehr beworben werden
          • Es wird keine Produktinnovationen mehr geben, wenn diese nicht mehr kommuniziert werden dürfen
        • Wie soll sich der Konsument noch über Produkteigenschaften ohne Angabe wesentlicher Charakteristika informieren?

        BETROFFENE

        • Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen (insbesondere KMU)
        • Einzelhandel wie z.B. Supermärkte, Tankstellen, Kioske

        AUSWIRKUNGEN

        • Marktabschottung
        • Monopolisierung zugunsten bekannter internationaler Marken
        • Zerstörung mittelständischer Traditions- und Kultmarken
        • Dramatische Verringerung des Markenportfolios zulasten der Produktvielfalt des Mittelstands
        • Zerstörung der Stärken des Mittelstands

        VOTUM

        • Außen- und Kinowerbung sind weiterhin rechtlich zulässig
        • Beibehaltung von Kundenkommunikation und -information für ein legales Produkt

         
        *Ausnahme: Fachhandel – Begriff ist allerdings nicht gesetzlich definiert.

        Verbraucher- versus Gesundheitsschutz:

        Schlagseite vermeiden

        Ob Elektrogerät oder Versicherungspolice: Seit Jahren erweitert der Gesetzgeber die Informationspflichten für Hersteller und Anbieter. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist das sinnvoll. Doch ausgerechnet bei Tabakprodukten vollzieht die Politik unter dem Banner des Gesundheitsschutzes eine zweifelhafte Rolle rückwärts.

        KEINE KOMMUNIKATION GEGENÜBER MINDERJÄHRIGEN

        Bereits heute unterliegen die Werbemöglichkeiten über Tabakprodukte erheblichen Einschränkungen. So darf in Internet, Fernsehen und Printmedien nicht für Tabakprodukte geworben werden, im Kino ist Tabakwerbung vor 18 Uhr verboten. Diese Beschränkungen dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz von Jugendlichen. Minderjährige dürfen nicht zum Rauchen angeregt werden. Der VdR und seine Mitglieder unterstützen diese Prämisse seit jeher.

        INFORMATION MUSS MÖGLICH BLEIBEN

        Aber jenseits von Werbung braucht der Konsument die Möglichkeit, sich zu informieren: Welche Geschmacksrichtung hat der Tabak? Wo kommt er her und wie wird er angebaut? Wie hoch sind die Teer- und Nikotinwerte? Diese Fragen spiegeln das Interesse der Kunden an wesentlichen Kaufkriterien wider. Noch dürfen die Verpackungen darüber teilweise Auskunft geben. Mitte Mai 2016 ist damit Schluss: Verpackungen von Feinschnitt und Zigaretten dürfen dann diese Angaben nicht mehr aufweisen. Ein zweifelhafter Ansatz – ebenso könnte man untersagen, auf Bier-, Wein- und Spirituosenflaschen den Alkoholgehalt anzugeben oder das Material von Bekleidungsstücken auszuloben.

        Dahinter steht die Vorstellung, dass jede Form von objektiver Information über Tabakprodukte Werbung ist. Eine ähnliche Gleichsetzung gibt es bei keinem anderen Produkt. Insbesondere die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verfolgt diesen Ansatz. Ihr Ziel lautet, sämtliche Werbung – sprich: Information – rund um Tabakprodukte zu verbieten. Für Deutschland kein sinnvoller Weg:

        • Ein Höchstmaß an Information ist der wirksamste Verbraucherschutz. Nur wer informiert ist, kann entscheiden. Dieser Grundsatz darf nicht gesundheitspolitischen Aspekten geopfert werden.
        • Weitere Einschränkungen der Informationsmöglichkeiten sind verfassungswidrig, denn sie verletzen u.a. das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes. Selbst die weltweit geltende WHO-Tabakrahmenkonvention beinhaltet in diesem Fall ausdrücklich einen Verfassungsvorbehalt. Damit muss Deutschland keine Gesetze erlassen, die gegen die Verfassung verstoßen.

          Steueraufkommen:

          Tabakprodukte bescheren dem Bund 15 Milliarden Euro

          Bundesfinanzminister Schäuble konnte 2015 Überschüsse in Höhe von 12,1 Milliarden Euro verbuchen. Geld, das angesichts der anstehenden Herausforderungen dringend benötigt wird. Einen wichtigen Beitrag leistet die Tabakindustrie: Die Unternehmen führten 2015 rund 15 Milliarden Euro Tabaksteuer an den Bund ab. Das entspricht gut 2,5 Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Damit dies so bleibt, muss die Politik maßvoll regulieren.

          TABAK: VIELFALT MADE IN GERMANY

          Der deutsche Tabakmarkt ist von einer enormen Vielfalt geprägt – von der Zigarette über Kautabak und Zigarren/Zigarillos bis hin zu Pfeifen- und Schnupftabak. Mehrere tausend Einzelartikel führen die deutschen Traditionshersteller in ihrem Angebot. Die weit überwiegende Mehrheit der VdR-Mitglieder zählt zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), denen die Politik regelmäßig Unterstützung zusichert.

          DEUTSCHE TABAKINDUSTRIE STÄRKEN

          Umso wichtiger ist es, in der politischen Rahmensetzung die Besonderheiten des Marktes zu berücksichtigen:

          • Vielfalt erfordert maßgeschneiderte Regulierung: Die verschiedenen Tabakprodukte unterscheiden sich erheblich. Dies hat die Politik in Brüssel und Berlin stets berücksichtigt. Unverständlich ist daher, warum die EU nun von diesem Prinzip abweicht und in der Tabakproduktrichtlinie völlig unrealistische Anpassungsfristen für die Hersteller etwa von Feinschnitttabaken vorsieht – und zahlreiche mittelständische Unternehmen damit in den Ruin treibt.
          • KMU nicht mit Bürokratie überlasten: Die kleinen und mittelständischen Betriebe – ihre Mitarbeiterzahlen variieren zwischen fünf und mehreren Hundert – können komplizierte bürokratische Anforderungen deutlich schwerer erfüllen als internationale Tabakkonzerne. Hier gilt es, Regulierungen schlank und verständlich zu halten und, wenn möglich, sinnvolle Ausnahmen für KMU zu gewähren.

            Neue Leitlinien zur Rechtsetzung:

            Für die EU von größter Bedeutung

            Die EU regelt immer weitere Teile der Wirtschaft. Doch die Gesetzgebungsprozesse sind oft ineffizient, das EU-Recht für Anwender, Unternehmen und Bürger schwer verständlich. Damit wird das Misstrauen der Bürger in die EU zusätzlich erhöht. Mit den Ende 2015 beschlossenen Leitlinien für eine bessere Rechtssetzung will die EU-Kommission gegensteuern.

            EU-KOMMISSION WILL EFFIZIENTERE UND VERSTÄNDLICHERE RECHTSETZUNG

            Die wichtigsten Maßnahmen des Kommissionsvorschlages im Überblick:

            • Evaluierung: Der sogenannte Ausschuss für Regulierungskontrolle ist neuerdings zuständig für die zentrale Qualitätssicherung. Er unterstützt die Folgenabschätzungen der EU-Kommission und evaluiert deren Arbeit. Der Ausschuss wurde am 1. Juli 2015 gegründet und ersetzt den früheren Ausschuss für Folgenabschätzung. Zudem können Verbände, Unternehmen oder Bürger über die internetbasierte REFIT-Plattform Vorschläge machen, welche Rechtsvorschriften verbessert werden sollen.
            • Folgenabschätzung: Damit geplante Gesetze später reibungslos in die Praxis umgesetzt werden können, bindet die EU in Zukunft alle betroffenen Interessengruppen in Form von Konsultationen schon in der Entwurfsphase ein. Diese können dann innerhalb von acht Wochen zu einem Vorschlag Stellung nehmen.
            • Verständlichkeit: Erstmals ist das ausdrückliche Ziel genannt, Rechtsvorschriften „verständlich und klar“ zu formulieren, um dadurch den Aufwand für Unternehmen, Verwaltungen und Bürger zu reduzieren. Dabei soll auch auf Empfehlungen aus der REFIT-Plattform zurückgegriffen werden.

             

            EU-REGULIERUNGEN 1:1 IN NATIONALES RECHT UMSETZEN

            Darüber hinaus rät die Kommission den Mitgliedstaaten, EU-Rechtsvorgaben künftig ohne Abweichungen in nationales Recht umzusetzen. Möchte ein Staat dies dennoch tun, muss er dies in Brüssel begründen. Ein richtiges Signal, denn uneinheitliche Standards behindern den Binnenmarkt und schaffen unnötigen Verwaltungsaufwand bei Unternehmen.

            Zu Recht hat sich auch die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, EU-Recht 1:1 umzusetzen. Doch die Praxis sieht anders aus, was an der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie sehr deutlich wird: Hier klaffen die Vorgaben der Richtlinie und die deutschen Umsetzungsvorschriften teilweise sehr weit auseinander, indem bestimmte Regelungen sogar noch verschärft werden.

            Vor Ort:

            Lübecker Tabakfabrik in achter Generation

            Deutsche Tabakhersteller sind zäh. Die meisten Betriebe arbeiten seit vielen Jahrzehnten. Ein schillerndes Beispiel ist von Eicken: Das Unternehmen besteht seit 1770 – Fragen an Marc von Eicken, Geschäftsführer in achter Generation.

            IN DEUTSCHLAND IST IHR UMSATZ 2015 UM RUND 30 PROZENT GESTIEGEN – WIE DAS?

            Erstens besetzen wir mit attraktiven Produkten Nischen, die die großen Marktteilnehmer aufgrund ihrer Globalisierungsstrategien nicht besetzen. Mit Marken wie Pepe oder Manitou gehören wir zum Beispiel zu den Pionieren bei der Produktion von hochwertigen Tabaken ohne die Zugabe von weiteren Zusatzstoffen. Bei Manitou geht es sogar so weit, dass die Tabakpflanzen nie mit Pestiziden oder künstlichen Düngemitteln in Berührung kommen. Zweitens setzen wir auch bei preiswerteren Marken wie Burton auf höchste Qualität – und dies nicht nur bei den verwendeten Tabaken. So werden wir seit 2013 nach dem internationalen Food Standard 6 zertifiziert – diesem Prozedere stellen sich eigentlich nur Lebensmittelhersteller. Darüber hinaus werden alle Tabakprodukte ohne Tierversuche und die zusatzstofffreien Produkte sogar vegan hergestellt.

            DAS KLINGT ABER SCHON ETWAS NACH EINEM PR-GAG.

            Ein PR-Gag zielt doch immer auf den kurzfristigen Effekt ab. Das kann man uns bestimmt nicht unterstellen. Die Zertifizierung hilft dabei, unsere internen Abläufe zu optimieren, und unterstreicht den Qualitätsanspruch an unsere Produkte. Zusatzinformationen wie die Produktion ohne Zusatzstoffe oder die Verwendung von Tabaken aus nachhaltiger Landwirtschaft sind Informationen, die unsere Kunden einfordern und zur Kaufentscheidung beitragen.

            ABER WOZU? BALD DÜRFEN SIE DAS DOCH GAR NICHT MEHR KOMMUNIZIEREN?

            Ja, in wenigen Wochen dürfen wir auf den Verpackungen und Werbemitteln tatsächlich nicht mehr vermerken, welche Qualität der Tabak aufweist. Aus meiner Sicht ist das ein Unding: Die Politik schreibt den Verbrauchern vor, worüber sie sich informieren dürfen. Über die Anbaumethoden von Tabak oder die nicht vorhandenen Zusatzstoffe und Abrauchwerte sollen sie zukünftig in Unkenntnis gelassen werden.

            Aber wir haben starke Marken aufgebaut und ich bin zuversichtlich, dass die Kunden uns die Treue halten – auch ohne die Kommunikation über Produktvorteile. Trotz der tabakfeindlichen Stimmungslage werden wir unseren Optimismus nicht verlieren. In einem schwierigen Marktumfeld werden sich neue Möglichkeiten auftun. Wir sind in jeder Hinsicht so aufgestellt, dass wir diese für uns nutzen können.


            Politikbrief 1/2015

            Tabak und Verbraucherschutz:

            Differenzierung unerlässlich

            Tabak ist nicht gleich Zigarette: Der Markt zeichnet sich durch vier verschiedene Produktkategorien und eine große Vielfalt von Herstellern aus. Diese Unterschiede hat die Politik stets berücksichtigt. Eine mögliche Abkehr von dieser Praxis bedroht nun die mittelständische deutsche Tabakwirtschaft.

            WELCHE DIFFERENZIERUNGSMERKMALE SIND FÜR DIE DEUTSCHE RAUCHTABAKINDUSTRIE BESONDERS RELEVANT?

            • Mittelstand ist Vielfalt und Innovation: Die Mitglieder des VdR zählen fast vollständig zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und sind zum Großteil familiengeführt. Sie bilden die gesamte Vielfalt der verfügbaren Tabakspezialitäten ab – vom Kautabak über die Zigarre und den Zigarillo bis zum Pfeifen- und Schnupftabak. Die deutschen Mittelständler sind auf dem Weltmarkt erfolgreich: Durch Innovationen erreichen sie einen Exportanteil von etwa 30 Prozent bei Feinschnitt und über 40 Prozent bei Pfeifentabak. Dabei tragen diese regional verwurzelten Betriebe eine hohe Verantwortung gegenüber der Belegschaft – die Mitarbeiterzahlen variieren zwischen fünf und mehreren Hundert. Komplizierte bürokratische Anforderungen können die deutschen KMU deutlich schwerer erfüllen als internationale Tabakkonzerne, die zehntausende Mitarbeiter und eine Marktkapitalisierung im dreistelligen Milliardenbereich aufweisen.
            • Handwerk statt Massenfertigung: Die Produktion von ursprünglichen Tabakerzeugnissen, wie Pfeifentabak und Zigarren, erfordert bei der manuellen Mischung unterschiedlicher Tabaksorten eine hohe Handwerkskunst, zum Teil von moderner Technologie unterstützt. Die Herstellungsverfahren sind weit entfernt von der Massenproduktion bei Zigaretten.
            • Genuss- statt Kettenraucher: Die Konsumenten deutscher Tabakerzeugnisse legen großen Wert auf Individualität. Sie haben eine unvergleichliche Sortimentsvielfalt zur Auswahl: rund 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabake und 100 Kau- und Schnupftabakprodukte. Zahlen des Eurobarometers zeigen unmissverständlich, dass Pfeifen- und Zigarrenkunden deutlich seltener rauchen als Konsumenten von Zigaretten.

            Die verschiedenen Tabakprodukte und Hersteller unterscheiden sich damit deutlich voneinander. Dies hat die Politik in Brüssel und Berlin jahrelang berücksichtigt, zum Beispiel bei Fragen der Übergangs- und Abverkaufsfristen. Dies muss nun auch bei der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie geschehen, um die Vielfalt der deutschen Tabakkultur und deren mittelständischen Tabakwirtschaft zu erhalten.

            Tabakproduktrichtlinie:

            Politik muss Verlässlichkeit bieten

            Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag EU-Vorgaben grundsätzlich 1:1 umsetzen. Der aktuelle Entwurf zur nationalen Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie missachtet dieses Prinzip – mit weitreichenden Konsequenzen für deutsche Tabakhersteller.

            ZAHLREICHE ABWEICHUNGEN VON EU-VORGABEN GEPLANT

            Die Entwürfe des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für ein Umsetzungsgesetz und eine entsprechende Verordnung sehen elementare Änderungen gegenüber der Richtlinie vor:

            • Bildwarnhinweise: Die Richtlinie lässt offen, ob auf den Verpackungen von Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos umfangreiche Bildwarnhinweise aufgedruckt werden müssen. Anders als in Spanien, Portugal oder Kroatien übt das BMEL diesen Ermessensspielraum nicht wie ursprünglich bekundet aus.Folge: Obwohl Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos insgesamt weniger als fünf Prozent des deutschen Tabakmarktes ausmachen, muss das Nischensegment entsprechend BMEL-Zahlen mit über 34 Millionen Euro rund 53 Prozent der Gesamtkosten bei Bildwarnhinweisen tragen.
            • Beratungsverbot: Kunden wollen bei Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos eine gute Beratung. Dies gilt umso mehr, da auf den Verpackungen nicht einmal mehr die Geschmacksrichtungen ausgelobt werden dürfen.Folge: Der Entwurf des BMEL läuft darauf hinaus, jede produktbezogene Beratungsleistung im Fachhandel zu verbieten.
            • Zusatzstoffe: Die Richtlinie definiert Mitteilungspflichten für bestimmte Zusatzstoffe. Mit dem Wörtchen „insbesondere“ eröffnet der BMEL-Entwurf nun die Möglichkeit, unbegrenzt Studien zu Inhaltsstoffen anzufordern.Folge: Unkalkulierbare Kosten.
            • Mentholhaltige Tabakprodukte: Im Referentenentwurf ist vorgesehen, sämtliche Tabakwaren mit Mentholaroma vier Jahre früher zu verbieten als von der EU gefordert.Folge: Die Produkte werden stärker denn je illegal ins Land geschmuggelt und dem Fiskus entgehen erhebliche Steuereinnahmen.

             

            KURS HALTEN

            Insgesamt verschärft der Referentenentwurf des BMEL die Vorgaben der EU. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die Richtlinie 1:1 umzusetzen und Ermessensspielräume mittelstandsfreundlich auszuschöpfen – überlebenswichtig für die mittelständischen deutschen Tabakunternehmen.

              Fristenregelung:

              Technische Machbarkeit berücksichtigen

              Ende April 2014 hat die EU-Kommission die Tabakproduktrichtlinie verabschiedet. Geschehen ist dann lange nichts. Zahlreiche Details zur geforderten Umsetzung sind völlig offen – und eine zeitgerechte Umsetzung damit rein praktisch nicht möglich.

              UMSETZUNG: 18 STATT 5 MONATE REALISTISCH

              In Deutschland werden wesentliche Aspekte zur EU-Tabakproduktrichtlinie erst Anfang 2016 in Kraft treten. Das betrifft zum Beispiel Details zu den Warnhinweisen. Das Problem: Bereits zum 20. Mai 2016 soll die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Völlig unverschuldet geraten die Tabakproduzenten somit in die Bredouille, denn eine Umstellung innerhalb der verbleibenden fünf Monate von Januar bis Mai ist den Herstellern von Feinschnitt, Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos technisch nicht möglich.

              Beispiel: Pfeifentabak ist kein Massenprodukt. Die Verpackungen gibt es, im Gegensatz zur Zigarette, in zahllosen verschiedenen Formaten. Sie alle umzurüsten braucht Zeit, zumal es nur wenige Maschinenbauunternehmen gibt, die darauf spezialisiert sind – ein erheblicher Auftragsstau ist absehbar.

              Die Leipziger Hochschule HTWK hat berechnet, dass die Hersteller von Feinschnitt ab dem Tag der Rechtssicherheit einen Umstellungszeitraum von 18 Monaten benötigen. Die Fünf-Monats-Frist gleicht einem Produktionsverbot.

              TEURE VERNICHTUNG QUALITATIV HOCHWERTIGER PRODUKTE

              Hinzu kommt, dass Tabakerzeugnisse, die vor dem 20. Mai 2016 hergestellt wurden, danach lediglich noch ein Jahr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dabei lagern Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak sowie Zigarren/Zigarillos ohne Qualitätsverlust oftmals zwei bis drei Jahre in den Regalen der Einzelhändler. Sollte es wie geplant ein frühes Verkaufsverbot geben, müssen diese Produkte kostenpflichtig vernichtet werden.

              Das bedeutet für die kleinen und mittleren Unternehmen hohe Kosten, einen unsinnigen Bürokratieaufwand und eine enorme Ressourcenverschwendung. Es ist unverständlich, weshalb der Gesetzgeber diese Besonderheit nicht berücksichtigt. Wie bei allen (!) vorangegangenen Regulierungen sollte für Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak sowie Zigarren/Zigarillos ein unbefristeter Abverkauf gelten.

              Beratung:

              Raucher ohne Anspruch auf informativen Verbraucherschutz?

              Im Verbraucherschutz gilt der Grundsatz: Die Kunden müssen möglichst einfach nachvollziehen können, was sich hinter einem Produkt verbirgt. Ausgerechnet im vielfältigen Feld der Tabakprodukte wird dies nun jedoch torpediert und ins Gegenteil verkehrt.

              BÄRENDIENST FÜR DEN VERBRAUCHERSCHUTZ

              Kernaufgabe des Verbraucherschutzes ist für ein Höchstmaß an Informationen zu sorgen. Damit soll der Kunde in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung zu treffen. Ein gutes Beispiel dafür sind die umfassenden Kennzeichnungspflichten im Lebensmittelbereich. Damit Verbraucher wissen, was sie essen und trinken, müssen auf zahlreichen Lebensmittelverpackungen detaillierte Angaben zu allergenen Stoffen, Nährwerten und Herkunft vermerkt werden. Den Herstellern steht zudem frei weitere Informationen, beispielsweise zur Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe, darzustellen.

              Doch ausgerechnet bei Tabakprodukten wird dieser Politikansatz über Bord geworfen. Informationen zur Gentechnikfreiheit der Rohstoffe, zu im Anbau verwendeten Pestiziden oder zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen werden verboten! Den Verbrauchern werden damit qua Gesetz wesentliche Informationen vorenthalten und die Hersteller können Qualitätskriterien nicht mehr als Auswahlentscheidung in den Vordergrund stellen – ein Irrsinn. Besonders bedenklich: Teer- und Nikotinwerte – die in vormaligen Richtlinien vom Gesetzgeber ausdrücklich als notwendige Produktinformation vorgeschrieben wurden – dürfen ab Mitte Mai 2016 nicht mehr ausgewiesen werden.

              FACHBERATUNG WEITER ERMÖGLICHEN

              Verschärfend kommt hinzu, dass laut Gesetzentwurf selbst im Fachgeschäft an erwachsene Raucher keine kostenlosen Proben mehr abgegeben werden dürfen. Im schlimmsten Fall dürfen die Händler ihren Kunden nicht einmal mehr den Tabak zeigen oder sie daran riechen lassen. Dabei möchte der Kunde die oft sehr teuren Tabakprodukte, die sich auch erheblich voneinander unterscheiden, vorab testen. Die rund 7.000 Tabakfachhändler mit ihren 25.000 Mitarbeitern bieten durchschnittlich 200 Marken und die dafür notwendigen Beratungsleistungen an.

              Der VdR plädiert dringend dafür, dass der Fachhandel auch weiter Proben von Feinschnitt, Pfeifentabak und Zigarren/Zigarillos kostenlos abgeben darf. Dies ist auch eine Frage des Selbstbestimmungs- und Informationsrechtes mündiger Bürger.

              Vor Ort:

              Die Berliner Tabak-Manufaktur Planta

              Wittenau, mit der S1 20 Minuten von Berlin-Friedrichstraße entfernt. Hier verarbeitet das Familienunternehmen Planta täglich einige Tonnen Tabak. Ein Gespräch mit Dr. Ellen Stiller, Geschäftsführerin von Planta, über Tradition, Chancen und Gefahren.

              WIE KOMMT MAN DARAUF, IN TABAK ZU MACHEN? UND DANN AUCH NOCH IN BERLIN?

              „Die große Leidenschaft meines Vaters Manfred Obermann war und ist es, den perfekten Tabak zu entwickeln. Bei der Unternehmensgründung 1956 sah er in Berlin gute Marktchancen. Noch heute profitiert das Unternehmen von seinem Wissen über Tabak und seinem Verständnis von Markttrends.“

              WELCHE PERSÖNLICHEN GRÜNDE SPRECHEN FÜR TABAK?

              „Schon als Kind habe ich im Betrieb immer mitgeholfen. Tabak ist ein tolles, rein pflanzliches Produkt. Der duftet wunderbar. Und der Bezug zum Rohstoff ist allgegenwärtig, so mischen wir hier ja zum Teil Kleinstmengen von wenigen Kilo für Liebhaber. Wir legen Wert darauf, eine Manufaktur zu bleiben und die Handwerkskunst am Leben zu erhalten. So zu arbeiten und hochwertige Tabakprodukte neu kreieren zu können macht Spaß und entspricht der langen Tradition und Tabakkultur in Deutschland.“

              DER TABAKMARKT IST SEIT LANGEM UMKÄMPFT. WIE KONNTE SICH PLANTA BEHAUPTEN?

              „Ich glaube, dass drei Aspekte wichtig sind. Erstens denken wir langfristig. Wenn wir von einem neuen Produkt überzeugt sind, bauen wir das behutsam auf. Da vergehen schon mal mehrere Jahre. Zweitens scheuen wir uns nicht, auch neue Sachen auszuprobieren. Pro Jahr bringen wir zum Beispiel etwa drei neue Tabakprodukte oder -erweiterungen heraus. Und drittens pflegen wir unsere Kontakte zu den Händlern, Partnern und Großabnehmern seit Jahrzehnten. Diese Langfristigkeit ist schon etwas Besonderes.“

              IM MOMENT WIRD DIE DRITTE GENERATION IHRER FAMILIE EINGEARBEITET. WIE GEHT ES WEITER?

              „Das stimmt, mein Neffe Nils Obermann arbeitet bereits mit. Das freut mich sehr. Und wir tun alles dafür, dass Planta weiter erfolgreich wirtschaftet. Das sind wir auch unseren vielen Mitarbeitern schuldig, die teilweise seit 30, 40 Jahren bei uns sind. Aber zum ersten Mal in sechs Jahrzehnten hängt das Wohl und Wehe weitgehend von der Politik ab. Ich muss klar sagen: Wenn der aktuelle Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie so kommt, muss ich die Produktion schließen.“